Hallo,
folgender Sachverhalt:
Es stellt sich heraus, dass in meiner Betriebskostenabrechnung seit Jahren eine Falschberechnung meiner Wasserkosten enthalten ist. Und zwar liegt strangseitig hinter meinem Wasserzähler ein Wasserzähler meiner Nachbarwohnung. Dieser Verbrauch wurde (richtigerweise) meinem Nachbar, aber auch mir (Verbrauch des Nachbarzählers läuft durch meinen durch) berechnet. Für mich war dieser Sachverhalt in der BKA nicht erkennbar. Wieviele Jahre rückwirkend habe ich jetzt das Recht auf eine Korrektur?
Danke für die Hilfe