Verdacht auf umgelegte Kosten, die nicht umlagefähig sind

  • Hallo liebe Community,

    gestern erhielten wir die Nebenkostenabrechnung für 2025 für ein Mehrfamilienhaus mit 5 Parteien. Alle müssen eine Nachforderung von bis zu 1500 Euro zahlen, zudem wird die Miete um 150 Euro im Monat erhöht. Begründung hierzu ist die Steigerung von Straßenreinigung, Winterdienst und Gartenpflege. Erklärung am Telefon endete damit, dass wohl die Kosten für Gartenpflege 2024 nicht berechnet und somit 25 und 24 zusammengezogen wurden, soweit so gut. Die Gesamtkosten auf unser Haus übersteigen mit den 3 genannten Kategorien um mehrere tausend Euro den Durchschnitt der vorherigen Jahre. Jetzt kommt der Twist. Im Januar 2025 wurde das Grundstück mit dem Nachbarhaus (ebenfalls 5 Parteien, zur selben Gesellschaft gehörend) zusammengelegt und es wurde ein großer Parkplatz für alle errichtet. Gleichzeitig wird in diesem Jahr die Fassade an beiden Häusern instand gesetzt (keine energetische Modernisierung). Somit werden wir den Verdacht nicht los, dass diese Kosten einfach versteckt weitergegeben werden, auch für dieses Jahr bereits geplant, weil auch die Miete für alle stark steigt. Ich habe bereits einen Termin zur Beleg und Vertragseinsicht, nur weiß ich auch, dass sie gut vorbereitet sein werden und die Rechnungen wohl kaum große Diskrepanzen aufweisen. Deshalb frage ich mich, wie wir uns dennoch dagegen wehren können? Vielen Dank für etwaige Antworten

  • wie wir uns dennoch dagegen wehren können?

    Bevor man sich die Frage stellt, ob man sich gegen etwas wehren kann, muss man zunächst feststellen, wo eventuelle Fehler sind. Denn anderenfalls kann man Einwände gegen die Abrechnung nicht sachlich begründen. Hierfür prüft man die Nebenkostenabrechnung inhaltlich. Manchmal ergeben sich allein daraus schon Fehler. Dann nimmt man Einsicht in die Belege, bei der man die Beträge auf der Abrechnung damit vergleicht. Schließlich liest man selber die Verbrauchszähler ab, um Ablesefehler oder Vertauschen von Zählern auszuschließen.

    dass wohl die Kosten für Gartenpflege 2024 nicht berechnet und somit 25 und 24 zusammengezogen wurden

    Das ist dann schon mal ein Grund zur Beanstandung. Denn die Abrechnungsfrist für den Vermieter sind 12 Monate ab Ende des Abrechnungszeitraums. Solche "vergessenen" Kosten kann man also ablehnen.

    Die Gesamtkosten auf unser Haus übersteigen mit den 3 genannten Kategorien um mehrere tausend Euro den Durchschnitt der vorherigen Jahre

    Das muss man sich genauer anschauen, bevor sich etwas dazu sagen lässt. Wenn nun ein Dienstleister mit den Arbeiten beauftragt wurde, dann steigen die Kosten natürlich, das ist normal. Man müsste ein Vergleichsangebot von einem anderen Dienstleister einholen um festzustellen, ob eventuell das Wirtschaftlichkeitsgebot missachtet wurde.

    Somit werden wir den Verdacht nicht los, dass diese Kosten einfach versteckt weitergegeben werden

    Das ist eher unwahrscheinlich, denn ein jeder Vermieter weiß, dass das bei der Einsicht in die Rechnungen schnell auffliegen würde.

    einen Termin zur Beleg und Vertragseinsicht

    Manchen Sie Fotos von den Belegen, um diese bei Unklarheiten später einer fachkundigen Person zur Prüfung zeigen zu können. Sollte der Vermieter das Anfertigen von Fotos verweigern, gilt die Belegeinsicht als verweigert und es entsteht ein Zurückbehaltungsrecht an der Nachzahlung.

  • Hallo Fruggel!


    Wow, vielen Dank für die Erläuterungen, hat sehr geholfen!

    Mir ist diesbezüglich noch etwas eingefallen. Wenn die Firma, die für die Gartenpflege, Straßenreinigung und Winterdienst verantwortlich war die Rechnung für das Jahr 24 und auch 25 selbst zusammengezogen hat und diese bei unserem Vermieter auch erst Ende 25 einreichte, liegt dieser Umstand dennoch außerhalb der Abrechnungsfrist oder kann der Vermieter auch nichts dafür, wenn er keine Rechnung erhält? Wahrscheinlich muss man individuell schauen was vertraglich vereinbart wurde....

    Noch etwas. Diese Firma war auch nur diese 2 Jahre für die Pflege tätig, für 2026 Jahr hat man eine neue Firma beauftragt, aber im gleichen Atemzug wurden die Kosten als Vorauszahlung für die Straßenreinigung und Winterdienst um 50 % und die Miete speziell in unserem Fall dadurch um knapp über 20 % erhöht. Dh. man zog als Berechnungsgrundlage die Gesamtsumme beider Jahre heran, sucht sich eine neue Firma und erhöht die Vorauszahlung um die Hälfte. Versteh ich es richtig, dass dieser Umstand einem mangelnden Wirtschaftlichkeitsgebots zugrunde liegt?


    Ich hatte mit einigen anderen Mietparteien gesprochen, da beide Grundstücke aufgrund des Parkplatzbaus zusammengelegt wurden und scheinbar nicht mehr einzeln betrachtet werden, dabei kam heraus, dass im Durchschnitt alle 10 Parteien um die 1000 Euro nachzahlen müssen und bei jedem um 100 Euro erhöht wurde, sodass Mehrkosten in Höhe von 12000 Euro Miete im Jahr anfallen, für ein Grundstück, das nicht größer als 400 qm ist, im Sommer aller 3 Wochen Rasen gemäht und der Bürgersteig davor gekehrt wird, mal ganz zu Schweigen von unserem Winter in unserer Region, in der es 4 mal schneit im Jahr. Und noch dazu, hat sich seit 10 Jahren nichts verändern, nur dass im Januar 25 der Parkplatz gebaut und jetzt 26 die Fassade an beiden Häusern instand gesetzt wird, das wirkt doch irgendwie komisch?


    Vielen lieben Dank für eure Zeit und Mühe sich damit zu befassen! Liebe Grüße!

  • für das Jahr 24 und auch 25 selbst zusammengezogen hat und diese bei unserem Vermieter auch erst Ende 25 einreichte

    Nein, das ist dann ein anderer Fall. Außer bei den Heizkosten kann der Vermieter zwischen dem Leistungsprinzip und dem Abflussprinzip wählen. Doch wenn er die Rechnung im Vorjahr schon bekommen hat und vergessen hat, in die Abrechnung aufzunehmen, dann ist das eine ganz andere Sache.

    Versteh ich es richtig, dass dieser Umstand einem mangelnden Wirtschaftlichkeitsgebots zugrunde liegt?

    Das Zusammenlegen der Häuser und die Anpassung der Vorauszahlung reicht dafür nicht aus, denn entscheidend ist, was in der Jahresabrechnung dann letztlich an Kosten angesetzt wird. Es kann schon mal passieren, dass Kosten steigen durch ein zusätzliches Haus, aber häufiger hat das andere Gründe. Es kommt auch darauf an, wie es in der Abrechnung gestaltet ist. Oftmals muss der Vermieter die Zusammenlegung zu einer Abrechnungseinheit vorab ankündigen.

    im Sommer aller 3 Wochen Rasen gemäht

    Das gibt schon eher Anlass zum Zweifel an der Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots. Denn alle 3 Wochen Rasen mähen ist keineswegs üblich und etwas übertrieben. Man schaue sich nur mal an, wer die Gesellschafter bzw. Geschäftsführer der Dienstleister Firma sind. So manchmal stellt sich heraus, dass der Vermieter darin beteiligt ist. Das Konstrukt ist zwar völlig legitim, doch die Verträge müssen einem Fremdvergleich mit einem anderen Dienstleister standhalten können.

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