Vermieter bemängelt bei der Wohnungsübergabe den Zustand der Wohnung

  • Hallo zusammen,

    Nachdem ich meine Wohnung gekündigt habe, stand die Wohnungsübergabe an, leider hat der Vermieter noch einige Kleinigkeiten bemängelt, bei denen ich mir teilweise nicht sicher bin, ob ich dafür überhaupt zuständig bin.

    Auf Bild 1 und 2 sind Beschädigungen an der Wand zu sehen, die vom Verkleben des Kabels kommen, das Kabel wurde von einem Techniker im Auftag des Vermieters bei Beginn meines Einzugs verlegt, da muss ich doch nicht dafür sorgen, dass das der Mangel bei Auszug behoben wird oder?

    Auf Bild 3 ist ein Fleck zu sehen, der von mir verursacht wurde, ich habe es zeitlich nicht geschafft den Fleck bei meinem Auszug zu entfernen.

    Auf Bild 4 wird der Handtuchhalter und Teile der Schrank Holzverkleidung, die sich gelöst haben bemängelt. Die beiden Mängel sind zum Schluss meiner Mietzeit aufgetreten, ich habe dies nicht verursacht, die Wohnung und die Möbel darin sind einfach schon sehr alt und ich würde das unter Materialermüdung / Verschleiß wegen dem Alter verbuchen.
    Muss ich diese Mängel beseitigen oder ist der Vermieter hier zuständig?


    Meiner Meinung nach kann mir der Vermieter nur den Fleck auf Bild 3 vorwerfen, was ist eure Meinung dazu?
    Da ich ca. 400km entfernt wohne, kann ich den Fleck leider nicht mal schnell entfernen.

  • Auf Bild 4 wird der Handtuchhalter und Teile der Schrank Holzverkleidung, die sich gelöst haben bemängelt.

    Hast Du das während der Mietzeit dem Vermieter mitgeteilt? Das wäre durchaus wichtig gewesen. Ich denke aber nicht, dass er Dir hier einen Strick drehen kann. Selbst wenn, wäre hier lediglich ein Zeitwert zu zahlen, der aufgrund des Alters der Möbel gegen Null gehen würde.


    Auf Bild 1 und 2 sind Beschädigungen an der Wand zu sehen, die vom Verkleben des Kabels kommen, das Kabel wurde von einem Techniker im Auftag des Vermieters bei Beginn meines Einzugs verlegt

    Siehe oben. Wurde nach der Installation der Kabel der Vermieter über die Beschädigungen informiert? Dieser hätte dann ggfs. den Techniker in Regress nehmen können. Hier sehe ich ein Stück weit ein Problem bei der Nachweisbarkeit.

    Und ja, die Flecken auf Bild 3 sehe ich auch als Mieterschuld. Die Behebung dürfte aber eine Kleinigkeit sein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hast Du das während der Mietzeit dem Vermieter mitgeteilt? Das wäre durchaus wichtig gewesen. Ich denke aber nicht, dass er Dir hier einen Strick drehen kann. Selbst wenn, wäre hier lediglich ein Zeitwert zu zahlen, der aufgrund des Alters der Möbel gegen Null gehen würde.

    Nein, habe ich nicht, du hast Recht, das hätte ich auf jeden Fall tun sollen.

    Siehe oben. Wurde nach der Installation der Kabel der Vermieter über die Beschädigungen informiert? Dieser hätte dann ggfs. den Techniker in Regress nehmen können. Hier sehe ich ein Stück weit ein Problem bei der Nachweisbarkeit.

    Und ja, die Flecken auf Bild 3 sehe ich auch als Mieterschuld. Die Behebung dürfte aber eine Kleinigkeit sein.

    Der Techniker hat die Kabel mit einer Heißklebepistole an der Wand befestigt, mir ist erst beim Streichen der Wände aufgefallen, dass sich die Kabel teilweise von der Wand gelöst haben. Es gab also keine Beschädigungen direkt nach der Installation. Das auf der Wand auf Bild 1 und 2 ist der Rest von dem Heißkleber.

    Wegen der großen Entfernung komme ich leider nicht dazu den Fleck auf Bild 3 selbst zu entfernen. Was könnte mir der Vermieter denn für die Entfernung des Flecks ungefähr berechnen?
    Er wollte 300€ von der Kaution einbehalten, was ich für zu viel halte, für die Mängel im Bad und den einen Fleck.

  • 300 € wären da vermutlich auch zuviel. Aus der Ferne kann man das aber nicht wirklich einschätzen, da der konkrete Umfang nicht bekannt ist. Ich denke aber, dass 100 € ausreichen würden.

    Ich würde da nochmal mit dem Vermieter sprechen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich halte 300€ auch für viel.

    ABER: Sich wegen dem Betrag lange streiten kostet so viel Zeitund Nerven, dass es mir das nicht wert wäre.

    Hast Du Kust darauf - und eine Rechtsschutzversicherung mit einem Selbstbehalt unter 300€? Wenn nein, dann ist mein Rat: Lass es!

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