Hallo ihr Lieben,
das Chaos geht weiter. Heute haben wir u.a. eine Rechnung von 1200,-- Euro wegen Annahmeverzug (Beseitigung Schimmelschaden) erhalten - dazu ggf. später mehr.
Am Tag der Schlüsselübergabe im Januar habe ich ein Fenster geöffnet, welches sich dann nicht mehr schließen ließ. Bei der Übergabe wurde dies im Übernahmeprotokoll vermerkt.
Vermieter wollte, oh Wunder, sofort einen Handwerker beauftragen. Die Kostenfrage blieb ungeklärt - ein Kostenvoranschlag wurde abgelehnt, da es ja kalt und naß ist muss die
Reparatur sofort erfolgen. Heute erhielten wir die Mitteilung, dass die Reparatur knapp 240,-- Euro gekostet hat und wir diese zahlen müssen. Eine Rechnung oder andere Unterlagen zur Einsicht lagen allerdings nicht bei. In dem Schreiben hieß es, dass man das Fenster nicht mehr öffnen konnte.
Welche Unterlagen müssen uns zur Prüfung vorgelegt werden? Die Rechnung wohl auf jeden Fall - ggf. eine Schadenbeschreibung?
Müssen wir diese Rechnung überhaupt begleichen oder kommt es auf den Grund des Defektes an?
Liebe Grüße
Calimero