Hallo,
ich hab eine Frage zur Sanierung meines Badezimmers, das sich nicht gerade im besten Zustand befindet. Zum Hintergrund: ich bin schon vor einigen Jahren in meine derzeitige Wohnung gezogen, die damals vor meinem Einzug nur halbherzig renoviert wurde. Nun habe ich vor mittlerweile rund 2 Jahren bei meinem Vermieter angefragt, was mit dem Badezimmer passieren soll - das hat sich alles nun bis jetzt hingezogen mit dem Ergebnis, dass mein Vermieter nur die Fugen, ein paar Kacheln und das WC ersetzen will. Saniert werden müsste aber im Grunde das gesamte Bad samt Wanne, Waschtisch, Heizkörper etc.
Ich habe in meinem Mietvertrag aber die folgende Klausel gefunden:
Folgende festgestellte Mängel werden durch Beauftragung einer Fachfirma zu Lasten der Vermieterin beseitigt:
[Liste mit Mängeln]
Es ist den Mietern bekannt, dass das Wohnungsunternehmen nur für Mängel haftet, die bei der Übergabe der Wohnung ausdrücklich vermerkt worden sind, es sei denn, dass Mängel auch bei Abwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht erkennbar waren.
Die aufgezählten Mängel in meinem Mietvertrag umfassen hier: "Bad = WC, Spülkasten, Duschkopf und [unleserlich], Wanne, WT [unleserlich], Spültisch [unleserlich] für [unleserlich]"
Mein Vermieter wollte die Sanierung nun aber nur durchführen, wenn die Miete erhöht wird und die Sanierung damit auf meine Kosten geht. Hat sich mein Vermieter laut Mietvertrag nicht aber dazu verpflichtet, die Sanierung selbst zu bezahlen? Wenn mein Badezimmer in einem ordentlichen Zustand gewesen wäre, wären die Mängel ja schon zum Zeitpunkt meines Einzugs nicht im Vertrag vermerkt worden.
Kann ich nun nicht auch einfach mit einer Mietminderung argumentieren, bis die Sanierung durchgeführt wird?