Mietkaution wird gefordert statt ausgezahlt

  • Hallo,

    folgende Situation. Ich habe vor ca 2 Jahren in einer Mietswohnung gewohnt. Bin dann ausgezogen und es blieben bei abnahme 3 Themen über.

    Ein Abnahmeprotokoll haben wir nie erhalten.


    1. Löcher im Bad: Ich habe auf Grund eines Regals ein paar Löcher leider auch in Fliesen bohren müssen weil das Regal von seinen Halterungsabständen das leider nicht anders her gab.

    Frage: Muss ich nun nur die Fliesen Bezahlen die angebohrt sind oder den ganzen Fliesenspiegel?


    2. Höhrer bei Haustelfon fehlt: Da war ein altes Haustelefon was niemand mehr benutzt hatte und was hässlich herumhing. Ich habe den Höhrer dann mal abmontiert und ihn bei Seite gelegt und womöglich irgendwann mal entsorgt. Ob das jetzt richtig oder gut war ist erst mal egal.

    Frage: Muss ich nur den Hörer(oder ein vergleichsweise passendes Gerät wenn genau dieser nicht mehr zur verfügung steht) ersetzen oder die ganze alte Hausanlage?


    3. Loch in Arbeitsplattenleiste: Es gab in der Küche eine Spülmaschiene. Aber das Stromkabel dafür wurde hinter der Spüle entlang in einen anderen Raum verlegt. Mit einem alten kaputten Stecker. Das war mir zu unsicher also habe ich hinter der Arbeitsplatte ein kleines Loch in die Abdeckleiste reingebohrt so das ich das Kabel samt Stecker so verlegen konnte das der Stecker nun in eine der Steckdosen oberhalb der Arbeitsplatte eingesteckt werden konnte.

    Frage. Was muss ich da alles bezahlen? Nur die Leiste oder deutlich mehr?


    Und nun zum Hauptpunkt.

    Der Vermieter möchte die ganze Zeit das ich das alles Bezahle, sagt aber nie wieviel und sagt nur das das alles offen ist. Und gibt dann auch nie die Kaution frei. Wir machten schon den Vorschlag das er auflisten soll was das ganze Kostet und wir würden es dann von der Kaution her bezahlen. Das will er nicht und statt dessen will er nun das wir das Geld frei geben auf dem Bankkonto so das er es sich holen kann.


    Weis zufällig jemand grob wie da die Lage sein könnte?


    Vielen Dank schon mal

  • will er nun das wir das Geld frei geben auf dem Bankkonto so das er es sich holen kann

    Was bedeutet freigeben genau, was für ein Konto ist das? Das ist unklar. Normalerweise ist es so, dass man als Mieter ein Konto eröffnet und dieses an den Vermieter verpfändet. Oder aber der Vermieter eröffnet selber ein sog. Treuhandkonto. In beiden Fällen braucht sich der Vermieter nur an die Bank wenden und dort das Geld beanspruchen ohne dass der Mieter etwas freigeben müsste.

  • Tatsächlich gibt es so ein Konto und genau da will er ran. Nun haben wir von der Bank ein Schreiben erhalten das wir es frei geben sollen. Kann er das leer räumen wenn wir das nicht gestatten?

  • Kann er das leer räumen wenn wir das nicht gestatten?

    Das solltest du am besten die Bank fragen, denn es ist sehr ungewöhnlich, dass bei einem üblichen Kautionskonto der Mieter eine Freigabe erteilen muss. Normalerweise ist es anders herum, dass der Mieter nur an sein Geld kommt, wenn der Vermieter es freigibt, während der Vermieter der Bank nur mitteilen muss, dass er gerne das Geld ausgezahlt hätte. Wenn der Mieter die Kaution freigeben muss, läuft dies der Grundidee der Absicherung eigentlich zuwider.

    Ansonsten- wenn du das Geld nicht freigibst, wird der Vermieter vermutlich eine Zahlungsklage einleiten. Dann kommen zu den Kosten noch die Kosten für das Gerichtsverfahren. Je nach Höhe der Kaution kann man sich überlegen, ob es einem das Wert ist.

    Bzgl. all deiner Fragen ist aus meiner Sicht immer zu sagen - es kommt darauf an, was möglich ist. Das ist bei allen deinen Punkten nicht vorherzusagen. Niemand weiß, ob es noch passende Fliesen gibt, die man einsetzen könnte, ob sich ein passender Höhrer finden lässt und jemanden, der ein altes, gebrauchtes Gerät noch anschließt, oder für die Küche eine passende Abdeckleiste. Dementsprechend wird man sehen müssen, was in den Einzelfällen genau machbar ist und was nicht.

    Der Vermieter möchte die ganze Zeit das ich das alles Bezahle, sagt aber nie wieviel

    Ich gehe davon aus, dass der Vermieter das gar nicht sagen kann. Wenn er Handwerker dafür beauftragt, wird es für solche Arbeiten nur schwer möglich sein, Kostenvoranschläge zu bekommen, weil sich das aus Sicht des Handwerkers nicht lohnt, einen solchen zu erstellen. Dazu kommt, dass hier kein Handwerker ein verbindliches Angebot machen wird, denn genau solche Aufträge bedeuten unkalkulierbarer Zeitaufwand,weil oft etwas unerwartetes eintritt. Das sagt einem im Bestand die Erfarhung. Z. B. weil die Klingelanlage nicht so wie erwartet angeschlossen wurde und man sich dann erstmal von Grund auf reinfuchsen muss oder weil beim Fliesentausch sich andere ebenfalls lösen und dann macht man doch die ganze Wand,... Das lässt sich nicht ehrlich kalkulieren. Dann wird der Preis schnell doppelt oder 3x so hoch und dann ist der Ärger groß. Deshalb ist der Kostenvoranschlag dann i.d.R. "Abrechnung nach Aufwand, m² Fliese kostet x, Stundenlohn y €/h, Anfahrt z €". Mehr Info bekommt auch der Vermieter nicht vom Handwerker.

  • Der Vermieter muss innerhalb von sechs Monaten nach Auszug über die Kaution aufrechnen (d.h. die genauen Mängel und Beträge zur Behebung angeben) .

    Wenn er das aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht kann, dann muss er wenigstens diese Gründe angeben.

    Tut er beides nicht, dann verliert er sein Recht auf Schadensersatz - und muss folgerichtig die gesamte Kaution ohne Abzug zurückzahlen.

    Ich gehe davon aus, diese Fall trifft auf Euch zu, oder? Falls ja, lehne jeden Schadensersatz als verfristet ab und fordere die gesamte Kaution zurück - notfalls mit Hilfe eines Anwalts!

  • muss innerhalb von sechs Monaten nach Auszug über die Kaution aufrechnen

    Wer sagt das?

    verliert er sein Recht auf Schadensersatz - und muss folgerichtig die gesamte Kaution ohne Abzug zurückzahlen

    Aus welchem Gesetz ergibt sich das? §548 BGB ist es jedenfalls nicht, denn dort ergibt sich nur, dass der Vermieter über die Kaution hinaus gehend nichts verlangen kann.

    notfalls mit Hilfe eines Anwalts

    Anwalt ist immer gut, aber dieser wird erklären, dass man so einfach nicht zurück fordern kann ohne die Sachen im Detail zu prüfen.

  • Das alles sagte mein Anwalt im Zusammenhang mit einer ähnlichen Sache mit einem meiner ausziehenden Mieter. Er hatte das auch mit Quellen belegt, die ich aber leider nicht mehr im Kopf habe. Daher ist ein Anwalt sicher eine bessere Adresse für solche Fragen!

  • "ähnlich" ist nicht "gleich". In Rechtsfragen kann schon eine kleine Änderung des Sachverhalts eine andere Beurteilung bewirken.

    Aus §551 BGB ergibt sich nur, dass die Kaution dann zurück zu zahlen ist, wenn das Sicherungsbedürfnis des Vermieters erlöschen ist. Wann das ist, ist aber im Einzelfall unterschiedlich, mal schon nach 2 Wochen, mal erst nach 1 Jahr.

    Und dann gibt es ja noch den §215 BGB, nach dem ein Vermieter auch nach den 6 Monaten noch mit der Kaution aufrechnen darf. Es ist also schlicht falsch zu sagen, dass der Vermieter sein Recht auf Schadenersatz verliert. Und ich bin absolut sicher, dass Ihr Anwalt das so allgemein auch nicht gesagt hatte, sondern allenfalls nur bezogen auf die Umstände des Falls.

  • Der Vermieter hält das Geld nun seit 2 Jahren zurück. Und nun will er es selbst einstreichen. Wäre der Mieterschutzbund hier eine option oder lieber gleich ein Anwalt? Die Frage ist auch ob sich das ganze für 1000 Euro lohnt. Ich will nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

  • Besser gleich zum Anwalt, da es auf eine Klage hinaus laufen könnte.

    In jedem Fall muss der Vermieter eine Kautionsabrechnung geben, wo drin steht, wie viel genau er für welche Schäden einbehält. Einfach pauschal alles einbehalten geht nicht. Und für Dinge, die sich durch die übliche Benutzung verschlechtern, muss man als Mieter gar nicht aufkommen. Da macht es sich der Vermieter zu einfach.

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