Beiträge von Köbes

    Würde dieses Wasser nur von den Vermietern für den Pool angeschafft, dann wäre das deren Vergnügen. Da aber die Mieter dieses Wasser fürs Leben benötigen, müssen auch die Mieter ihren Anteil davon finanziell übernehmen. Wenn die Betriebskosten Vorauszahlung bei der nächsten Periode angehoben wird aber der nächste Sommer nicht so trocken verläuft, dann gibt es ja ein nettes Sümmschen als Guthaben.

    1. Können Probleme bei Terminvereinbarungen mit dem Nachmieter zur Folge haben, dass der Vormieter auf sein Geld warten muss?

    Der Nachmieter hat mit dem Vormieter kein Vertragsverhältnis, deshalb hat das keinen Einfluss aufs Geld.

    2. Ist es für Mieter relevant, wenn sämtliche Mitarbeiter mehrere Monate zeitgleich im Urlaub sind und dadurch keine Bearbeitung stattfindet? (es ging um alle drei Beteiligten, keiner davon hatte in der Zeit eine Vertretung)

    Wie der Vermieter sein Personal eisetzt muss den Exmieter nicht kümmern. Es muss nur funktionieren.

    3. Kann die Zahlung für die vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag von einer versehentlich gezahlten Miete abgezogen, bzw. diese generell trotz mehrmaliger Aufforderung einfach einbehalten werden?

    Nun, wenn eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag gegen Zahlung vereinbart war, dann kann das Geld vor überbezahlten Miete oder der Kaution verrechnet werden.

    4. Sind mündliche Absprachen generell nicht gültig?

    Auch die sind gültig, nur die Beweislage tut sich schwer.

    Seit Anfang März warte ich nun auf die Rückzahlung, nun haben wir August.

    Da dem Vermieter per Gesetz eine Überlegungsfrist von 6 Monaten, und bei der Abrechnung der Betriebskosten auch länger, zustehen , sehe ich im Moment noch keine Handhabe per Mahnbescheid die Kaution einzufordern.

    Ein Protokoll mit allen Störungen durch den Nachbarn schreiben und der Verwaltung schicken. Den Kinderlärm aber nicht erwähnen, denn der wird mittlerweile höchstrichterlich geduldet. Gleichzeitig ankündigen, dass man die Miete so lange um xx% mindern wird, bisdie Belästigungen aufgehört haben.

    Die Minderung der Miete sollte man aber nur nach einer Beratung bei einem Anwalt für Mietrecht oder dem örtlichen Mieterverein vornehmen.

    Nun ist die frage was ich da am besten machen kann ob ich da die Miete kürzen kann oder nicht.

    Nö, bestenfalls 1 oder 2 %, das bringt aber nichts. Beim Telefon hat er ein wenig Recht mit seiner Ansicht. Außer in deinem Mietvertrag ist der Telefonanschluss zugesichert. Wenn nicht, dann musst du ein Kabel vom Übergabepunkt im Keller zu deiner Wohnung verlegen lassen. Da musst du aber den Vermieter nicht um Erlaubnis fragen.

    Bei defekter Klingel und Sprechanlage schreibe dem VM, dass du die Dinge von einem Handwerker machen lässt und mit der Miete verrechnest. Den Schlüssel für die Mülltonnen kannst du dir von einem Mitmieter ausleihen und dann ein Duplikat anfertigen lassen.

    Der Vermieter ist wie viele seinesgleichen nicht richtig informiert. Wie der Name schon sagt muss ein Mieter auch dann solch eine kleine Reparatur bezahlen, wenn ihn keine Schuld trifft. Das gilt z.B. für Lichtschalter, Fenstergriffe, Rolladengurte. Aber nur bis zu einer Rechnungshöhe pro Reparatur von rund 100,- Euro.

    Sollten mehrere dieser Kleinreparaturen im Jahr anfallen, dann darf der Betrag höchstens 6% der Jahresmiete ausmachen. Ganz klar, für die Reparatur des Kühlschranks ist einzig euer Vermieter zuständig. Und wenn ihr das eurem Vermieter zeigen wollt, ist hier eine gute Website zu dem Thema.

    Die Wohnbaugesellschaft ist heute wohl noch bis 17:30 Uhr offen.

    Dann sollte auch bis zu diesem Zeitpunkt die Kündigung mit der Unterschrift von dir dort eintreffen. Da dies mit normalen Mitteln nicht zu schaffen ist, solltest du dort anrufen und dein Problem erkären. Vielleicht akzeptiert man ein Fax/Mail zur Wahrung der Frist und du schickst die offizielle Kündigung per Einschreiben hinterher.

    Ob es funktioniert hängt von der Kulanz der Gesellschaft ab.

    Zwei Mieten im September KANN und WERDE ich nicht bezahlen. :-/

    Und damit kommst du nicht durch, bzw. wird dir ein Gericht erklären, was Sache ist. Einzig der Vermieter entscheidet, wer in deine Wohnung einzieht. Und wenn dein Noch-Vermieter dir z.B. das Inserieren untersagt, hat er seine Gründe.

    Aber so wie dir geht es Monat für Monat Tausenden von Mietern, die für eine gewisse Zeit doppelt Miete bezahlen müssen.

    Nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass sie einen Umzug zu finanzieren hat, aber das steht auf einem anderen Blatt.

    Was soll das denn? Einen Umzug zu finanzieren gehört doch wohl zu den Dingen, die üblicherweise anfallen. Sich aber wegen der 4 Tage so stur zu stellen, lässt von Anfang an das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter in keinem guten Licht. Spätestens bei der ersten Mieterhöhung nach Mietspiegel o.ä. wird sich zeigen, wie das Verhältnis läuft.

    Mit dem Vermieter würde schriftlich ohne Unterschfrift festgelegt, das er den Boden stellt und wir diesen verlegen.

    Und warum ist der Boden noch nicht verlegt? Ganz schnell nachholen, denn hier gibt es ja etwas Schriftliches, das dies belegt. Bei den Wänden hängt es tatsächlich in erster Linie davon ab, ob eine "Schlimmverbesserung" stattgefunden hat, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen.

    Nun aber zu meinem Problem , in dem Mietvertrag den meine Mutter unterschrieben hat steht nun folgendes unter dem Punkt Sonstiges:

    Und das sollte man tunlichst einem Anwalt für Mietrecht überlassen, denn erstens kann und darf ein Forum keine Rechtsberatung anbieten, und zweitens machen juristische Laien mehr Fehler und versauen die Forderungen.

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