Mietzahlungen trotz Auszug - gesetzl. Frist unter Absprache nicht eingehalten

  • Guten Abend,

    wir haben kürzlich eine neue Wohnung bezogen. Das alles bot sich sehr kurzfristig so an, weshalb wir mit der bisherigen Vermieterin, zu der wir eigentlich immer ein freundschaftliches Verhältnis hatten, abgesprochen hatten, dass wir die gesetzliches Frist von 3 Monaten nicht einhalten müssen. Sie meinte, wir können auf den ersten Januar raus - den Umzug zogen wir zwar vor, doch bezahlt ist für den ganzen Dezember.

    Nun zeigt sie sich aber doch weniger kollegial als versprochen. Sie will jetzt die Miete für Januar und Februar doch haben. Natürlich haben wir nichts schriftlich und sind jetzt entsprechend gelackmeiert. Sie ist im Recht, das ist mir klar. Trotzdem würde ich gern alle Asse aus dem Ärmel ziehen können, wenn sie es drauf an legt und gar nicht mit sich reden lässt. So hat sie trotz mehrmaligem Nachfragen nie die Rauchmelder installiert, wozu sie eigentlich verpflichtet ist. Auch stellte sie keine Biomülltonne zur Verfügung, es gäbe ja schließlich einen Komposter. Ist ja in Ordnung, aber sie hat jahrelang ungefragt und ohne Beteiligung unsere Biotonne, die wir kurz nach dem Einzug angemeldet haben, mitbenutzt - und wir hatten es mehrfach verboten, da sie nie die Arbeit auf sich nahm, den Müll in Tüten zu packen. Des Weiteren erwischten wir, als wir gestern die verbleibenden Kleinigkeiten wie Lampen und Vorhänge aus der Wohnung holten, ihren Schwiegersohn in unserer (noch bezahlten!) Wohnung. Er lag mit seinem Laptop auf dem Sofa, das wir versprachen dort zu lassen und nutze höchstwahrscheinlich unser W-Lan, denn den Router können wir des Anschlusses wegen nicht in der neuen Wohnung verwenden, weshalb wir ihn zunächst auch stehenließen.

    Letzteres ist ein Hausfriedensbruch und könnte zur Anzeige gebracht werden. So weit will ich es aber eigentlich nicht kommen lassen. Könnte ich aber etwa wegen der Rauchmelder die Miete, die sie nun einfordert, kürzen?

    Wäre schön wenn ihr mir da helfen könntet...

  • Erste und wichtigste Frage habt Ihr form- und fristgerecht gekündigt?

    Näxte Frage, sind in Eurem Bundesland schon Rauchmelder für alle Wohnungen vorgeschrieben?

    Zitat

    Letzteres ist ein Hausfriedensbruch und könnte zur Anzeige gebracht werden.

    Können schon, verläuft aber i. d. R. im Sande weil nicht nachweisbar.

    Meiner Meinung nach sind die Asse, wenn überhaupt vorhanden, Luschen.

  • Hallo Morbius,

    bis zum rechtmässigen(!) Ende des Mietvertrags habt Ihr die Miete zu bezahlen. Erst dann solltet Ihr die Mietsache (d.h. die Schlüssel) zurückgeben.

  • Guten Abend,

    Wäre schön wenn ihr mir da helfen könntet...

    Hallo,

    und nein, da hilft dir keiner und gibt eine Anleitung dafür Vergeltung für die eigene Versäumnisse zu verüben.

    Keine mündliche Absprache ist eine verlässliche Absprache.

    Wenn du Vergeltung üben möchtest mach das alleine, viel Glück dabei.

    Gruß
    BHShuber

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