Rechnung über Fenster-Reparatur

  • Hallo ihr Lieben,

    das Chaos geht weiter. Heute haben wir u.a. eine Rechnung von 1200,-- Euro wegen Annahmeverzug (Beseitigung Schimmelschaden) erhalten - dazu ggf. später mehr.

    Am Tag der Schlüsselübergabe im Januar habe ich ein Fenster geöffnet, welches sich dann nicht mehr schließen ließ. Bei der Übergabe wurde dies im Übernahmeprotokoll vermerkt.

    Vermieter wollte, oh Wunder, sofort einen Handwerker beauftragen. Die Kostenfrage blieb ungeklärt - ein Kostenvoranschlag wurde abgelehnt, da es ja kalt und naß ist muss die

    Reparatur sofort erfolgen. Heute erhielten wir die Mitteilung, dass die Reparatur knapp 240,-- Euro gekostet hat und wir diese zahlen müssen. Eine Rechnung oder andere Unterlagen zur Einsicht lagen allerdings nicht bei. In dem Schreiben hieß es, dass man das Fenster nicht mehr öffnen konnte.

    Welche Unterlagen müssen uns zur Prüfung vorgelegt werden? Die Rechnung wohl auf jeden Fall - ggf. eine Schadenbeschreibung?

    Müssen wir diese Rechnung überhaupt begleichen oder kommt es auf den Grund des Defektes an?

    Liebe Grüße

    Calimero

  • Hallo Fruggel,

    wie in meinem Thread vom 18.12. beschrieben, hatten wir 2020 Schimmelbefall durch einen Wasserrohrbruch in der oberen Wohnung, es hatte sich trotz mehrfacher Aufforderung reparaturmäßig ja nichts getan. Am 18.01.2022 wurde nachgefragt, ob die Trockenbauer schon dagewesen wären, da diese bereits in der Woche davor ein Angebot für die Versicherung machen wollten. Ferner wurden erneut Fotos der Schädens für die Versicherung angefordert, obwohl ein Mitarbeiter der Versicherung persönlich in der Wohnung war und Fotos gemacht hat.

    Am 03.02.2022 kamen die Handwerker endlich mit 40 Min. Verspätung und verschwanden kurz danach wieder- sie hätten noch nichts gegessen und machen 20 Min, Pause. Wir erkundigten uns beim Vermieter welche Arbeiten durchgeführt werden würden, da als Arbeitsmaterial nur eine Leiter, eine Styroporplatte und eine verschmutzte Plastiktüte mit Rauhfaser mitgebracht wurde. Wir erhielten als Antwort, dass wir die Handwerker fragen sollten und wenn die Arbeiten aus dem Angebot durchgeführt werden, wäre es in Ordnung. Dies brachte uns natürlich nicht weiter, da immer noch nicht gekannt war was gemacht wird. Also fragten wir die Arbeiter, die nach einer Stunde wieder kamen nach den auszuführenden Arbeiten und wie lange es dauern würde. Die Antwort: alles, und zur Dauer: heute, nächste Tag und Tag darauf. (also von Donnerstag bis Samstag). Ich teilte mit, dass ich am Wochende keine Zeit hätte, plötzlich hieß es, dass die Arbeiten am selben Tag bis 21:00 Uhr erledigt wären. Das hieß also von ca 13:45 - 21:00 Uhr wären im Bad die Schimmelflecken fachmännisch beseitigt und behandelt, das Loch in der Wand zu, Wand verputzt, tapeziert und gestrichen - selbiges bis auf das Loch in der Küche und im Wandschrank. Ich sagte, dass dies in der Zeit nicht zu schaffen sei, da der Putz etc. ja erst mal trocknen muss. Gegen 14:00 gingen die Handwerker dann mit ihrem Kram wieder. Anruf beim Vermieter - nicht erreicht - Rückruf der VM -> die Handwerker könnten nicht arbeiten, da ich die ganze Zeit Fragen stellen würde (ich sollte die doch fragen). Ich soll die Arbeiter wieder rein und arbeiten lassen, die Arbeiten müssen ja gemacht werden. Tja, die Arbeiter waren allerdings bereits weg gefahren ohne vorher wieder Kontakt mit mir aufzunehmen. Seit dem habe ich von den Handwerkern nicht mehr gehört.

    Am 15.03.2022 erkündigte der VM sich dann, wie weit die Beseitigung des Wasserschadens sei und wollte einen kurzen Lagebericht. Ich schilderte ihr ausführlich (siehe oben) den Sachverhalt.

    Danach habe ich bzgl. der Schäden Bad,Küche und Wandschrank nichts mehr gehört.

    Es kam auch kein neuer Termin zur Schadensbeseitigung.

    Nachdem jetzt die NK-Abrechnung kam, wurde u.a. die Rechnung über knapp 1200.-- Euro mit der Kaution verrechnet, da die Reparaturen des Wasserschadens 2022? (es war 2020) nach dem Auszug nun behoben werden konnten. Wir hätten die Arbeiten im Feb. 2022 nicht ausführen lassen, befinden uns somit im Annahmeverzug und müssen die Kosten tragen. Auf Grund des Zeitablaufs übernimmt die Versicherung die Kosten nicht mehr.

    Die Rechnung der Handwerker über die Beseitung des Wasserschadens wurde vom VM beigefügt, die Rechnung über die Fensterreparatur allerdings nicht.

    Liebe Grüße

    Calimero

  • Wir hätten die Arbeiten im Feb. 2022 nicht ausführen lassen, befinden uns somit im Annahmeverzug und müssen die Kosten tragen.

    Wenn es danach ginge, dann könnte der Vermieter allenfalls einen zusätzlichen Schaden geltend machen, der sich durch die Verzögerung obendrein ergeben hat. Er versucht aber die kompletten Kosten abzuwälzen, also auch die, die er damals zu tragen gehabt hätte. Und das geht gar nicht.

    Aber haltet euch nicht mit Diskussionen um die Sache auf. Die Verjährung für Forderungen dieser Art sind nach §549 BGB 6 Monate ab Rückgabe der Wohnung, auf die man sich berufen kann. Und damit erledigt sich alles Weitere.

  • Hallo Fruggel,

    thx, für die Antwort.

    Der Auszug war erst am 31.12.2023, also sind die 6 Monate noch nicht rum. Frage mich eh, ob sie die Kosten überhaupt verlangen kann, da der Schaden bereits 2020 gemeldet wurde und die Handwerker erst 2022 antrabten :/

    Hast Du denn auch eine Antwort bzgl. des defekten Fensters für mich? :)

    Liebe Grüße

    Calimero

  • Hallo zusammen,

    die Schimmelangelegenheit werden wir wohl einem RA übergeben müssen.

    Kann mir denn noch jemand bei meinem Fensterproblem helfen?

    Liebe Grüße
    Calimero

  • die Schimmelangelegenheit werden wir wohl einem RA übergeben müssen.

    Wegen des Schimmelproblems eher nicht, sondern mehr, um die Kaution zu bekommen. Wer einen Anspruch geltend machen will, muss diesen begründen können, so das Prinzip. Und genau dieses Prinzip gilt auch für das Fenster. Ich habe keine Ahnung, wie der Vermieter diesen Anspruch plausibel erklären können will. Denn nach dem Gesetz geht alles, was sich durch normal übliche Benutzung verschlechtert, zulasten des Vermieters.

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