Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, per Whatsapp ist diese nicht wirksam.
Mir ist aus der Kündigung aber nicht so richtig klar, an wen diese überhaupt gerichtet ist und welches Mietverhältnis gekündigt werden soll. Es wird ja auf 2023 verwiesen, aber da bestand das Mietverhältnis ja noch gar nicht?
Darf der Vermieter verlangen, dass die Wohnung wie vertraglich vereinbart bewohnt wird?
Es gibt keine Vorschrift, eine angemietete Wohnung auch zu bewohnen, solange die Miete gezahlt wird.
Darf der Vermieter mir eine Frist setzen, bis wann der Wohnung renoviert sein muss?
Wenn keine Entschädigung für die Renovierung gezahlt wird, gibt es überhaupt keine Pflicht für den Mieter, die Wohnung zu renovieren. Dementsprechend auch keine Fristen.
Darf der Vermieter verlangen, dass ich den beschädigten Boden austausche?
Für Schäden am Boden musst du gerade stehen, wenn du diese verursacht hast. Ob man dafür den gesamten Boden neu verlegen muss und wie dann der Abzug alt für neu vorgenommen werden muss, muss man im Einzelfall sehen.
So, nun kommen wir zu den anderen Punkten:
Einfach so bei der Mutter wohnen, weil es nun mal praktischer ist, ist u.U. nicht so trivial. Wenn deine Mutter die Wohnung alleine angemietet hat, muss sie formal den Vermieter über deinen Einzug informieren (ich nehme an, du bist volljährig). Hat sie dies nicht getan, stellt dies eine Pflichtverletzung dar. Oder hast du dort die ganze Zeit schon gewohnt?
Daher hatte ich Rücksprache mit dem Vermieter gehalten und gefragt, ob es i.o. sei, die Wohnung zum 1.10.2024 anmieten.
Er hatte zugestimmt.
Kannst du das beweisen? Händische Änderungen nach Unterschrift des Vermieters im Mietvertrag sind schon sehr ungeschickt. Mal angenommen, der Vermieter kann glaubhaft machen, dass der Mietvertrag am 01.09.2024 begonnen hat, ist seit längerem eine Monatsmiete offen.
Die Nachzahlung bezieht sich also auf die Wohnung deiner Mutter? Du kannst ja noch keine erhalten haben, wenn dein Mietverhältnis nur in 2024 liegt?
Insgesamt ist auch der Inhalt der Kündigung nicht nachvollziehbar, da hier offensichtlich zwei getrennte Mietverhältnisse und mögliche Pflichtverletzungen in beiden miteinander vermischt werden, um eines zu beenden.
Ich möchte wie schon erwähnt zunächst erneut das Gespräch mit den Vermietern suchen.
Was ist dein Ziel davon? Für einiges gibt es keine rechtliche Handhabe des Vermieters, für anderes schon. Ein "klärendes Gespräch" kann dann auch schnell der Anlass dazu sein, dass der Vermieter sich rechtliche Hilfe sucht und dann vielleicht auch eine bessere Kündigung auf die Beine stellt.