Beiträge von Schweinchenfan

    Muss nicht auch eine Abrechnung nach der 70/30 Regelung (steht so im Mietvertrag) erfolgen?

    Das setzt voraus, dass es eine Verbrauchserfassung gibt. Die ist, wie oben schon geschrieben, Pflicht.

    Die Frage ist, was ihr am Ende davon habt. Wenn der Vermieter nur die Gaskosten als Heizkosten umlegt, legt der Vermieter einiges nicht um. Zu den Heizkosten gehört auch der Kaminkehrer, die Wartung der Heizung und, wenn eingeführt, die Erfassung und Abrechnung der ganzen Heizkosten sowie monatliche Verbrauchsinformationen. Nichts davon gibt's geschenkt. Auch wenn das der Gesetzgeber anders sieht - verbrauchsabhängige Abrechnung kostet Geld, gerade mit der neu eingeführten Pflicht der monatlichen Auskünfte. Das lassen sich die Abrechnungsdienstleister gut bezahlen. Wie man damit sparen soll ohne auf Komfort zu verzichten, ist mir ein Rätsel.

    Man kann also ein Fass aufmachen, es ist nicht korrekt, wie es bisher abgerechnet wird. Aber nicht wundern, wenn alle Mieter mehr zahlen und am Ende nur der Abrechnungsdienstleister und vielleicht der Vermieter, der dann noch die Wartung und Kaminkehrer umlegt, profitieren.

    Gibt es nun Regelungen bezüglich Gleichbehandlung, dass wir nun auch ein Tier halten können?

    Nein, solche Regelungen gibt es nicht und ihr wollt ja auch keine Katze. Von reinen Wohnungskatzen geht praktisch keinerlei Außenwirkung aus, da wird auch die Begründung der Verbots recht schwierig. Möglicherweise hat sich der Vermieter hier auch rechtlich beraten lassen und der Anwalt hat keine oder nur geringe Chancen eingeräumt, ein solches Verbot durchzusetzen. Ich habe, trotz selbstgenutztem 2-Familienhaus, die Katze unserer Mieterin nie gesehen und nie etwas von der Katze mitbekommen. Bei einem Hund, egal wie groß, sieht das schon anders aus. Hunde bellen schon mal, manche mehr, manche weniger, laufen i.d.R. durchs Treppenhaus und können Dreck mit reinbringen usw. Katzen machen i.d.R. auch keinen Lärm, wenn sie länger allein gelassen werden, das kann bei Hunden schon ganz anders aussehen.

    Der Vermieter muss die Ablehnung der Hundehaltung allerdings sachlich begründen, ein "ich will einfach nicht" reicht nicht.

    Wenn im Mietvertrag tatsächlich steht, dass jegliche Haustierhaltung (d.h. auch keine Ausnahme bei Kleintieren) mit dem Vermieter abgesprochen werden muss, ist diese Klausel unwirksam. Sich daraufhin dann einen Hund zu holen, dürfte aber einiges an Ärger mit sich bringen und ist nur bedingt zu empfehlen.

    Dann ließ mal deinen eigenen Vertrag, da steht doch, wie die Kosten verteilt werden müssen 😉, nämlich nach Personen. Das macht es natürlich nicht gerade einfacher. Ich würde vermutlich die Kosten erst auf die Monate aufteilen (Gradtagszahlen) und dann nach Personen. Aber das ist schon ein sehr ungewöhnlicher Verteilerschlüssel

    Wenn im Mietvertrag die Abrechnung nach Wohnfläche vereinbart ist, wird das Jahr über die Gradtagestabelle aufgeteilt. D.h. erstmal verteilst du die Kosten nach Wohnfläche und dann verteilst du die obere Wohnung nach Gradtagszahlen 2024 weiter.

    Das setzt aber voraus, dass das auch so im Mietvertrag vereinbart ist. Der Standardfall ist eine Abrechnung nach Verbrauch!

    Sie kann auch 10 Mietverträge unterschreiben, wenn sie will und ihren Verpflichtungen nachkommen kann.

    Vermieter davon erfährt oder eine Benachrichtigung erhält, wenn sie es tut

    Niemand muss eine Wohnung bewohnen, nur weil in einem Mietvertrag steht. Sie muss lediglich wahrheitsgemäß beim Einwohnermeldeamt ihren Wohnsitz anmelden. Auch wenn der Vermieter beim Einwohnerzahl nachfragt, spielt das keine Rolle, denn sie wohnt dann eben woanders, fertig.

    All diese Punkte sind keine Gründe, dass der Vermieter sie aus dem Vertrag lassen müsste. Deine Ex Partnerin steht halt im Zweifelsfall immer noch für dich gerade und hat evtl. auch mehr Schwierigkeiten, eine Wohnung oder Kredit o.ä. zu bekommen aufgrund der Zahlungsverpflichtung. Aber da der Vertrag befristet ist, geht es ja nur um einen begrenzten Zeitraum.

    Es würde nicht zu viele Probleme verursachen, wenn sie am alten Ort gemeldet bliebe, aber wenn sie eine neue Wohnung mietet, könnte dies zu Problemen bei der Anmeldung führen?

    Sie muss sich dort anmelden, wo sie tatsächlich wohnt, sonst gibt es Probleme. Das hat mit dem alten Mietvertrag nichts zu tun. Man muss eine Wohnung nicht bewohnen und dort gemeldet sein, nur weil man im Mietvertrag steht. Wie häufig mieten Eltern eine Wohnung für ihre Kinder ohne dort je zu wohnen. Es wird keine Probleme geben, wenn die Freundin noch im Mietvertrag steht, aber dort nicht mehr wohnt oder dort gemeldet ist (Ausnahme - Jobcenter, Wohngeldstelle o.ä. sind involviert).

    Soll man die Thermostate dann auf bsp. 16° einstellen wenn man nicht Zuhause ist? Weil durchgehend die gleiche Temperatur zu halten kann ich mir nicht vorstellen, dass das wirklich energiesparend sein soll

    Musst du probieren, ob das geht. Ich denke aber, es macht keinen Unterschied, denn so stark sollte die Temperatur eh nicht abfallen in einem gedämmten Haus?

    Doch, gerade bei einer Wärmepumpe spart das Energie, weil sie damit effizienter läuft. Da macht sie, wegen der niedrigeren Vorlauftemperatur, statt 2 kWh Wärme aus einer 1 kWh Strom 4 kWh Wärme. Also doppelt so viel bei gleichen Kosten. Diese Differenz könnt ihr über die Zeit der Absendung aber nicht einsparen. Bei Gas/Öl sind das ein paar Prozente, bei Wärmepumpe ist der Unterschied riesig.

    Die Heizungen ehr anzustellen ist für uns auch keine Option,

    Mit Wärmepumpen muss man anders heizen, nämlich gleichmäßig und durchgehend, damit der Vorlauf niedrig bleibt. Ihr müsst euch umstellen, wie mit einer Verbrennerheizung kann man mit einer Wärmepumpe nur mit utopischem Stromverbrauch heizen. Je geringer der Vorlauf, desto weniger Strom braucht die Wärmepumpe und desto weniger kostet es. Dein Vermieter hat zu 100% Recht. Selbst wenn alle tagsüber weg wären, wäre es mit Wärmepumpe billiger, durchzuheizen als eine Pause zu machen. Da muss man sich einfach umstellen.

    Jetzt mal angenommen die Wohnung ist was das angeht überhaupt nicht effizient, wer kommt für sowas auf (Prüfung/Umbau, etc.)?

    Niemand, wenn euch nicht explizit eine bestimmte Effizienz vertraglich zugesichert hat. Das dürfte kaum der Fall sein, wenn ihr bei Anmietung nicht einmal nach dem Energieausweis gefragt hat bzw er vorgelegt wurde.

    Heizkosten schwanken erheblich zwischen verschiedenen Gebäuden, ein Durchschnitt sagt da nichts aus. Auch die Lage im Gebäude ist sehe entscheidend. Auch im 1. OG kann man Wärme nach oben oder unten verlieren, wenn die Nachbarn es weniger warm wollen als man selbst.

    Du hast keinen Anspruch darauf, dass der Mietvertrag verändert wird, d.h. entweder kündigt ihr (was bei befristeten Verträgen i.d.R. nicht geht, aber hier der Vermieter anscheinend akzeptieren würde) oder ihr bleibt beide im Vertrag. Daraus ergeben sich auch keine Probleme, man kann durchaus Wohnungen mieten und dort nicht wohnen. Alles weitere ist eine interne Sache zwischen euch beiden.

    Die Situation ist bereits eskaliert, deshaln auch die prompte kündigung und Drohung mit Anwalt.

    Wenn sie sich beim Anwalt beraten lässt, wird sie eine korrekte Kündigung hinbekommen. Dann spielt der Rest vermutlich kaum noch eine Rolle.

    Über eine Kündigung hätte sie auch die Möglichkeit, die Mieterhöhung ohne Begründung, nur mit längerer Frist, durchzusetzen, indem sie den aktuellen Vertrag kündigt und einen neuen Vertrag mit der höheren Miete anbietet (sofern keine Mietpreisbremse dagegen spricht)

    Es ist sicherlich nicht fair, euch die ganze Arbeit machen zu lassen und dennoch ein marktübliche Miete zu verlangen, aber in der Praxis ist im selbst bewohnten Zweifamilienhaus der Vermieter wegen der Kündigungsmöglichkeit am längeren Hebel.

    Aus meiner Sicht ist das Warmwasser "dein Problem":

    2020 und 2021 sehe ich überhaupt keine Kosten für Warmwasser. 2022 wurde nach Fläche umgelegt und 2023 zum ersten Mal korrekt nach Verbrauch. Es ist auch auffällig, dass der Anteil des Warmwassers an den Heizkosten bei über 80% liegt. Das kann ich kaum glauben. Es sieht auch so aus, als gäbe es keinen zentralen Zähler für die Energiemenge für das Warmwasser, der ist jedoch seit über 10 Jahren Pflicht. An sich ändert der aber am Ergebnis nicht wirklich etwas in aller Regel.

    Wenn es keine Daten einer Zwischenablesung gibt, ist diese Art der Abrechnung die einzige Möglichkeit. Auf die Monate Januar bis März sind 2023 der Gradheiztage entfallen.

    Deine Fotos sind vermutlich vom Zeitpunkt des Auszugs Ende Januar. Diese können für ein Mietende Ende März nicht verwendet werden, weildie Heizung ja noch für den Frostschutz weiterlief. Es hätte eine Zwischenablesung zu Ende März erfolgen müssen. Wenn keine Daten vorliegen, bleibt nur die Abrechnung gemäß Gradtagestabelle.

    Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, per Whatsapp ist diese nicht wirksam.

    Mir ist aus der Kündigung aber nicht so richtig klar, an wen diese überhaupt gerichtet ist und welches Mietverhältnis gekündigt werden soll. Es wird ja auf 2023 verwiesen, aber da bestand das Mietverhältnis ja noch gar nicht?

    Darf der Vermieter verlangen, dass die Wohnung wie vertraglich vereinbart bewohnt wird?

    Es gibt keine Vorschrift, eine angemietete Wohnung auch zu bewohnen, solange die Miete gezahlt wird.

    Darf der Vermieter mir eine Frist setzen, bis wann der Wohnung renoviert sein muss?

    Wenn keine Entschädigung für die Renovierung gezahlt wird, gibt es überhaupt keine Pflicht für den Mieter, die Wohnung zu renovieren. Dementsprechend auch keine Fristen.

    Darf der Vermieter verlangen, dass ich den beschädigten Boden austausche?

    Für Schäden am Boden musst du gerade stehen, wenn du diese verursacht hast. Ob man dafür den gesamten Boden neu verlegen muss und wie dann der Abzug alt für neu vorgenommen werden muss, muss man im Einzelfall sehen.

    So, nun kommen wir zu den anderen Punkten:

    Einfach so bei der Mutter wohnen, weil es nun mal praktischer ist, ist u.U. nicht so trivial. Wenn deine Mutter die Wohnung alleine angemietet hat, muss sie formal den Vermieter über deinen Einzug informieren (ich nehme an, du bist volljährig). Hat sie dies nicht getan, stellt dies eine Pflichtverletzung dar. Oder hast du dort die ganze Zeit schon gewohnt?

    Daher hatte ich Rücksprache mit dem Vermieter gehalten und gefragt, ob es i.o. sei, die Wohnung zum 1.10.2024 anmieten.
    Er hatte zugestimmt.

    Kannst du das beweisen? Händische Änderungen nach Unterschrift des Vermieters im Mietvertrag sind schon sehr ungeschickt. Mal angenommen, der Vermieter kann glaubhaft machen, dass der Mietvertrag am 01.09.2024 begonnen hat, ist seit längerem eine Monatsmiete offen.

    Die Nachzahlung bezieht sich also auf die Wohnung deiner Mutter? Du kannst ja noch keine erhalten haben, wenn dein Mietverhältnis nur in 2024 liegt?

    Insgesamt ist auch der Inhalt der Kündigung nicht nachvollziehbar, da hier offensichtlich zwei getrennte Mietverhältnisse und mögliche Pflichtverletzungen in beiden miteinander vermischt werden, um eines zu beenden.

    Ich möchte wie schon erwähnt zunächst erneut das Gespräch mit den Vermietern suchen.

    Was ist dein Ziel davon? Für einiges gibt es keine rechtliche Handhabe des Vermieters, für anderes schon. Ein "klärendes Gespräch" kann dann auch schnell der Anlass dazu sein, dass der Vermieter sich rechtliche Hilfe sucht und dann vielleicht auch eine bessere Kündigung auf die Beine stellt.

    Ist das erlaubt oder kann der Vermieter etwas dagegen machen?

    Es kommt, wie so oft, auf die Umstände des Einzelfalls an. In einigen Fällen können Enkel selbst schon zum Personenkreis zählen, die der Vermieter hinnehmen muss. Hier geht es ja offensichtlich um einen Vater, der mit seinen minderjährigen Kindern einziehen soll.

    Aus meiner Sicht, die rechtlich nicht korrekt sein muss: ich würde annehmen, dass hier die Enkel, sofern minderjährig, ebenfalls zum priviligierten Personenkreis zählen. Der Vater verlagert seinen Lebensmittelpunkt in diese Wohnung, was sein Recht ist. Außerdem ist er in der Pflicht, sich um seine Kinder zu kümmern. Das Wechselmodell, wie es hier anscheinend gelebt wird, wird immer mehr von Gerichten favorisiert. Wie sollte dies denn möglich sein, wenn diese nicht bei ihm wohnen dürften?

    Kann er das leer räumen wenn wir das nicht gestatten?

    Das solltest du am besten die Bank fragen, denn es ist sehr ungewöhnlich, dass bei einem üblichen Kautionskonto der Mieter eine Freigabe erteilen muss. Normalerweise ist es anders herum, dass der Mieter nur an sein Geld kommt, wenn der Vermieter es freigibt, während der Vermieter der Bank nur mitteilen muss, dass er gerne das Geld ausgezahlt hätte. Wenn der Mieter die Kaution freigeben muss, läuft dies der Grundidee der Absicherung eigentlich zuwider.

    Ansonsten- wenn du das Geld nicht freigibst, wird der Vermieter vermutlich eine Zahlungsklage einleiten. Dann kommen zu den Kosten noch die Kosten für das Gerichtsverfahren. Je nach Höhe der Kaution kann man sich überlegen, ob es einem das Wert ist.

    Bzgl. all deiner Fragen ist aus meiner Sicht immer zu sagen - es kommt darauf an, was möglich ist. Das ist bei allen deinen Punkten nicht vorherzusagen. Niemand weiß, ob es noch passende Fliesen gibt, die man einsetzen könnte, ob sich ein passender Höhrer finden lässt und jemanden, der ein altes, gebrauchtes Gerät noch anschließt, oder für die Küche eine passende Abdeckleiste. Dementsprechend wird man sehen müssen, was in den Einzelfällen genau machbar ist und was nicht.

    Der Vermieter möchte die ganze Zeit das ich das alles Bezahle, sagt aber nie wieviel

    Ich gehe davon aus, dass der Vermieter das gar nicht sagen kann. Wenn er Handwerker dafür beauftragt, wird es für solche Arbeiten nur schwer möglich sein, Kostenvoranschläge zu bekommen, weil sich das aus Sicht des Handwerkers nicht lohnt, einen solchen zu erstellen. Dazu kommt, dass hier kein Handwerker ein verbindliches Angebot machen wird, denn genau solche Aufträge bedeuten unkalkulierbarer Zeitaufwand,weil oft etwas unerwartetes eintritt. Das sagt einem im Bestand die Erfarhung. Z. B. weil die Klingelanlage nicht so wie erwartet angeschlossen wurde und man sich dann erstmal von Grund auf reinfuchsen muss oder weil beim Fliesentausch sich andere ebenfalls lösen und dann macht man doch die ganze Wand,... Das lässt sich nicht ehrlich kalkulieren. Dann wird der Preis schnell doppelt oder 3x so hoch und dann ist der Ärger groß. Deshalb ist der Kostenvoranschlag dann i.d.R. "Abrechnung nach Aufwand, m² Fliese kostet x, Stundenlohn y €/h, Anfahrt z €". Mehr Info bekommt auch der Vermieter nicht vom Handwerker.

    Auch die Steigerung von 2022 zu 2023 sind ja ca. 11000€?

    Wohngebäudeversicherungen sind in den letzten Jahren im Allgemeinen sehr teuer geworden, teilweise durchaus ein Plus von 30 % im Jahr. Das liegt einerseits daran, dass die Neubaupreise stark gestiegen sind (und damit die Versicherungswerte) und zum anderen, dass Unwetterereignisse und Höhe der Schäden zugenommen haben. Dazu kommt sicherlich auch, dass die Versicherer einfach höhere Kosten haben durch Personal, eigene Energiekosten,..., die sie natürlich weitergeben müssen. Der Anstieg bei euch ist für mich plausibel, ich kenne das aus leidvoller Erfahrung vom eigenen Haus. Im Vergleich zu vor 5 Jahren sind es 50 % mehr, obwohl das Haus zwischendurch kernsaniert wurde und damit im Risiko deutlich gesunken ist. Sonst wären es vermutlich noch mehr.

    Der Preis ist schon eher gehoben, dafür kann es viele Gründe geben. Ungünstige Lage bzgl. Unwetterereignissen, Versicherungsschäden in den letzten Jahren, schlechter Erhaltungszustand des Gebäudes und damit höheres Risiko, ... Das können wir alles hier nicht beurteilen. Vielleicht ließe sich etwas sparen durch den Wechsel des Anbieters, aber wie viel kann ich nicht sagen. Bei kleineren Objekten macht das am Ende aber nicht viel aus im Jahr, mit so großen Häusern fehlt mir die Erfahrung, was man da als Verhandlungsmasse gegenüber Versicherungen einwerfen kann. Das hängt letztlich vermutlich auch am Geschick des Maklers.

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