Laubengang Baupfusch Wasseransammlung bei Regen

  • Hallo,

    ich wohne im ersten Obergeschoss und komme nur über einen Laubengang in meine Wohnung. Meine Wohnung liegt am Ende des Laubenganges.

    Beim Bau dieses Laubenganges wurde vor 10 Jahren Baupfusch betrieben. Ich bin nicht der erste Mieter dieser Wohnung.

    Da bei dem Laubengang das Gefälle nicht richtig ist, fließt das Regenwasser nicht in die Regenrinne, die sich am Rand befindet. Wenn es normal regnet reicht das Wetter auch nicht bis an meine Eingangstür heran. Ich muss es trotzdem entweder verdunsten oder einsickern lassen oder mit einem Wasserschieber in die Regenrinne schieben.

    Wenn jedoch Starkregen ist, der in letzter Zeit zugenommen hat, sammelt sich vor meiner Eingangstür das Wasser und ich latsch durch eine Pfütze, wenn ich in die Wohnung will.

    Meiner Wohnungsverwaltung lieg ich damit schon längere Zeit in den Ohren, aber die Dame meinte, dass sie mit dem Eigentümer Rücksprache gehalten hat. Man kann dagegen nichts tun, da man sonst den kompletten Laubengang abreißen oder Neugießen müsste und andere Mieter dann auch nicht in ihre Wohnungen kommen.

    Ich kann das Problem nachvollziehen, aber andererseits sehe ich nicht ein, dass ich durch eine Pfütze gehen soll, um in die Wohnung zu kommen.

    Was soll ich tun? Von einer Mietminderung habe ich ja letztendlich auch nichts, da dass Problem ja trotzdem besteht bleibt?!

  • Hallo,

    ich denke, man muss sich hierfür überlegen, ob der Zustand bei deinem Problem noch als vertragsgemäß angesehen werden kann oder nicht. Denn nach dem Prinzip von §535 BGB ist der Vermieter dafür verantwortlich, die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten.

    Es ist jetzt nur meine Meinung, wenn ich sage, dass ich den vertragsgemäßen Zustand nicht sehe. Denn es wäre nicht besonders sinnvoll, wenn man bei Regen ein Fußbad nehmen muss um anschließend erst mal die Schuhe wieder zu trocknen.Doch ich kann es leider nicht näher begründen und konnte auch kein Urteil finden, weil es meistens um Bereiche innerhalb der Wohnung geht.

    Vielleicht hat jemand anderes noch relevante Quellen dazu, um der Sache näher zu kommen, z.b. Schweinchenfan oder AJ1900 oder anitari ?

  • Von einer Mietminderung habe ich ja letztendlich auch nichts, da dass Problem ja trotzdem besteht bleibt?!

    Zumal du dann auch nur tatsächlich für die Zeit mindern könntest(wenn überhaupt) wo auch tatsächlich eine Pfütze ein reales Problem darstellt.

    Was soll ich tun?

    Pragmatische Lösung? Stell dir einen Wasserschieber irgendwo griffbereit in den Hausflur. Fertig.

  • Theoretisch würde es auch ausreichen, nur einen Teil des Bodens zu erneuern, wenn die Regenrinne gleich am Rand langläuft. Dort schafft man entweder ein zusätzlichen Bodeneinlauf (wenn technisch möglich), oder eine kleine Rinne in dem Bereich.

    Alternativ geht vielleicht auch so ein Fußabstreicher mit ausreichend großer Bodenwanne.

    Das sind aber alles nur Spekulationen, wenn man die baulichen Gegebenheiten nicht kennt.

    Es ist jetzt nur meine Meinung, wenn ich sage, dass ich den vertragsgemäßen Zustand nicht sehe. Denn es wäre nicht besonders sinnvoll, wenn man bei Regen ein Fußbad nehmen muss um anschließend erst mal die Schuhe wieder zu trocknen

    Dem würde ich mich jetzt nicht unbedingt anschließen, bin mir da aber alles andere als sicher.

    Ein Laubengang ist nun mal Außenbereich. Ich habe in meiner Mietwohnung weder Treppenhaus, noch Laubengang, sondern ich betrete die Wohnung direkt von der Straße.

    Wenn ich dann nun eine Pfütze vor der Wohnungstüre habe, muss ich damit auch leben.

    Auf der anderen Seite gibt es allerdings einen Regenablauf, der nur nicht funktioniert.

    Pragmatische Lösung? Stell dir einen Wasserschieber irgendwo griffbereit in den Hausflur. Fertig.

    Und für den Winter einen Sack mit Streugut? Die Pfütze sehe ich noch als kleines Problem.

    Schwierig wird es dann aber im Winter, wenn das Wasser überfriert.

    Das hat der Vermieter ggfs. ein Problem mit der Verkehrssicherheit.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Und für den Winter einen Sack mit Streugut? Die Pfütze sehe ich noch als kleines Problem.

    Schwierig wird es dann aber im Winter, wenn das Wasser überfriert.

    Das hat der Vermieter ggfs. ein Problem mit der Verkehrssicherheit.

    Ach, da baue ich voll auf den Klimawandel. Da hat man dann höchstens ein Problem wenn der doch nicht kommt.;)

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    Die Aufnahmen habe ich ca. 24 Stunden nach dem Starkregen gemacht, als ich nach hause kam.

    Habe mal 2 Bilder gemacht. Den Abzieher hab ich schon da. Das Problem ist, dass ich das Wasser ein wenig mit Schwung über die erhöhte Kante schieben muss, um es in Regenrinne zu bekommen. Dabei rutscht es oft über die Regenrinne hinaus und fällt dem Untermieter auf die Markise oder Terrasse. Der ist auch schon genervt davon.

    Hinter der Trennwand befindet sich mein"Balkon" der im Mietvertrag als Balkon auch ausgewiesen ist. Auf dem habe ich aber nichts stehen, da dort auch das Wasser steht.

  • Kann man vieleicht die Fugen der Fliesen hin zur Regenrinne einschneiden? Es sieht auf dem Bild fast so aus als ob nur die Fliesen an der Aussenkante Kontergefälle hätten?

  • Ich bleibe bei meiner Meinung, dass ich es als Mangel der Mietsache ansehe, Dieser Weg ist fester Bestandteil, der zum Eingangsbereich dazu gehört, und so muss dieser auch in geeigneter Weise beschaffen sein. Und es kommt noch dazu, dass der Eigentümer damals schon nach Bekanntwerden des Problem hätte handeln können, indem er die Baufirma, die den Pfusch fabriziert hat, in Regress nimmt. Dieses Versäumnis muss er sich auch zurechnen lassen.

    Auf der anderen Seite ist es auch sehr gut nachvollziehbar, dass es einen größeren Aufwand und Kosten bedeutet, das in Ordnung zu bringen, zumal auch mehrere Bewohner dann eine Weile schwierig oder gar nicht in die Wohnungen kommen könnten. Dafür kann man durchaus Verständnis haben. Daher die Überlegung, welche Alternativen es gibt.

    Wie ich sehe, ist zur Tür hin eine kleine Stufe, es ist also etwas Spielraum in der Höhe. So wäre die Idee, dass man Holzlatten aufbringen kann und so dann die stehende Nässe nicht stört. Ich habe nämlich ein ähnliches Problem auf dem Balkon einer meiner Wohnungen und habe es auf diese Weise gelöst. Für den Mieter ist das sogar sehr angenehm anstatt auf dem Stein zu laufen, und preisgünstiger als mit dieser Maßnahme wäre es nicht gegangen.

  • Ich bleibe bei meiner Meinung, dass ich es als Mangel der Mietsache ansehe

    Dies würde im Zweifel auch so sehen, wobei hier eine große Unsicherheit gibt. Unabhängig von diesem Einzelfall hier, ist eine Beurteilung sehr schwierig und steht am Ende im freiem Ermessen des Richters.

    Unter der Bezugnahme vom Urteil des AG Leipzig zur Wasserpfütze auf einem Balkon kann man zwei Prüfungspunkte entnehmen. Einmal den Mangel, der vorliegt, wenn sich baubedingt Wasser sammelt. Zum anderen die Erheblichkeit und das ist das Einfallstor für die Meinung des Richters. Ich würde mich auf den Standpunkt stellen, dass man den Eingangsbereich öfter nutzt und wenn Wasser längere Zeit steht es halt zu nassen Füßen kommen kann. Gerade wenn es länger steht. Jedoch ist es sehr gut möglich das ein Richter sagt, dass man den Eingangsbereich immer nur kurzzeitig nutzt und sich daraus ergibt, das der Mangel unerheblich ist.

    Als praktische Lösung würde ich nach Absprache mit dem Vermieter einfach einen weiteren Weg mit Steinen errichten, so dass man trocken rüberkommt. Bei Holz würde ich ein Risiko sehen, das es Morsch wird und schimmelt, wenn es dauerhaft im Wasser steht.

  • Das mit den Fugen finde ich eine gute Idee. Man müsste dann aber auch etwas von der Metallschiene wegfresen. Durch die Fugen wäre dann ja ein Gefälle da und das Wasser könnte in die Rinne laufen?!

    Meint ihr denn nicht, wenn man die letzte Reihe Fließen abtragen, den darunter liegenden Beton abtragen, und neu auftragen würde, und diese Metallschiene am Ende abnehmen würde, dass das funktioniert? Ich kann mir nich vorstellen, dass man tatsächlich den ganzen Laubengang neu machen müsste... aber ich bin auch kein Experte...

    Einmal editiert, zuletzt von Robyn (16. September 2019 um 16:03)

  • einfach einen weiteren Weg mit Steinen errichten

    Mit Steinen ist aus technischer Sicht nicht möglich. Denn man müßte ja eine Estrich Schicht darunter legen, und die wäre zu dünn. Das würde im Winter auffrieren und Risse geben. Das funktioniert nicht.

    Holz hingegen ist unproblematisch, denn es gibt speziell geeignete Bretter, die für den Außenbereich vorgesehen sind und nicht aufweichen oder schimmeln. Jedenfalls wäre das ein Vorschlag an den Vermieter, eine kostengünstige Lösung herbeizuführen.


    Meint ihr denn nicht, wenn man die letzte Reihe Fließen abtragen, den darunter liegenden Beton abtragen, und neu auftragen würde

    Das kann theoretisch auch funktionieren. Letztendlich ist es die Entscheidung des Eigentümers, welche Lösung er für geeignet hält. Jedenfalls hast du jetzt einige Vorschläge zum weitergeben, die wesentlich kostengünstiger sind als den ganzen Gang erneuern zu lassen. Der Vermieter kann zumindest nicht mehr sagen, dass man gar nichts machen kann.

  • Holz hingegen ist unproblematisch, denn es gibt speziell geeignete Bretter, die für den Außenbereich vorgesehen sind und nicht aufweichen oder schimmeln.

    Nein, ist es nicht. Es handelt sich hier um den unmittelbaren Bereich vor der Eingangstür, d.h. den ersten Rettungsweg. Wenn Du dort eine Holzkonstruktion verbaust, wird sich das Ordnungsamt aufgrund des Verstoßes gegen den Brandschutz schon einmal die Hände reiben.

    Ich spreche da aus leidvoller Erfahrung.

    Meint ihr denn nicht, wenn man die letzte Reihe Fließen abtragen, den darunter liegenden Beton abtragen, und neu auftragen würde

    Den Beton kannst Du nur schwer abtragen. Wenn dort eine ausreichende Estrichschicht drunter liegt, kann das funktionieren.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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