Benötigt die Hausverwaltung eine Vollmacht des Eigentümers?

  • Hallo Zusammen,

    ich habe Grund zur Annahme, dass meine Miete nicht ordnungsgemäß an die Versorger weitergeleitet wird. Es gibt mehrere Hinweise darauf, dass etwas "im Argen" liegt. So warten wir z.B. immer noch auf die Abrechnung 2022. Die Hausverwaltung hat uns Ende Dezember ein Schreiben geschickt, dass die Abrechnung noch dauert und somit (also durch das Schreiben) die Jahresfrist, die der Hausverwaltung zur Erstellung der NK-Abrechnung zur Verfügung steht, nicht mehr angewendet werden kann. Des Weiteren sind mir der Name und die Kontaktdaten meines Wohnungseigentümers nie mitgeteilt worden.

    Habe ich ein Anrecht auf die Kontaktdaten meines neuen Eigentümers und muss die Hausverwaltung eine Vollmacht des Eigentümers haben? Die würde ich mir dann nämlich einmal vorlegen lassen.

    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe - falls jemand helfen kann ;).


    Beste Grüße, B.

  • Die Hausverwaltung hat uns Ende Dezember ein Schreiben geschickt, dass die Abrechnung noch dauert und somit (also durch das Schreiben) die Jahresfrist, die der Hausverwaltung zur Erstellung der NK-Abrechnung zur Verfügung steht, nicht mehr angewendet werden kann.

    Die Hausverwaltung kann nicht einfach die hoheitliche Richtersprechung (Bis auf die Ausnahmen) ignorieren.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Habe ich ein Anrecht auf die Kontaktdaten meines neuen Eigentümers und muss die Hausverwaltung eine Vollmacht des Eigentümers haben?

    Das hängt davon ab, ob die Hausverwaltung selber als Vermieter auftritt oder ob sie nur im Auftrag des Vermieter die Tätigkeiten wahrnimmt. Beide Varianten sind möglich. Das erkennt man im Mietvertrag, wer genau da als Vermieterpartei steht.

    die Jahresfrist, die der Hausverwaltung zur Erstellung der NK-Abrechnung zur Verfügung steht, nicht mehr angewendet werden kann

    Diese Aussage ist unzutreffend. Allein nur eine Mitteilung, dass es dauern würde, entbindet nicht von der Einhaltung der Jahresfrist. Da müsste es schon gewichtigere Gründe geben. Ist denn irgend etwas Genaueres bekannt, warum die Hausverwaltung noch Zeit braucht?

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