Sehr geehrte Damen und Herren.
Als wir 2007 einen Mietvertrag bekommen habe wurde nur der Vermieter im MV eingetragen. Er war auch alleiniger Unterzeichner. Zu diesen Zeit war nur der Vermieter im Grundbuch zum Haus eingetragen. Ca. 2009 hat sich unser Vermieter von seiner Frau getrennt (Scheidung). 2 Jahre nach der Scheidung wurde sie mit ins Grundbuch aufgenommen (Anruf meinerseits beim zuständigen Amtsgericht). Jetzt habe wir wegen "Eigenbedarf" des Vermieters die Kündigung unserer Wohnung erhalten. Im Robrum der Kündigung steht nur der Vermieter, er ist auch alleiniger Unterzeichner.
Meine Frage. Da der Vermieter von seiner Frau geschieden ist, sie aber im Grundbuch steht, müssste da nicht die Kündigung von beiden kommen oder zumindest beide in der Kündigung aufgeführt werden + Unterschrift? Ist die Kündigung so überhaubt rechtskräftig ?
Würde mich sehr freuen wen Sie mir da ein wenig Auskunft geben könnten