Auszug einen Monat vor Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist, aber...

  • Moin,

    meine Wohnung ist offiziell zum 30.09.2018 gekündigt, allerdings beginnt mein neues Mitverhältnis bereits am 01.09.2018, also eigentlich 4 Wochen zu früh.

    Telefonisch sagte mir meine aktuelle Wohnungsgesellschaft, dass es anscheinend kein Problem sei und man immer einen Weg fände.

    Per Mail klang das dann plötzlich ganz anders und somit kam die Kündigungsbestätigung zum 30.09.

    Ich darf nicht selber inserieren, durfte lediglich im Bekanntenkreis nachfragen, ob jemand Interesse an einer Anmietung zum 01.09. hätte, hat aber keiner.

    Nun meine Frage: ist das rechtlich okay, einem Mieter das Inserieren zu verbieten, wenn er einen Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen will?

    Ich kümmere mich doch aktiv um einen neuen Mieter, ich verstehe nicht, wo das Problem liegt.

    Zwei Mieten im September KANN und WERDE ich nicht bezahlen. :-/

    Danke schon mal im Voraus. Ich bin offen für sämtliche Ratschläge.

    Cheers

  • Zwei Mieten im September KANN und WERDE ich nicht bezahlen. :-/

    Und damit kommst du nicht durch, bzw. wird dir ein Gericht erklären, was Sache ist. Einzig der Vermieter entscheidet, wer in deine Wohnung einzieht. Und wenn dein Noch-Vermieter dir z.B. das Inserieren untersagt, hat er seine Gründe.

    Aber so wie dir geht es Monat für Monat Tausenden von Mietern, die für eine gewisse Zeit doppelt Miete bezahlen müssen.

  • ist das rechtlich okay, einem Mieter das Inserieren zu verbieten, wenn er einen Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen will?

    Ob einem das inserieren verboten werden kann steht eigentlich nicht zur Debatte, denn klar ist, der Vermieter ist nicht verpflichtet an jemanden zu vermieten den du ihm bringst, und schon gar nicht zu einer Auflösung des Vertrages vor der gesetzlichen Kündigungsfrist.

    Zwei Mieten im September KANN und WERDE ich nicht bezahlen. :-/

    Ist nicht so ungewöhnlich das es da überschneidungen geben kann.

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