Nebenkostenabrechnung bei Mietminderung

  • Einen schönen guten Tag,

    ich habe vor kurzem meine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2018 bekommen und da ich aufgrund Wasserausfalles die Miete in drei Monaten kürzen musste hat der Vermieter den gleichen Prozentsatz der kürzung im jeweiligen Monat von der Nebenkostenvorrauszahlung gekürzt.

    Also Kürzung 20% von der Bruttomiete heißt auch 20% Kürzung von der Vorrauszahlung in der Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter?

    Ist das so richtig?

    Komme nämlich nach den Rechenwegen im Internet immer auf ein anderes Ergebnis wie mein Vermieter.

    Ich hatte ein Guthaben von 100€ in der NK Abrechnung.

    Lg

    2 Mal editiert, zuletzt von Nautilus (13. September 2019 um 13:51)

  • Hallo Nautilus,

    Also Kürzung 20% von der Bruttomiete heißt auch 20% Kürzung von der Vorrauszahlung in der Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter?

    Das ist ein typischer Vermieter Fehler, der immer wieder vorkommt. Wie du schon richtig erkannt hast, muss der Vermieter die volle Vorauszahlung anrechnen, die du ohne der Minderung hättest zahlen müssen.

    Es ist vom Gesetzgeber so gewollt, dass sich die Minderung auf die Bruttomiete bezieht, also auf den Zahlbetrag inkl. der NK Vorauszahlung. Würde nun der Vermieter nur die tatsächlich geleistete Vorauszahlung anrechnen, würde dadurch das Gesetz umgangen werden. Denn dann wäre es unter dem Strich so, also hättest du die Minderung nur auf die Grundmiete angewendet.

  • Ja das sieht grob gut aus, ohne dass ich das jetzt im Detail nachgerechnet habe. Mach einfach als Gegenprobe noch die Rechnung, dass die die Minderung auf den Guthabenbetrag ohne Minderung anwendest. Also die (12 x 160)-1565,71=354,29. Dann solltest du von Rundungsdifefrenzen abgesehen auf den gleichen Betrag kommen.

  • Es gilt zu bedenken, dass die Minderung aber trotzdem berücksichtigt werden muss bei der Abrechnung. Nach der Rechtsprechung gibt es dafür mehrere Möglichkeiten. Die einfachste ist in meinen Augen dabei, dass die Minderung prozentual Berücksichtigt wird beim Endergebnis. Wurde die Miete 12 Monate um 10% gekürzt, so wird auch die Nachzahlung oder das Guthaben um 10% gekürzt.

    Sonst würde man zu einem Ergebnis kommen können, indem die Miete um 100% gekürzt worden ist, wo dann der Mieter noch ein Guthaben rausbekommt.

    Als Lektüre empfehle ich: Mietminderung umfasst Miete und Betriebskosten

  • Ja das sieht grob gut aus, ohne dass ich das jetzt im Detail nachgerechnet habe. Mach einfach als Gegenprobe noch die Rechnung, dass die die Minderung auf den Guthabenbetrag ohne Minderung anwendest. Also die (12 x 160)-1565,71=354,29. Dann solltest du von Rundungsdifefrenzen abgesehen auf den gleichen Betrag kommen.

    Genau, wenn ich die 354,29 durch 12 rechne und dann die kürzung in Prozent von den jeweiligen Monaten abziehe komme ich auch auf circa 338 Euro raus. Sollte also passen.

    Ihr seid wirklich ne gute Hilfe, ein super Forum hier. Großes Lob! :love:

    Einmal editiert, zuletzt von Nautilus (14. September 2019 um 13:35)

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