ein Mustervertrag wurde ihr vorerst ausgehändigt, dieser sollte allerdings nicht die endgültige Fassung sein
Aufgrund dieses Vertragsentwurfs war es so vergesehen, dass der Vertrag erst mit Unterzeichnung zustande kommen soll. Man könnte nämlich meinen, dass schon ein mündlicher Vertrag zustande kam, was aber aufgrund des Entwurfs und §154 Abs.2 BGB nicht der Fall ist. Es war daher sehr unüberlegt, dass die Freundin schon Geld investiert hat ohne irgend eine Sicherheit zu haben.
Freundschaft ist da natürlich nicht mehr zu erwarten und eine gütliche Einigung leider auch nicht mehr.
Somit wäre zunächst die grundsätzliche Frage, was die Freudin gerne möchte. Einen Vertrag und einziehen, oder aufgrund der Situation doch etwas anderes suchen. Dementsprechend kan man dan weiter überlegen.
Es sind ihr geschätzt um 2000 Euro an Kosten entstanden, die so war die Absprache vom Vermieter Herr G. anteilig auch übernommen werden sollten.
Hierbei wird sich die Frage stellen, ob das im Streitfall dann irgend wie nachweisbar ist, dass es solche Absprachen gab, und wie diese ganz genau lauten. Aber ich befürchte, das ist letztlich alles sehr ungenau besprochen worden, sodass man letztlich nichts konkretes an Fakten hat.
Der Vorschlag der Anwältin war es eine Aufrechnung zu machen und die der Frau K. entstandenen Kosten von den zukünftigen Mietzahlungen an Herrn G. und Frau Ausraster einzubehalten.
Das ist grundsätzlich eine gute Idee, man muss aber nochmal prüfen, ob wirklich eine fundierte Aufrechnungslage gegeben ist.
Ich sehe es persönlich als absolute Übervorteilung von Frau K.
Die zum Teil auch mit selbst verschuldet ist, da viel zu unklare Absprachen getroffen wurden. Da muss sich die Freundin auch selbst Fehler eingestehen.
Desweiteren ist unklar ob er Frau K. Nun endlich den Schlüssel aushändigen wird, vor allem bevor sie die gesamte Kaution bezahlt hat.
Zuerst muss dazu erstmal der Vertrag unterschrieben werden. Die Zahlung der Kaution ergibt sich nicht aus dem Gesetz, sondern aus der vertraglichen Vereinbarung. Vor dem Vertrag sollte nicht noch mehr gezahlt werden.
Weiterhin miteinander reden. Es ist oder war doch immerhin mal eine Freundschaft. Und so sollte man zumindest mal den Eigentümer direkt auf den Kopf zu fragen können, warum er solche Spielchen mit einem spielt anstatt dass man sich auf das Wort verlassen kann.