Eine verzwickte Geschichte – wer kann hier Rat geben?
Der Mieter (nachfolgend M genannt) kann aus persönlichen Gründen seine Wohnung vorerst nicht selbst nutzen. Er fagt an, ob er die komplette Wohnung für 1 bis 2 Jahre untervermieten kann. Der Vermieter (V) erteilt M schriftlich die Erlaubnis hierzu. Die Wohnung ist von M mit Möbeln und sämtlichen Interieur ausgestattet, er lässt vor der Untervermietung noch einiges erneuern und auf seine Kosten die Küche modernisieren.
Vor Abschluss eines Untermietvertrags erhält der V die Daten des Untermieters (U), er stimmt telefonisch nochmals zu und sagt, der Untermietvertrag soll geschlossen und ihm für seine Unterlagen in Kopie gegeben werden, daraufhin würde er eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen.
Sobald dem V der Untermietvertrag vorliegt, weigert er sich dem U eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen und widerruft seine Zustimmung.
Als Grund nennt er, dass die Höhe der Untermiete nicht der Hauptmiete entspricht. Im Untermietpreis ist die komplette Möblierung und Ausstattung enthalten; er ist im Vergleich zu anderen möblierten Wohnungen in der Gegend keinesfalls überhöht. Die Wohnungsmiete (Hauptmiete) liegt unterhalb des Mietspiegels, der Hauptmietvertrag besteht schon lange.
Der Untermietvertrag ist bereits rechtskräftig geschlossen. Kann der V im Nachgang sein Einverständnis widerrufen und wenn ja, welche Konsequenzen hat dies für alle Beteiligten?
Vielen Dank!