Gartenpflege durch Fremdfirma umlegbar?

  • Hallo zusammen,

    weiß jemand ob die Gartenpflege durch eine Drittfirma auf den Mieter in den Nebenkostenabrechnung umgelegt werden kann?

    Ich habe mir da nie Gedanken gemacht,da es auch so im Mietvertrag steht.

    Nun hatte ich aber Bekannte über das Wochenende zu Besuch und die haben mir gesagt,die wohnen ähnlich wie ich,das sie damit durchgekommen sind das sie die nicht mehr zahlen müssen.

    Die Wohnsituation ist folgende,also bei mir und ähnlich bei Ihnen,ich wohne in kleinen 2 Stöckigen Wohnblocks zwischen denen Rasenfläche ist die durch eine Drittfirma gepflegt wird ( in der Nebenkostenabrechnung die Position Gartenpflege ).

    Nun haben die mir erzählt das es kein garten wäre und nicht über die Nebenkostenabrechnung bezahlt werden müsse,da alles öffentlich zugänglich ist und auch nirgends was von privat steht.Bei uns z.B. kommen immer die Schüler einer nahegelegenen Schule auf den Spielplatz in der Mitte einer Rasenfläche und chillen da.

    Für mich würde ja Garten eigentlich bedeuten das man einen privaten Garten hat der nur für die Mieter zugänglich ist.

    Im Netz findet man so unterschiedliche Aussagen,daher dachte ich mir,das es vielleicht hier einer weiß, wie es sich verhält.

    Gruss Axel

  • Nun haben die mir erzählt das es kein garten wäre und nicht über die Nebenkostenabrechnung bezahlt werden müsse,da alles öffentlich zugänglich ist udn auch nirgends was von privat steht.Bei uns z.B. kommen immer die Schüler einer nahegelegnen Schule auf den Spielplatz in der Mitte einer Rasenfläche und chillen da.

    Das ist bei uns ähnlich.

    Wir haben im Keller eine Denkmalschutzanlage und der Denkmalschutzverein kümmert sich nicht darum.

    Es kommen regelmäßig Besucher auch Sonn und Feiertags.

    Für mich würde ja Garten eigentlich bedeuten das man einen privaten garten hat der nur für die Mieter zugänglich ist.

    Bei uns kommt jeder zu jeglicher Tageszeit herein.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • die wohnen ähnlich wie ich,das sie damit durchgekommen sind das sie die nicht mehr zahlen müssen.

    Aber sicherlich nicht deswegen, weil es eine Firma, ein Dienstleister erledigt. Das muss dann andere Gründe haben.

    Für mich würde ja Garten eigentlich bedeuten das man einen privaten Garten hat der nur für die Mieter zugänglich ist.

    In diesem Punkt besteht die falsche Annahme. es muss kein Garten sein, der so abgegrenzt ist, dass niemand anderes drauf kommt. In sehr vielen Grünanlagen, die zum Objekt gehört, können auch andere hin kommen, und deren Kosten können trotzdem umgelegt werden. Grund ist ganz einfach der, dass man sagt, eine Grünanlage verschönert das Anwesen und die Bewohner fühlen sich wohler als wenn es karg und steril aussehen würde.

    Es kann durchaus so sein, dass man weniger oder nichts für die Pflege der Außenanlagen zahlen muss. Doch das sind dann eher spezielle Gegebenheiten, die man sich im Einzelfall anschauen muss. eine allgemeingültige Regelung gibt es da nicht. Und allein dass Jugendliche da chillen, reicht bestimmt nicht aus als Argument.

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