Mietminderung wegen zu wenig Internetleitungen - Mietvertrag fristlos kündigen

  • Hallo.

    Mir wurde bei der Wohnungsbesichtigung versichert, dass eine Internetverbindung möglich ist. Die Internetverbindung ist auch in den im Mietvertrag aufgelistet (Kosten für Gemeinschaftsantenne/Breitbandanschluss - anteilig).

    Provider 1 hat mir mehrere Wochen mitgeteilt, dass "Leitungsmangel" besteht. Die Hausverwaltung versicherte mir aber nochmal schriftlich, dass Internet möglich ist. Provider 2 meinte auch, dass es Probleme mit der Leitung gibt. Nach mehreren Techniker Terminen und hin und her kam dann heraus: Es gibt weniger Internetanschlüsse als Mieter im Telefonhausanschluss (APL). Lediglich 10 Internetanschlüsse sind vorhanden, jedoch wohnen hier 12 Parteien. Ich kann nur Internet haben, wenn ein anderer Mieter seinen Anschluss kündigt und "Platz macht".

    Von mehreren anderen Mietern habe ich erfahren, dass es schon vor meinem Einzug Probleme mit dem Internet gab. Die neusten Mieter hatten nur Internet, wenn jemand ausgezogen ist.

    Nun möchte die Hausverwaltung in Zusammenarbeit mit einem großen Telekommunikationskonzern die Leitungen ausbauen lassen. Dies ist ein Prozess, der mehrere Wochen oder Monate dauern kann. Wäre eine Mietminderung legitim bis der Hausanschluss vor Ort ausgebaut wird und/oder kann ich den Mietvertrag fristlos kündigen?

  • Wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt ist dies ein Mangel und berechtigt zur Mietminderung. Da hier auch ein Verschulden des Vermieters vorliegt in meinen Augen, da er etwas zugesichert hat, was er nicht sicher garantieren kann, macht er sich auch Schadensersatzpflichtig.

    In meinen Augen kann auch fristlos gekündigt werden, da der vertragsgemäße Gebrauch nicht eingeräumt werden kann und Internet mittlerweile ein elementarer Bestandteil ist.

  • In meinen Augen kann auch fristlos gekündigt werden, da der vertragsgemäße Gebrauch nicht eingeräumt werden kann und Internet mittlerweile ein elementarer Bestandteil ist.

    Der vertragsgemäße Gebrauch bezieht sich aber nicht auf das Internet, sondern auf die Wohnung als solches und dieser Gebrauch der Mietsache ist weiterhin gewährleistet.

    Ich bin mir da nicht sicher, ob eine fristlose Kündigung machbar ist.

    Aber selbst wenn (So ein Umzug/Wohnungssuche ist ja auch Stress und kostet):

    Theoretisch kann das Internet auf anderem Wege realisiert werden. Mir ist da ein großer Provider bekannt, der das Internet/Wlan per "SIM-Karten-Router" anbietet, d.h. es braucht keinen Breitband-/Multimediaanschluss. Die dort möglichen 500mbit/s sind für den Hausgebrauch (und Normalnutzer) auch ausreichend. In dem Fall könnte diese Kosten dann ggfs. als Schadenersatz gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden.

    Nun möchte die Hausverwaltung in Zusammenarbeit mit einem großen Telekommunikationskonzern die Leitungen ausbauen lassen. Dies ist ein Prozess, der mehrere Wochen oder Monate dauern kann.

    Wenn die sogenannte Netzebene 4, d.h. die Leitungen/Verteilung zu den Wohnungen vorhanden ist, dürfte dieser Ausbau ein Leichtes sein. Hier müsste lediglich ein neuer APL/Hausanschluss gesetzt und ggfs. ein Verstärker installiert werden.

    Die großen Provider können sowas in der Regel binnen 14 Tagen erledigen. Ich habe das gerade erst in einem Objekt realisieren lassen. Zeitfenster zwischen Beauftragung und Realisierung waren 7 Tage.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Der vertragsgemäße Gebrauch bezieht sich aber nicht auf das Internet, sondern auf die Wohnung als solches und dieser Gebrauch der Mietsache ist weiterhin gewährleistet.

    Der vertragsgemäße Gebrauch bezieht sich auf eine Nutzung frei von Mängel. Soweit ein Mangel vorliegt, ist nicht mehr der vertragsgemäße Gebrauch gewährleistet. Das Kündigungsrecht wird dadurch eingeschränkt, dass der Mangel nicht unerheblich sein darf und allgemein eine Interessenabwägung stattfindet.

    Wenn der Vermieter ganz bewusst lügt, dann ist er in meinen Augen nicht mehr schutzwürdig.

  • Wenn der Vermieter ganz bewusst lügt, dann ist er in meinen Augen nicht mehr schutzwürdig.

    Wo liest Du, dass der Vermieter lügt? Zum einen ist hier nur von der Hausverwaltung die Rede (muss ja nicht der Vermieter sein), zum anderen kann die Aussage, dass Internet möglich ist (ist de facto nicht falsch) auch ein Irrtum eines Mitarbeiters sein.

    Als kurzes Beispiel und sorry, wenn ich aushole: Wir haben vor ca. 2 Jahren einen Bestand von 90 Wohneinheiten (Altersgerecht) übernommen, bei dem jetzt zufällig festgestellt wurde, dass das gesamte Haus seit Jahren praktisch kein Internet hat. Und klar, äußern wir gegenüber Mietinteressenten, dass die Medien anliegen und Internet genutzt werden kann, weil APL, Leitungen und TAE-Dosen vorhanden sind. Es wusste aber keiner, dass die veraltete Hausverteilung Schrott ist.

    Wir haben nun eine Meldung über den Provider bekommen, dass Herr Mustermann kein Internet hat und beigefügt war eine Freigabebestätigung, die wir abzeichnen mussten. Nun hat der Provider den Kasten erneuert.

    Was ich damit sagen will: Die APL/Hausanschlusskästen befinden sich in der Regel im Eigentum der Provider. Erst die Netzebene 4 ist im Eigentum des Vermieters. Wenn es nun also an der Anzahl oder dem Zustand der Zählerplätze scheitert, ist das mit ziemlicher Sicherheit ein Thema des Providers, zumal der Vermieter gar keinen Zugang/Schlüssel zu diesen Hausanschlüssen hat.

    Klar, der Vermieter muss die Freigabe für die technische Instandsetzung erteilen, aber den Rest erledigen andere.

    Im aktuellen Fall wäre es also möglich, dass die Info "zu wenig Nutzerplätze im APL" vorher gar nicht beim Vermieter angekommen ist, sondern jetzt eher zufällig ans Tageslicht gekommen ist. Es kann ja sein, dass das in den vergangenen Jahren immer halbwegs funktioniert hat, wenn von den 12 Mietern nur 9 Mieter einen Internetanschluss gebucht hatten.

    Der vertragsgemäße Gebrauch bezieht sich auf eine Nutzung frei von Mängel. Soweit ein Mangel vorliegt, ist nicht mehr der vertragsgemäße Gebrauch gewährleistet.

    Das ist vollkommen klar, aber hier gibt es dann das Mittel der Mietminderung, die dann ggfs. höher ausfallen kann.

    Das Thema Interessenabwägung ist korrekt, aber dahingehend verweise ich auf mein o.g. Praxisbeispiel. Wo liegt die tatsächliche Schuld des Vermieters?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Hausverwaltung versicherte mir aber nochmal schriftlich, dass Internet möglich ist.

    Dann sollte man nicht ins blaue Hinein etwas schriftlich zusichern, obwohl der Provider bereits gesagt hat, es besteht ein Leitungsmangel. Allgemein sollte man nichts zusichern, wenn man sich nicht sicher ist, ob es auch wirklich vorliegt. Alleine schon die Zusicherung macht den Vermieter weniger schutzwürdig.

    Aber klar, ob jetzt hier bewusst gelogen worden ist in Kenntnis der zu wenigen Leitungen und nur gehofft wurde, es ist schon eine frei oder man davon keine Ahnung hat, kann ich nicht beurteilen.

    Zum einen ist hier nur von der Hausverwaltung die Rede (muss ja nicht der Vermieter sein), zum anderen kann die Aussage, dass Internet möglich ist (ist de facto nicht falsch) auch ein Irrtum eines Mitarbeiters sein.

    Stimmt, ist aber völlig irrelevant, weil es dem Vermieter zugerechnet wird. Er kann sich nicht darauf berufen, dass er keine Kenntnis hatte, wenn seine Vertreter für ihn Handeln.

    Aber es sollte klar sein, dass in den heutigen Zeiten eine Wohnung völlig unbrauchbar sein kann, wenn kein Internet vorhanden ist. Dafür ist die Welt mittlerweile viel zu digital.

  • Theoretisch kann das Internet auf anderem Wege realisiert werden. Mir ist da ein großer Provider bekannt, der das Internet/Wlan per "SIM-Karten-Router" anbietet,

    Das Internet per SIM Karte ist in der Wohnung nicht möglich. Mit einer SIM Karte des größten Telekommunikationskonzerns mit dem besten Netz ist dort nur 2G/Edge möglich. Das reicht evtl. mal, um eine Mail zu verschicken. Für meine beruflichen und privaten Bedürfnisse reicht das nicht.

    Es war vor kurzem noch ein Techniker vor Ort. Vor dem Haus muss definitiv der Boden aufgemacht werden und evtl. im Haus ebenfalls. Ersteres bedarf einer Genehmigung von der Stadt + Terminabstimmung mit Bautrupp etc

    Die Grundursache ist, dass das Nebenhaus, in der meine und zwei weitere Wohnungen sind, nachträglich dazu kam. Zuvor gab es nur 9 Mieter und 10 Steckplätze. Dann wurden es 9+3 Mieter. Leider hat keine zuständige Person daran gedacht (absichtlich oder unabsichtlich), dass bei zusätzlichen Wohnungen die Internetkapazitäten mit ausgebaut werden müssen. Man hätte den großen Telekonzern mitteilen müssen, dass es hier einer Erweiterung bedarf bevor neue Mieter einziehen.

    Bitte keine Vollzitate

  • Dann hilft hier erst einmal nur eine Mietminderung, als entsprechendes Druckmittel. Das sollte aber mit einem Fachanwalt besprochen werden.

    Mich wundert es dennoch, warum hier eine Baugenehmigung erforderlich ist, bzw. außerhalb geöffnet werden muss. Die Leitungen sind ja eigentlich vorhanden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Mich wundert es dennoch, warum hier eine Baugenehmigung erforderlich ist, bzw. außerhalb geöffnet werden muss. Die Leitungen sind ja eigentlich vorhanden.

    Die hausinterne Verkabelung (Kabel von Wohnung zum APL) besteht bereits. Bei Vergrößerung des APLs müssen auch mehr Leitungen "in die Außenwelt" verlegt werden.

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