Hallo Sayonara,
man es doch lieber belassen und ein Mietvertragsaufhebungen machen sollte
Wenn ich an deiner Stelle wäre, würde ich keine einzige Minute zögern und das Angebot annehmen und dabei auch den halben Monat zahlen. Du möchtest nun doch nicht mehr in diese Wohnung einziehen, und so kann dir nichts besseres passieren, als dieses Angebot zu bekommen.
Nehmen wir theoretisch an, es wäre tatsächlich ein wirksamer Kündgungsausschluss für ein Jahr vereinbart im Vertrag (hast du angedeute in deiner Beschreibung). Dann bedeutet das, der Vermieter könnte von dir verlangen, für das Jahr zu bezahlen, egal ob du dort wohnst oder nicht. Das auf einen halben Monat zu verkürzen für den Nutzungsausfall in der Zeit ist somit also ein sehr faires Entgegenkommen. Ich verstehe nicht, was du noch erwartest.
Und selbst wenn man auf den Kündigungsverzicht nicht bestehen würde, könnte der Vermieter rein rechtlich gesehen trotzdem auf die übliche Kündigungsfrist von 3 Monaten bestehen, in denen du noch Miete zahlen müsstest. Wenn man das weiß, gibt es doch echt nichts zu zögern.
frage ich mich welche realen Betriebskosten es da wirklich gibt
Selbstverständlich fallen Betriebskosten an. Und dies immer, egal ob eine Wohnung bewohnt ist oder nicht. Die meisten Kostenarten, z.b. Versicherung, Hausmeister, Grundsteuer, Müllgebühren und weitere entstehen unabhängig von einem Verbrauch oder der Nutzung.
Vermieter durch eine nicht erbrachte Leistung (Übernahme der Wohnung nicht stattgefunden)
Das stimmt nun nicht laut deiner Beschreibung. Weiter oben hast du selber ausgeführt, dass der Vertreter da war für die Übergabe, du aber dann deinerseits die Schlüssel nicht angenommen hast. Der Vermieter war also offenbar bereit, seinen Teil des Vertrags zu erfüllen.