So herum ist es jetzt falsch formuliert. Die Kappungsgrenze wird nicht angewendet, sondern sie ist eine Deckelung der Mieterhöhung, also eine Kontrolle, dass die gewünschte Miete nicht zu hoch ist.
Nehmen wir an, dass die Nettomiete (ohne Nebenkosten) 500€ sei. Und der Vermieter könnte laut Mietspiel oder Gutachten auf 600 € erhöhen, dann geht das nicht, weil das 20% Erhöhung wären. Somit reduziert sich der Betrag dann auf 575 €. Und damit hat der Vermieter die 15% bereits ausgeschöpft und er muss deshalb 3 Jahre warten, um die Miete wieder auf ein ortsübliches Niveau zu erhöhen.
In einem anderen Fall erhöht der Vermieter die Miete beispielsweise nur um 5%, also von 500 auf 525€, dann dürfte er nach 15 Monaten wieder erhöhen, sofern noch Spielraum zur ortsüblichen Höhe ist, weil er die Kappungsgrenze noch nicht ausgeschöpft hatte im Jahr zuvor.
Aber wie schon geschrieben, wenn der Vermieter die Mieterhöhung nicht ordentlich mit amtlichen Mietspiegel oder drei real existierenden anderen Mietverhältnissen oder mit einem Sachverständigengutachten begründen kann, würde er bei Gericht mit der Mieterhöhung scheitern.