Die Mängel waren also schon bei Einzug vorhanden, der VM verpflichtete sich zur Ausbesserung (hoffentlich nachweisbar) und das ist nun mal Fakt.
Bitte mal etwas genauer lesen, welche Teile des Bades als austauschwürdig genannt wurden. Der Austausch des Spülkastens und der Duschkopf ist weit davon entfernt eine komplette Renovierung des Bades zu sein, wie es die TE gerne hätte.