Gartenpflege in 2-Familienhaus bei der ich alleinige Mieterin bin

  • Hallo Zusammen,

    ich hoffe mir kann jemand weiter helfen. Ich wohne in einem 2-Familienhaus im 1. OG. Das Haus hat im EG auch noch eine Wohnung, diese steht derzeit (seit 2 Monaten) leer. Das Haus soll verkauft werden (was derzeit eher schwer ist), deswegen wird die untere Wohnung bis auf weiteres auch nicht weiter vermietet. Die Sache ist jetzt dies, mir steht ein kleiner Gartenteil mit Wiese und Hecke, für die andere Partei ist auch ein noch größerer Gartenteil vorhanden. Die beiden Gartenteile gehen nahtlos ineinaner ein. In meinem Mietvertrag steht, dass eine gemeinsame Nutzung und Pflege, Garten insbesondere Rasenmähen und Heckeschneiden beeinhaltet. Meine Vermieter (die sich um sonst nichts kümmern, dieses Haus erst geebt haben (3 Erben) da sind und weiter weg wohnen) sind der Meinung, dass ich jetzt zuständig sei für den kompletten Garten, da ich ihn ja auch nutzen könnte, allternativ könnte sie ja sonst einen Gärtner beauftragen, den ich dann zur Hälfte bezahlen müsste. Es steht leider nicht im Mietvertrag welches Gartenstück zu wem gehört. Wie ist hier die Lage, muss ich tatsächlich den Rasen komplett mähen (wir sprechen von insgesamt etwa 1,5 Stunden mähen) oder bin ich nur für mein Teil (etwa 30 Minuten mähen) zuständig? Dies gilt ebenso für die Hecke zu schneiden. Ich seh es auch nicht unbedingt ein einen Gärtner zu zahlen, auch wenn dies nur die Hälfte wäre, wenn ich sonst mein Garten selbst immer gepflegt hatte.


    Liebe Grüße

    Alexa

  • mir steht ein kleiner Gartenteil mit Wiese und Hecke, für die andere Partei ist auch ein noch größerer Gartenteil vorhanden

    Wie kommt es zur Annahme dieser Aufteilung wenn doch weiter unten in der Frage geschrieben steht, dass es nirgends eine Festlegung zum Anteil gibt?

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