Vermieter kündigt Mietvertrag per Whatsapp

  • Moin Freunde,
    mein Vermieter hat mir heute die Kündigung per Whatsapp zugesandt.

    Meines Wissens muss eine Kündigung per Einschreiben / schriftlich zugesandt werden?
    Zu meiner Person:
    Ich mache eine Ausbildung zum Fachinformatiker und bin bei einer Stadt angestellt, also im ÖD tätig.
    Momentan bewohne ich mit meiner Mutter ein Haus mit 2 Wohnungen.
    Die untere Wohnung habe ich angemietet, da sie renovierungsbedürftig ist, renoviere ich diese. (Habe schon eine Ausbildung zum Maler und Lackierer absolviert)

    Die Wohnung habe ich im Gegenzug günstiger anmieten können.
    Bislang wohne ich also noch oben, bis ich fertig bin mit der Renovierung.

    Meine Mutter schreibt oft mit der Vermieterin, die Vermieterin wünscht wohl ein freundschaftliches Verhältnis.
    Vor ca. einem Monat gab es Streit zwischen meiner Mutter und der Vermieterin.
    Ich habe dann mit den Vermietern telefoniert, und konnte das ganze wieder etwas beschwichtigen.

    Heute kam dann per Whatsapp die Kündigung.
    Ich habe vor, erneut das Gespräch mit den Vermietern zu suchen und eine gute Lösung für alle zu finden.

    Meine Meinung zum Inhalt der Kündigung:
    Dass das Vertrauensverhältnis gestört ist, sowie eine ordnungsgemäße Fortführung nicht mehr möglich ist, kann ich nicht nachvollziehen.
    Die Vermieter wissen, dass ich in der unteren Wohnung am Renovieren bin, daher verstehe ich nicht, warum sich darüber beschwert wird, dass ich noch bei meiner Mutter wohne.
    Instandhaltungsarbeiten wurden nicht massiv blockiert und auch nicht ignoriert.
    Erst vor ca. 2 Wochen war der Vermieter in der oberen Wohnung, um Türen zu lasieren und Fenster zu ölen.
    Die NK Abrechnung für 10.2024 zahlt meine Mutter, diese wurde bereits überwiesen.

    Zum Mietvertrag der unteren Wohnung:
    Bereits im Monat 09.2024 war ich mit Renovierungsarbeiten in der unteren Wohnung beschäftigt.
    Daher hatte ich Rücksprache mit dem Vermieter gehalten und gefragt, ob es i.o. sei, die Wohnung zum 1.10.2024 anmieten.
    Er hatte zugestimmt.

    Es ist richtig, dass der Fußboden beschädigt wurde. Ich habe vor, einen neuen zu verlegen.
    Finanziell ist es aber manchmal nicht ganz einfach als AZUBI.

    Vor ca. 4 Wochen kam ebenfalls ein schreiben per Whatsapp, indem eine Frist gesetzt wurde, bis wann die Wohnung fertig renoviert sein muss und der neue Boden gelegt werden sein muss.


    Sorry, wenn das ganze wie ein Roman wirkt, aber irgendwie muss ich ja die Umstände erklären.

    Zu den rechtlichen Fragen:
    Ist die Kündigung überhaupt Recht wirksam per Whatsapp?
    Darf der Vermieter mir eine Frist setzen, bis wann der Wohnung renoviert sein muss?
    Darf der Vermieter verlangen, dass ich den beschädigten Boden austausche?
    Darf der Vermieter verlangen, dass die Wohnung wie vertraglich vereinbart bewohnt wird?

    Ich möchte wie schon erwähnt zunächst erneut das Gespräch mit den Vermietern suchen.
    Dennoch wollte ich mich rechtlich absichern.
    Vielleicht habt ihr ja Tipps, wie ich die Situation lösen könnte.


    Vielen Dank im Voraus.

    Anbei die Kündigung von der Vermieterin


    Mfg

  • Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, per Whatsapp ist diese nicht wirksam.

    Mir ist aus der Kündigung aber nicht so richtig klar, an wen diese überhaupt gerichtet ist und welches Mietverhältnis gekündigt werden soll. Es wird ja auf 2023 verwiesen, aber da bestand das Mietverhältnis ja noch gar nicht?

    Darf der Vermieter verlangen, dass die Wohnung wie vertraglich vereinbart bewohnt wird?

    Es gibt keine Vorschrift, eine angemietete Wohnung auch zu bewohnen, solange die Miete gezahlt wird.

    Darf der Vermieter mir eine Frist setzen, bis wann der Wohnung renoviert sein muss?

    Wenn keine Entschädigung für die Renovierung gezahlt wird, gibt es überhaupt keine Pflicht für den Mieter, die Wohnung zu renovieren. Dementsprechend auch keine Fristen.

    Darf der Vermieter verlangen, dass ich den beschädigten Boden austausche?

    Für Schäden am Boden musst du gerade stehen, wenn du diese verursacht hast. Ob man dafür den gesamten Boden neu verlegen muss und wie dann der Abzug alt für neu vorgenommen werden muss, muss man im Einzelfall sehen.

    So, nun kommen wir zu den anderen Punkten:

    Einfach so bei der Mutter wohnen, weil es nun mal praktischer ist, ist u.U. nicht so trivial. Wenn deine Mutter die Wohnung alleine angemietet hat, muss sie formal den Vermieter über deinen Einzug informieren (ich nehme an, du bist volljährig). Hat sie dies nicht getan, stellt dies eine Pflichtverletzung dar. Oder hast du dort die ganze Zeit schon gewohnt?

    Daher hatte ich Rücksprache mit dem Vermieter gehalten und gefragt, ob es i.o. sei, die Wohnung zum 1.10.2024 anmieten.
    Er hatte zugestimmt.

    Kannst du das beweisen? Händische Änderungen nach Unterschrift des Vermieters im Mietvertrag sind schon sehr ungeschickt. Mal angenommen, der Vermieter kann glaubhaft machen, dass der Mietvertrag am 01.09.2024 begonnen hat, ist seit längerem eine Monatsmiete offen.

    Die Nachzahlung bezieht sich also auf die Wohnung deiner Mutter? Du kannst ja noch keine erhalten haben, wenn dein Mietverhältnis nur in 2024 liegt?

    Insgesamt ist auch der Inhalt der Kündigung nicht nachvollziehbar, da hier offensichtlich zwei getrennte Mietverhältnisse und mögliche Pflichtverletzungen in beiden miteinander vermischt werden, um eines zu beenden.

    Ich möchte wie schon erwähnt zunächst erneut das Gespräch mit den Vermietern suchen.

    Was ist dein Ziel davon? Für einiges gibt es keine rechtliche Handhabe des Vermieters, für anderes schon. Ein "klärendes Gespräch" kann dann auch schnell der Anlass dazu sein, dass der Vermieter sich rechtliche Hilfe sucht und dann vielleicht auch eine bessere Kündigung auf die Beine stellt.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, per Whatsapp ist diese nicht wirksam.

    Das habe ich mir schon gedacht.

    Mir ist aus der Kündigung aber nicht so richtig klar, an wen diese überhaupt gerichtet ist und welches Mietverhältnis gekündigt werden soll.

    Das kann ich nachvollziehen.
    Die Vermieter möchten beide Wohnungen kündigen.
    Also die Wohnung meiner Mutter (obere Wohnung) und meine (untere Wohnung).
    Meine Mutter erhielt ein ähnliches Schreiben per Whatsapp.

    Es gibt keine Vorschrift, eine angemietete Wohnung auch zu bewohnen, solange die Miete gezahlt wird.

    Die Miete, sowie die NK habe ich monatlich pünktlich überwiesen.

    Wenn keine Entschädigung für die Renovierung gezahlt wird, gibt es überhaupt keine Pflicht für den Mieter, die Wohnung zu renovieren. Dementsprechend auch keine Fristen.

    Eine Entschädigung gibt es nicht.
    Die Wohnung wurde halt günstiger an mich vermietet, da ich ja noch in der Ausbildung bin.

    Für Schäden am Boden musst du gerade stehen, wenn du diese verursacht hast.

    Dann werde ich das tun, es handelt sich um einen alten unansehnlichen Boden, den wollte ich sowie austauschen. Es handelt sich um ca. 17 qm.

    Einfach so bei der Mutter wohnen, weil es nun mal praktischer ist, ist u.U. nicht so trivial.

    Ich wohne seit 01.05.2023 mit meiner Mutter in der oberen Wohnung, volljährig bin ich.
    Als die Wohnung darunter frei wurde, habe ich sie zum 01.10.2024 angemietet.

    Kannst du das beweisen?

    Leider kann ich es nicht beweisen.
    Der Vermieter hatte zugestimmt, er hatte es aber scheinbar der Vermieterin nicht mitgeteilt.
    Schriftlich festgehalten wurde das nicht.

    Die Nachzahlung bezieht sich also auf die Wohnung deiner Mutter?

    So ist es, die Nachzahlung bezieht sich auf die obere Wohnung, also die meiner Mutter.
    Die Nachzahlung wurde aber bereits beglichen.

    Insgesamt ist auch der Inhalt der Kündigung nicht nachvollziehbar, da hier offensichtlich zwei getrennte Mietverhältnisse und mögliche Pflichtverletzungen in beiden miteinander vermischt werden, um eines zu beenden.

    Vielen Dank für die Einschätzung.

    Was ist dein Ziel davon?

    Ich wollte versuchen, das ganze wieder grade biegen, damit diese seltsame "Kündigung" zurückgezogen wird.
    Wie sollte ich mich jetzt am besten verhalten?

  • Die Kündigungen waren heute per Einschreiben im Briefkasten.
    Ich hab mal den Vermieter angeschrieben, vill. wird man sich ja irgendwie einig.
    Nächstes Jahr im Frühling ist meine Zwischenprüfung, da kann ich einen Umzug nicht gebrauchen, zumal mal ja erst mal eine passende Wohnung finden muss.

  • Ich hab mal den Vermieter angeschrieben, vill. wird man sich ja irgendwie einig.

    Das ist natürlich immer zu begrüßen, wenn eine Einigung möglich ist. Ansonsten kann auch ich keine ausreichenden Gründe für eine Kündigung aus der Beschreibung heraus lesen. Im Übrigen ist die Kündigung formell ungenügend, denn die Rechtsprechung fordert, dass die Kritikpunkte sehr viel detaillierter dargelegt werden müssten.

    Dennoch wollte ich mich rechtlich absichern.

    In dem Fall wäre es nötig, einen Anwalt aufzusuchen. Nur dieser darf rechtliche Garantien geben. Wir können hier nur allgemein diskutieren, wie die Dinge von den Gesetzen her vorgesehen sind.

  • Der RA meinte, das Kündigungsschreiben würde nicht ausreichen für eine Kündigung, eure Einschätzung war also richtig, vielen Dank dafür.
    Meine Vermieterin wird jetzt von meinem RA angeschrieben.

    Er wird nur 2-3 Sätze schreiben, um ihr keine Anleitung für eine bessere Kündigung zu geben.
    Angeführt wird, dass die Kündigung nicht ausreichend ist und dass es eine Rücksprache mit dem Vermieter gab, bevor die Wohnung zum 01.10.2024 angemietet wurde.

    Liebe Grüße und einen guten Rutsch ins neue Jahr


    Schreiben vom Anwalt:

    Sehr geehrte Frau XXX,
    unter Vollmachtsvorlage zeigen wir an, dass wir von Herrn XXXX, Andresse XXXX,, mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen beauftragt wurden.
    Anlass unserer Mandatierung ist Ihr Schreiben vom 15.12.2024.
    Die darin ausgesprochene Kündigung ist unwirksam und daher rechtlich unbeachtlich. Von
    daher haben wir unserem Mandanten selbstverständlich dazu geraten, nicht auszuziehen.
    Mit freundlichen Grüßen

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