Hallo liebes Forum,
Ich stecke ein wenig im Schlamassel. Ich habe am 03.09 einen Mietvertrag für eine 3 Zimmer Wohnung an in Berlin unterschrieben. Eins der Zimmer ist ein Durchgangszimmer. Da ich eine 3er WG daraus machen möchte, wird es wohl notwendig sein eine Riggibswand einzubauen. Die Erlaubnis habe ich beim Vertragsabschluss nachgefragt und mündlich zugesichert bekommen.
Bei der Wohnungsübergabe stellte sich heraus das der Stellvertreter des Vermieters nicht wirklich das Haus kennt. An der Fassade gibt es schon seit 2 Jahren ein Gerüst um die Balkone zu renovieren, doch da sie keine Baugenehmigungen von der Stadt bekommen haben steht es die Ganze Zeit da. Wann und ob es wegkommt kann er nicht beantworten (Wird wohl auf die Betriebskosten der Mieter abgewälzt). Auch fragen wir hier erneut ob wir eine Wand einbauen dürfen, was mündlich zugesichert wird. Bei der weiteren Übergabe ist mir aufgefallen das sich die Haustür (nicht Wohnugstür!) nicht abschließen lässt. Es ist eine einfache Türklinke und die Tür steht immer offen, sodass jeder Dritte von der Straße einfach bis zur Wohnungstür kommen kann. Das erhöht m.M das Risiko auf Wohnungseinbrüche oder Sachschäden (Grafiti). Gepaart mit dem Gerüst, mache ich mir Sorgen um meine Sicherheit. Man muss wissen, das die X-Straße in Berlin ein abgeranztes Viertel ist mit viele fragwürdigen Gestalten/Drogenabhängige/Obdachlose.
Laut Vertrag habe ich offiziell keinen Keller, bei Vertragsunterzeichnung wurde mir mitgeteilt das wenn ein Kellerabteil verfügbar sei, mir dann vor Ort einer zugeteilt werde. Bei der Wohnungsübergabe sichteten wir die Kellerräume und mussten feststellen das alle Abteile offen waren. Es schien so als wäre dort überall eingebrochen worden.
Um das ganze noch zu toppen: Als wir vom Keller hoch kamen und vor dem Hause standen, kam eine Mieterin und beschwerte sich bei unserem stellvertretenden Vermieter, das einer der Nachbarn im Garten seinen toten Rottweiler vergraben habe und ob nun sich endlich jemand darum kümmern könnte. Sie habe mehrmals bei der Telefonhotline des Vermieters und viele Mails geschrieben, es sei aber immer noch nichts geschehen. Im vorhinein habe ich etwas im Internet über den Vermieter recherchiert und es gab nur durchweg schlechte Bewertungen. Nun musste ich das an der eigenen Haut erfahren, dass sie sich nicht wirklich um das Objekt kümmern und ihnen die Anliegen der Mieter egal ist. Da mir das Haus super unsicher und der Vermieter auch nicht seinen Pflichten nachzugehen schien, entschied ich mich die Wohnungsübergabe nicht zu machen (unterschrieb kein Protokoll und nahm keine Schlüssel an). Der Stellvertreter meinte noch, ich könnte ja dann den Vertrag widerrufen.
Kurz später meldete er sich telefonisch und korrigierte sich, das ich den Vertrag nicht widerrufen könne, da ich den Vertrag bei Ihnen in der Hausverwaltung unterschrieben habe. Da eine Kündigung erst nach einem Jahr erfolgen kann, wurde also erstmal ein neue Übergabe für den Montag, 16.09 ausgemacht, der auch der Mietbeginn des Vertrag darstellt.
Da ich nun mehr oder weniger keine Wahl hatte und mir die Unseriösität des Vermieters Sorgen machte, wollte ich zumindest vom Vermieter noch einige Vereinbarungen schriftlich festhalten, die sie zur Wohnungsübergabe mitbringen sollten. Sie sollten mir eine schriftliche Erlaubnis zu Veränderung der Wohnung geben (die mir ja auch mündlich schon mehrmals zugesichert wurde) und ich verlangte das sie doch bitte ein Schloss in die Haustüre einbauen sollen und an alle Mieter Schlüssel aushändigen sollen. Dabei zitierte ich auch ein gerichtlichen Fall bei dem einem Kläger eine Mietminderung von 5% zugesprochen worden ist. Da es sich ja um ein neues Mietverhältnis handelt, würde ich das ungern geltend machen und denen auch eine Chance zur Nachbesserung zu geben.
Am Freitag nun kam ein Anruf des Vermieters, der nun meinte, dass wenn das Mietverhältnis schon so schlechte anfänge, man es doch lieber belassen und ein Mietvertragsaufhebungen machen sollte. Ich denke das meine Forderungen nicht zu viel verlangt waren und es bestätigte für mich nur mehr den Eindruck, das mündliche Verabredungen des Vermieters nichts wirklich Wert sind, wenn sie diese nicht mal schriftlich festhalten möchten.
Aber eine Vertragsaufhebung klingt erstmal gut soweit, da ich eigentlich auch nicht mehr wirklich da wohnen möchte, vor Allem nicht mit solchen Vermietern. Nun wollen sie aber das ich die Hälfte des restlichen Monats bezahle, die Betriebskosten würden sie zahlen. Da die Wohnung leer steht, frage ich mich welche realen Betriebskosten es da wirklich gibt. Und müsste ich überhaupt die Hälfte der Kaltmiete zahlen? Theoretisch hat der Vermieter durch eine nicht erbrachte Leistung (Übernahme der Wohnung nicht stattgefunden) seinen Teil des Vertrags nicht erfüllt. Warum sollte ich nun für eine Wohnung zahlen, die ich nicht beziehe und keine Schlüssel habe?
Am Telefon sprach er noch davon das er die Mietzeitraum vom 16.09 bis zum 30.09 dann verändern würde. Das klingt für mich so als würde ich damit einer Wohnungsübergabe zustimmen und für diesen Zeitraum Mieter sein, da ich ja dafür die Kaltmiete für die Hälfte des Monats zahle. Ich werde unter keinen Umständen aber diese Wohnung so akzeptieren! Zudem habe ich Angst das er mir am Montag einen Aufhebungsvertrag auf den Tisch legt, den ich auf Grund meines juristischen Unwissens nicht verstehe und zu meinem Nachteil sein könnte.
Ich habe leider keinen Rechtsschutz und bin kein Mitglied beim Mieterschutz. Bis Montag werde ich wohl auch keiner mehr werden können.
Bin euch für jeden Rat dankbar!
Sayonara