Untermiete Einkommen

  • Hallo liebe Forumsleser,

    ich habe eine Frage bei der mir vielleicht jemand helfen kann, da ich über google nichts handfestes gefunden habe.

    Ich möchte gerne in meiner Wohnung ein Zimmer untervermieten und habe jetzt gelesen, dass dies als Einkommen gilt (dies ist relevant da ich aufgrund einer Scheidung unterhaltsverpflichtet bin).

    Nun zur Frage. Zählt die gesamte Untermiete als Einkommen oder nur ein eventueller Gewinn den ich mache ?

    Als Beispiel:

    Ich vermiete ein Zimmer für 400€ unter und zahle den restlichen Mietpreis der Wohnung selbst da ich ja noch darin wohne.

    Wenn man sich den Mietpreis der gesamten Wohnung und die qm verrechnet wären nur 380€ für das Zimmer angemessen und ich würde ja sozusagen 20€ Gewinn aus der Vermietung erzielen.

    Was genau sind denn nun meine Einnahmen aus der Untervermietung ?

    Sind es die 400€ die der Untermieter an mich zahlt ?

    Oder sind es nur die 20€ Überschuss, da ich ja mit meiner Miete und den 400€ Untermiete die Wohnung bezahle.

    Mit freundlichen Grüßen

    Christian

  • Hallo Christian,

    bei deiner Frage geht es nicht um das Mietrecht, sondern die Berechnung des Unterhalts nach der Scheidung. Dieses Thema hat seine eigenen Regeln, auch das Steuerrecht hilft nicht unbedingt weiter. Bei Einkünften aus derr Vermietung gilt meistens der "Halbteilungsgrundsatz", beim Arbeitseinkommen zählt eine andere Verteilung.

    Allgemein kann man aber sagen, wenn von "Einkünften" die Rede ist, dann meint das immer den Gewinn, also Einnahmen abzüglich Kosten.

    Da der Kern deiner Frage nichts mit dem Mietrecht an sich zu tun hat und dadurch nicht in das Forum passt, schließe ich das Thema.

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