Vermieter konnte seine Frist nicht einhalten?

  • Wie hoch ist denn die Nachzahlung?
    Man kann natürlich jetzt alles falsch, aber auch alles richtig machen.
    Ich würde auf das Kautionsschreiben verweisen, auf welches die Kaution ausgezahlt wurde und dies als Beleg dafür benennen, dass dem Vermieter meine zweite Verzugsanschrift bekannt war. (Bluff)
    Insofern würde ich die Nachzahlung negieren, da die Abrechnung nicht fristgerecht zugegangen ist.
    Und dann natürlich hoffen, dass der Vermieter nicht klagt, denn dann kann es nach hinten losgehen. Denn dann müsste ihr beide etwas beweisen:
    Du musst stichhaltig beweisen, dass Du den Vermieter über deine erneute Adressänderung in Kenntnis gesetzt hast. Solltest Du das nicht können, braucht der Vermieter nur zu beweisen, dass er das Schreiben versucht hat an die alte Verzugsadresse zu versenden, da für ihn der erneute Umzug nicht bekannt war.

    Aber ein Anwalt ist natürlich meistens sicherer.

  • ja, also so kann man auch verbleiben. Eine 100% richtige Antwort gibt es hier nicht. Beide haben in gewisser Weise Recht, es kommt auf die Argumentation darauf an und ob jemand den anderen überzeugen kann.

  • bei 250 EUR weiß ich net, ob ich das Wagnis eingehen will verklagt zu werden bei so einer 50:50-Chose.
    Klar ist da einiges schief gelaufen, bei wem auch immer. Aber im Zweifel trägst Du auch die Gerichts- und Anwaltskosten.

    Und wenn Du ehrlich bist: Von der Substanz her ist die Forderung berechtigt. Die Kosten sind ja tatsächlich angefallen. Dass der VM die evtl. zu spät geltend gemacht hat, ist von Dir zu beweisen.

    Bei so einem Minderbetrag würde ich eher mit den Zähnen knirschen und zahlen als mich dem Risiko auszusetzen.

  • mit der E-Mail teilst du ihm deine neue, richtige Anschrift mit. Somit kann er sich nicht darauf stützen, dass ihm deine Adresse nicht vorlag. Er hat damit die verspätete Zustellung zu vertreten.

    Ich stimme dieser Meinung voll und ganz zu

  • Ich stimme dieser Meinung voll und ganz zu

    Du stimmst einer falschen Meinung zu. E-Mails gelten nicht als sicherer Zugang.
    Ansonsten wäre es ja auch erlaubt und der Vermieter könnte sich jede Menge Porto sparen, indem er Abrechnungen nur noch per E-Mail versendet.

  • Ja, in Zukunft schicke ich jede Kleinigkeit nur noch per Einwurfeinschreiben ;)
    Ich habe jedenfalls erstmal ein Schreiben geschickt, indem ich noch einmal auf beide Versuche über die Mitteilung der Adressänderung hinweise. Mal abwarten wie er sich dazu äußert.
    Ansonsten würde mich auch der Nachweis über den Versuch der termingerechten Zustellung an die alte Adresse interessieren.

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