Kautionseinbehalt: Darf der Vermieter das komplette Geld 6 Monate einbehalten

  • Hallo zusammen,

    ich benötige dringend euren Rat zur Rückzahlung meiner Mietkaution und zu den geltenden Fristen in Deutschland.

    Meine Situation:

    • Auszug aus der Wohnung war am 01.08.2025.
    • Die Kaution beträgt 2.700 €.
    • Der Vermieter hält die gesamte Kaution seit dem Auszug zurück.
    • Begründung des Vermieters (schriftlich im Protokoll): Es gibt kleinere Mängel in der Küche ("ein paar hundert Euro", er möchte schauen ob er das über die Garantie laufen lassen kann statt uns das Geld abzuziehen) und die Nebenkostenabrechnung steht noch aus.

    Meine Fragen an euch:

    1. Darf der Vermieter die komplette Kaution (2.700 €) für 6 Monate (also bis Ende Februar/Anfang März 2026) einbehalten, obwohl die voraussichtlichen Kosten für die Mängel gering sind und er nur einen Teil als Sicherheit für die Nebenkosten benötigt?
    2. Welche Frist gilt für die Kautionsrückzahlung tatsächlich, wenn die Nebenkostenabrechnung erst später fällig ist (vermutlich Ende 2026)? Darf er die gesamte Kaution so lange zurückhalten?
    3. Ich habe den Vermieter bereits schriftlich aufgefordert, mir zumindest einen unstrittigen Teilbetrag (z. B. 1.000 €) auszuzahlen. Ist diese Forderung rechtlich haltbar und die korrekte Vorgehensweise?
    4. Zudem hatte ich ihn darum gebeten mir Mitzuteilen ob er das Geld auch Angelegt hat und mir den daraus Resultierenden Zinsertrag zu nennen, dies hat er auch nicht gemacht.

    Ich danke euch für jede fundierte Antwort und Erfahrung.

    Viele Grüße

  • obwohl die voraussichtlichen Kosten für die Mängel gering sind und er nur einen Teil als Sicherheit für die Nebenkosten benötigt?

    Genau genommen müsste er schon einen Teil zurück geben. Aber das ist nicht so eindeutig, den für ihn könnte es keineswegs so klar sein, wie hoch der Schaden sein wird. In dem Fall behält er die Kaution berechtigt ein.

    Welche Frist gilt für die Kautionsrückzahlung tatsächlich

    Es gibt keine konkrete Frist. Das Gesetz sagt nur allgemein,dass die Kaution zurück zu zahlen ist, wenn das Sicherungsbedürfnis des Vermieters entfallen ist. Wann das der Fall ist, ist Sache des Einzelfalls. Es ist auch ein Mythos, dass die Rückzahlung nach 6 Monaten erfolgen muss, sondern es könnte auch länger dauern.

    Ist diese Forderung rechtlich haltbar und die korrekte Vorgehensweise?

    Im Prinzip schon. Aber wenn er nicht zahlt, müsste man Klage einreichen. Unter Umständen gibt es aber dann vielleicht bei der Endabrechnung erneut Meinungsverschiedenheiten, und dann klagt man erneut. Daher lieber warten.

    und mir den daraus Resultierenden Zinsertrag zu nennen, dies hat er auch nicht gemacht.

    Muss er aktuell auch nicht, sondern dann erst später bei der Endabrechnung über die Kaution. Davon abgesehen kann man sich den Zinsertrag selber ausrechnen. Man schaut nur, wie der Zinssatz in der Mietzeit für eine Sparanlage mit 3-monatiger Kündigungsfrist war. Wenn der Vermieter das Geld nicht korrekt angelegt hat, stehen einem trotzdem die Zinsen zu.

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