Schätzung Verbreauchswerte Heizkosten trotz vorliegender Ablesewerte

  • Moin,

    heute habe ich eine Nebenkostenabrechnung für eine Wohnung erhalten, die ich bis einschließlich Juli 2020 bewohnt habe. Der Abrechnungszeitraum ist vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020.

    Bei Auszug wurden die Zählerstände jedes Heizkörpers im Übergabeprotokoll im Beisein von Zeugen protokolliert. Nun musste ich jedoch feststellen, dass in der Abrechnung geschätzte Werte verwendet wurden, die dem realen Verbrauch nicht entsprechen.

    Die Werte der Wasserzähler sind korrekt. Da die Wohnung nach meinem Auszug leer stand, hatte der Vermieter stets Zugang zur Wohnung, sodass eine Ablesung der Stände durch den Ablesedienst möglich war. Sollte die Ablesung nicht durchgeführt worden sein (weil der Ablesedienst nicht in die Wohnung gekommen ist) ist dies somit nicht durch mich verschuldet worden.

    Ist das Verwenden von Schätzwerten zulässig? Eine Begründung für die Verwendung von Schätzwerten (Defekt, kein Zugang) ist nicht angegeben.

    Beste Grüße

  • Wenn eine Ablesung hätte stattfinden können, bzw. die Zählerwerte auch im Protokoll dokumentiert worden sind, muss auch nach Verbrauch abgerechnet werden.

    Eine Ausnahme wäre hier ein offensichtlicher Defekt eines Gerätes, aber dann hätten zumindest die anderen Geräte abgelesen werden können.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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