Zählen die Enkel des Mieters als Untermieter?

  • Hallo zusammen,

    ich bitte um Rat zu folgendem Fall zum Thema Untermiete:

    Eine Mieterin lässt ihren volljährigen Sohn nach dessen Scheidung bei sich einziehen. Dies ist nicht erlaubnispflichtig, da Kinder keine Untermieter sind.

    Die Kinder des Sohnes, also die Enkel der Mieterin, wohnen aber nun ebenfalls 3-4 Tage in der Woche dort.

    Ist das erlaubt oder kann der Vermieter etwas dagegen machen?

  • Ist das erlaubt oder kann der Vermieter etwas dagegen machen?

    Es kommt, wie so oft, auf die Umstände des Einzelfalls an. In einigen Fällen können Enkel selbst schon zum Personenkreis zählen, die der Vermieter hinnehmen muss. Hier geht es ja offensichtlich um einen Vater, der mit seinen minderjährigen Kindern einziehen soll.

    Aus meiner Sicht, die rechtlich nicht korrekt sein muss: ich würde annehmen, dass hier die Enkel, sofern minderjährig, ebenfalls zum priviligierten Personenkreis zählen. Der Vater verlagert seinen Lebensmittelpunkt in diese Wohnung, was sein Recht ist. Außerdem ist er in der Pflicht, sich um seine Kinder zu kümmern. Das Wechselmodell, wie es hier anscheinend gelebt wird, wird immer mehr von Gerichten favorisiert. Wie sollte dies denn möglich sein, wenn diese nicht bei ihm wohnen dürften?

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