Hallo Forum,
ich habe leider beim durchsuchen des Forums keine definitive Antwort auf meine Frage gefunden. Mein Mietvertrag sieht folgende Klausel vor:
"Erhöht oder ermäßigt sich seit dem Abschluss dieses Vertrages der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex für Deutschland (2005 = 100) um 5 %, so erhöht oder ermäßigt sich die Miete im gleichen prozentualen Verhältnis. Das gilt für jede erneute Änderung des Verbraucherpreisindexes um jeweils weitere 5 % Das Ausmaß der Mietanpassung darf höchstens der prozentualen Indexänderung entsprechen."
Einzug war 2010. Erste Mieterhöhung 2017 (außerhalb des Index - mein Fehler), Erhöhung lt. Index im Oktober 2022. Diese Indexerhöhung hat für die Berechnung der Veränderung die ursprüngliche Miete zum Einzug 2010 herangezogen. Meiner Meinung nach hätte es aber die Kaltmiete nach der Erhöhung 2017 sein müssen (ist aber egal, da der Vermieter damals gedeckelt hatte und die prozentuale Veränderung insofern korrekt war). Nun habe ich eine neue Mitteilung im April 2024 bekommen. Als Basis für die Indexveränderung nimmt der Vermieter erneut die Kaltmiete bei Einzug 2010 an. Meiner Meinung nach muss das aber definitiv die Kaltmiete nach der Mietanpassung 2022 sein, die ja bereits eine Indexmietanpassung war. Letzeres ist ja ein erheblich geringerer Betrag und die Indexveränderungen zwischen 2010 und 2022 hatte er ja schon mit der letzten Erhöhung eingepreist. Sehe ich das falsch? Basis für eine Erhöhung lt. Index bietet doch immer die aktuelle Kaltmiete oder?
Vielen Dank schonmal
Nachtrag: Hier habe ich eine Antwort von Fruggel gefunden: Erhöhung Indexmiete - Berechnung Index nach der dritten Erhöhung. Wie weist man das nun aber dem Vermieter nach, wenn ja der Gesetzestext dazu nichts eindeutiges aussagt?