Sperrfrist für Eigenbedarfskündigung nach Teilungserklärung

  • Hallo

    Zwei Brüder besitzen ein Haus mit drei Wohnungen, im Moment sind die gut vermietet. Füher oder später werden die aber verkaufen werden müssen ...
    Soweit ich informiert bin besteht bei einer Umwandlung einer Mietwohunung in eine Eigentumswohung dann ein Kündigungsschutz wegen Eigenbedarfs von 3 Jahren.

    Ab wann läuft diese Frist genau?

    1. Ab der Teilungserklärung der Wohnung?
    2. Ab dem Verkauf der Wohnung als Eigentumswohnung?
    3. Ab der Kündigung durch den neuen Besitzer der Eigentumswohung?

    Die Erbengemeinschaft hat das Haus bisher noch nicht aufgeteilt und sich lediglich intern geeinigt dass das ganze Haus den Büdern zu gleichen Teilen gehört.
    Wie sieht es mit dem Kündigungsschutz aus wenn das Haus nun nachträglich im Rahme des Erbes aufgeteilt und dann die dann entstandenen Einzelwohungen verkauft.... Zieht dann auch der Kündigungsschutz wegen Eigenbedarfs?

    Schon mal vielen Dank!

  • 2. Ab dem Verkauf der Wohnung als Eigentumswohnung?

    So ähnlich - ab dem Zeitpunkt, ab dem der Käufer im Grundbuch steht.

    Je früher man die Aufteilung vornimmt, desto besser, denn die Sperrfrist gilt nur bei Mietern, die bei der Aufteilung dort schon gewohnt haben. Alle, die bereits in die Eigentumswohnung gezogen sind, haben keinen besonderen Schutz.

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