Bei geschätzten Werten kannst Du 15% der Kosten abziehen.
Das wissen Sie aber nüchtern betrachtet selber, dass die Aussage falsch ist. In §12 HeizKV heißt es nicht, dass 15% abgezogen werden können, wenn geschätzt wurde, sondern es steht da, wenn entgegen der Vorschriften geschätzt wurde. Das ist ein wesentlicher Unterschied.
Muss die Firma aufklären, wie sie zur Einschätzung kommt, dass ein Montagefehler vorliegt?
Nein. Denn Fakt ist, dass der korrekte Verbrauchswert nicht vorliegt oder nachträglich ermittelt werden kann. Das allein genügt für die Anwendung der Schätzung gemäß §9a HeizKV. Aus welchem Grund der Wert nicht vorhanden ist, spielt im Sinne des Gesetzes keine Rolle.
vor allem da die Schätzung meiner Meinung nach sehr hoch ausfällt
Das lässt sich bei einer Schätzung nicht unbedingt vermeiden. Denn §9a Abs. 1 HeizKV macht Vorschriften über die Methode der Schätzung. Da kann es durchaus höher ausfallen als der Wert sonst wäre.
dass ich inzwischen skeptisch bin
Das hilft nicht weiter. Man muss die Fehler genau definieren, um sie dem Vermieter sachlich schreiben zu können. Dafür hat man 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung Zeit. Wenn man nicht sicher ist, dann von jemand helfen lassen, der sich damit auskennt.