Betriebs- und Heizkostenabrechnung nach Quadratmeter und Personenanzahl vermischt

  • Liebe Community,

    ich habe meine Jahresabrechnung für die Neben- und Heizkosten bekommen zu der ich einige Frage habe als 'Mietneuling'.

    1. Die Heizkosten werden nach qm abrechnet. Jedoch befinden sich keine Zäher an den Heizkörpern. Ist das zulässig?

    2. Warmwasser wird nicht separat aufgeführt. Es wird nur der Wasserverbrauch nach qm abgerechnet.

    3. Muss ein Vermieter den Rechenweg, wie er zu dem Ergebnis gekommen ist, mit aufführen auf der Abrechnung, damit ich es nachvollziehen kann?

    4. Die CO2 Anrechnung wird gar nicht aufgeführt.

    5. Ich habe eine Nachzahlung zu leisten. Muss ich die Zahlungsfrist von 7 Tagen nicht einhalten, wenn ich Einsicht in die Unterlagen haben möchte?


    Ich habe die Abrechnung beigefügt.

    Ich wäre sehr dankbar, wenn ich hilfreiche Antworten zu den gestellten Fragen bekommen könnte. Dies ist meine erste Wohnung und ich habe noch nicht so viel Ahnung.

    Meine Recherche im Internet hat mich mehr verwirrt als das sie mir Antworten geben hat ?(

    Grüße

    Hedghog

  • Handelt es sich um ein Zweifamilienhaus, in dem der Vermieter/Eigentümer die andere Wohneinheit bewohnt? Dann können solche Abrechnungsmethoden im Mietvertrag vereinart werden - also am besten dort mal nachschauen!

    In anderen Fällen muss nach HeizkostenV abgerechnet werden - und das oben beschriebene entspricht dem NICHT!

  • Hallo Beppi,

    es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus.

    Muss nicht auch eine Abrechnung nach der 70/30 Regelung (steht so im Mietvertrag) erfolgen?

    Hier sind aber nur die Gesamtkosten für das Gas angegeben.

  • Muss nicht auch eine Abrechnung nach der 70/30 Regelung (steht so im Mietvertrag) erfolgen?

    Das setzt voraus, dass es eine Verbrauchserfassung gibt. Die ist, wie oben schon geschrieben, Pflicht.

    Die Frage ist, was ihr am Ende davon habt. Wenn der Vermieter nur die Gaskosten als Heizkosten umlegt, legt der Vermieter einiges nicht um. Zu den Heizkosten gehört auch der Kaminkehrer, die Wartung der Heizung und, wenn eingeführt, die Erfassung und Abrechnung der ganzen Heizkosten sowie monatliche Verbrauchsinformationen. Nichts davon gibt's geschenkt. Auch wenn das der Gesetzgeber anders sieht - verbrauchsabhängige Abrechnung kostet Geld, gerade mit der neu eingeführten Pflicht der monatlichen Auskünfte. Das lassen sich die Abrechnungsdienstleister gut bezahlen. Wie man damit sparen soll ohne auf Komfort zu verzichten, ist mir ein Rätsel.

    Man kann also ein Fass aufmachen, es ist nicht korrekt, wie es bisher abgerechnet wird. Aber nicht wundern, wenn alle Mieter mehr zahlen und am Ende nur der Abrechnungsdienstleister und vielleicht der Vermieter, der dann noch die Wartung und Kaminkehrer umlegt, profitieren.

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