Müsste ich diese Einnahmen nicht auf der Nebenkostenabrechnung wiederfinden?
Nein, das nicht. Spannender wäre, ob der Vermieter die Kosten nochmal extra allen Mietern berechnet, obwohl er schon das Geld durch den Verkauf der Münzen bekommen hat.
Als Mieter kommt man da weder billiger noch gratis rein
Wenn man als Mieter die Kosten mit tragen muss, was man im Mietvertrag durchaus vereinbaren darf, dann muss man auch einen Nutzen davon haben. Grundsätzlich kann man nur zur Kostentragung herangezogen werden für solche, die man selbst verursacht hat oder hätte verursachen können. Wenn man also Eintritt zahlen muss, dann bezahlt man schon durch den Eintritt die Kosten.
Hausverwaltung sagt, da hinge ja ein Schild, dass es nur für Mieter ist, mehr könne man nicht tun.
Das stimmt zwar nicht so ganz, dass die Hausverwaltung nichts tun könnte. Jedoch hilft das nicht viel weiter, denn wenn man keinen Stellplatz fest angemietet hat, hat man auch keinen Anspruch darauf. Die Kosten muss man trotzdem mit tragen, da es Gemeinschaftsfläche ist.