Kann man den Vermieter irgendwie dazu bewegen, Angebote von anderen Firmen einzuholen?
Nein. Es ist das Vergnügen des Vermieters, welche Verträge er abschließen will. Ob er die Beträge dann ganz oder nur teilweise auf Mieter umlegen kann, ist ein ganz anderes Thema.
Jedoch kann man als Mieter ein Angebot bei einem anderen Schädlingsbekämpfer einholen für den Tätigkeitsumfang, um dann ggf. Einwände wegen der Missachtung des Wirtschaftlichkeitsgebot untermauern zu können.
Ebenso sollte man sich den Vertrag zeigen lassen. Das Recht zur Belegeinsicht hat man nach Erhalt einer Jahresabrechnung.