Wenn der Vermieter ganz bewusst lügt, dann ist er in meinen Augen nicht mehr schutzwürdig.
Wo liest Du, dass der Vermieter lügt? Zum einen ist hier nur von der Hausverwaltung die Rede (muss ja nicht der Vermieter sein), zum anderen kann die Aussage, dass Internet möglich ist (ist de facto nicht falsch) auch ein Irrtum eines Mitarbeiters sein.
Als kurzes Beispiel und sorry, wenn ich aushole: Wir haben vor ca. 2 Jahren einen Bestand von 90 Wohneinheiten (Altersgerecht) übernommen, bei dem jetzt zufällig festgestellt wurde, dass das gesamte Haus seit Jahren praktisch kein Internet hat. Und klar, äußern wir gegenüber Mietinteressenten, dass die Medien anliegen und Internet genutzt werden kann, weil APL, Leitungen und TAE-Dosen vorhanden sind. Es wusste aber keiner, dass die veraltete Hausverteilung Schrott ist.
Wir haben nun eine Meldung über den Provider bekommen, dass Herr Mustermann kein Internet hat und beigefügt war eine Freigabebestätigung, die wir abzeichnen mussten. Nun hat der Provider den Kasten erneuert.
Was ich damit sagen will: Die APL/Hausanschlusskästen befinden sich in der Regel im Eigentum der Provider. Erst die Netzebene 4 ist im Eigentum des Vermieters. Wenn es nun also an der Anzahl oder dem Zustand der Zählerplätze scheitert, ist das mit ziemlicher Sicherheit ein Thema des Providers, zumal der Vermieter gar keinen Zugang/Schlüssel zu diesen Hausanschlüssen hat.
Klar, der Vermieter muss die Freigabe für die technische Instandsetzung erteilen, aber den Rest erledigen andere.
Im aktuellen Fall wäre es also möglich, dass die Info "zu wenig Nutzerplätze im APL" vorher gar nicht beim Vermieter angekommen ist, sondern jetzt eher zufällig ans Tageslicht gekommen ist. Es kann ja sein, dass das in den vergangenen Jahren immer halbwegs funktioniert hat, wenn von den 12 Mietern nur 9 Mieter einen Internetanschluss gebucht hatten.
Der vertragsgemäße Gebrauch bezieht sich auf eine Nutzung frei von Mängel. Soweit ein Mangel vorliegt, ist nicht mehr der vertragsgemäße Gebrauch gewährleistet.
Das ist vollkommen klar, aber hier gibt es dann das Mittel der Mietminderung, die dann ggfs. höher ausfallen kann.
Das Thema Interessenabwägung ist korrekt, aber dahingehend verweise ich auf mein o.g. Praxisbeispiel. Wo liegt die tatsächliche Schuld des Vermieters?