Heizkostenabrechnung und Schätzung der Verbrauchswerte

  • Hallo zusammen,

    an allen Heizungen im meiner Wohnung sind fernablesbare Heizkostenverteiler angebracht. In meiner Heizkostenabrechnung wurde der Verbrauch für einen Raum (Küche) allerdings als geschätzt angeben. Gleichzeitig liegen Messdaten für die Küche vor, da ich die Verbrauchswerte bereits vor einige Wochen angefordert habe.

    Eine Nachfrage meines Vermieters beim Unternehmen, das die Heizkostenverteiler zur Verfügung stellt und auch die Abrechnung erstellt, hat ergeben, dass beim Gerät in der Küche offenbar ein Montagefehler vorliegt.

    Das Problem: Die Heizkostenverteiler wurden in der gesamten Wohnung vor Zugang der Heizkostenabrechnung ausgetauscht wurden. D.h. das angeblich fehlerhaft montierte Gerät ist nicht mehr da und die Behauptung, dass es fehlerhaft montiert war, lässt sich für mich nicht überprüfen. Seltsamerweise will die Firma ihren Kundendienst schicken, um den Heizkostenverteiler auszutauschen. Das ist längst passiert - wie auch ein Vergleich der Gerätenummer vom aktuellen Gerät an der Küchen-Heizung und der Nummer, die in der Heizkostenabrechnung abgegeben wurde, zeigt.

    Meine Heizkostenabrechnung hat so viele Fehler enthalten und wurde mittlerweile mehrfach korrigiert, dass ich inzwischen skeptisch bin. Dieses Thema erhöht nicht gerade mein Vertrauen, vor allem da die Schätzung meiner Meinung nach sehr hoch ausfällt. Ich frage mich:

    • Muss ich die Aussage der Firma so akzeptieren?
    • Muss die Firma aufklären, wie sie zur Einschätzung kommt, dass ein Montagefehler vorliegt?
    • Ist die Firma verpflichtet in irgendeiner Form eine Beweis führen, dass das Gerät fehlerhaft montiert war (z.B. Dokumentation)?

    Herzlichen Dank im Voraus! :)

  • Bei geschätzten Werten kannst Du 15% der Kosten abziehen.

    Das wissen Sie aber nüchtern betrachtet selber, dass die Aussage falsch ist. In §12 HeizKV heißt es nicht, dass 15% abgezogen werden können, wenn geschätzt wurde, sondern es steht da, wenn entgegen der Vorschriften geschätzt wurde. Das ist ein wesentlicher Unterschied.

    Muss die Firma aufklären, wie sie zur Einschätzung kommt, dass ein Montagefehler vorliegt?

    Nein. Denn Fakt ist, dass der korrekte Verbrauchswert nicht vorliegt oder nachträglich ermittelt werden kann. Das allein genügt für die Anwendung der Schätzung gemäß §9a HeizKV. Aus welchem Grund der Wert nicht vorhanden ist, spielt im Sinne des Gesetzes keine Rolle.

    vor allem da die Schätzung meiner Meinung nach sehr hoch ausfällt

    Das lässt sich bei einer Schätzung nicht unbedingt vermeiden. Denn §9a Abs. 1 HeizKV macht Vorschriften über die Methode der Schätzung. Da kann es durchaus höher ausfallen als der Wert sonst wäre.

    dass ich inzwischen skeptisch bin

    Das hilft nicht weiter. Man muss die Fehler genau definieren, um sie dem Vermieter sachlich schreiben zu können. Dafür hat man 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung Zeit. Wenn man nicht sicher ist, dann von jemand helfen lassen, der sich damit auskennt.

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