Dass der Vermieter so ein Paket einfach willkürlich wählen kann wundert mich
Das muss nicht verwundern. Es ist das Eigentum des Vermieters und warum soll er nicht selbst entscheiden können, welche Verträge er dafür abschließen möchte. Inwieweit der Vermieter die Kosten auf einen Mieter abwälzen kann, ist davon unabhängig eine ganz andere Betrachtung.
Natürlich ist es kaum möglich, die Reparaturen mit Anfahrt, Ersatzeilen usw. aus dem Vertrag herauszurechnen.
Dazu muss man sich zuerst den Vertrag anschauen. Eventuell lässt sich aus den Details eine Quote ermitteln, wie hoch der Reparaturanteil ist. Hilft das nicht weiter, dann bleibt nur eine Schätzung. 50% dürfte wahrscheinlich schon in die richtige Richtung gehen.
Der Vermieter hat mittlerweile angeboten, dass er 130 € des Vertrags übernimmt
Man könnte den Vermieter fragen, wie er auf diese Zahl kommt, ob sich die belegen lässt oder er die Zahl nur rein fiktiv gesagt hat um etwas anzubieten.
Zusätzlich werde ich dann noch die Position insgesamt zurückweisen
Das wäre nicht korrekt, denn die jährliche Wartung ist ja umlagefähig. Es geht nur um den Betrag. Man müsste in der Beanstandung gegen die Abrechnung also einen Betrag für den Raparaturanteil abziehen, der einem als Mieter realistisch erscheint. Wenn der Vermieter damit nicht einverstanden ist, dann wird er schon darauf antworten.