Ja, in Zukunft schicke ich jede Kleinigkeit nur noch per Einwurfeinschreiben ![]()
Ich habe jedenfalls erstmal ein Schreiben geschickt, indem ich noch einmal auf beide Versuche über die Mitteilung der Adressänderung hinweise. Mal abwarten wie er sich dazu äußert.
Ansonsten würde mich auch der Nachweis über den Versuch der termingerechten Zustellung an die alte Adresse interessieren.
Beiträge von Vränsü
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Gibt es denn eine Vorschrift in der beschrieben wird, wie die Mitteilung über die Adressänderung erfolgen muss?
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Wir reden hier über 250 € ...
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so sehe ich das auch. Wobei der VM wahrscheinlich den Versand belegen kann (sollte er als guter Verwalter zumindest können)
Da besteht also vielleicht doch noch Hoffnung, denn in meinen Augen ist er es definitiv nicht

Schreibe ich nun an den Vermieter und teile ihm meine Meinung zu dem Thema mit oder wäre zuerst der Weg zu einem Anwalt sinnvoller?
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Hätte ich dem Vermieter meine neue Adresse in einem Brief mitgeteilt, könnte er ja jetzt genauso behaupten diesen nie erhalten zu haben.
Wenn ich vorher gewusst hätte, dass der Vermieter wieder einmal Theater macht (ich hatte während meiner Mietzeit ständig irgendwelche Probleme mit ihm) dann wäre die Adresse mit Einschreiben Rückschein rausgegangen... unglaublich...
Hat denn das Schreiben, in dem meine gültige Adresse im Briefkopf steht, gar keine Gültigkeit? -
Vielen Dank für eure Antworten!
Hätte ich ihm die neue Adresse persönlich vorbuchstabieren sollen?
In der heutigen Zeit gehe ich durchaus davon aus, dass ich eine geänderte Adresse per E-Mail (zumal er auch immer nur per E-Mail Kontakt zu mir aufgenommen hat) mitteilen kann und ich traue es einem erwachsenen Menschen ebenfalls zu, eine Briefkopf zu lesen.Er hat mir angeblich am 15.12.2014 die Betriebskostenabrechnung zugeschickt, die wieder Retour kam. Dem Vermieter ist meine Telefonnummer und meine E-Mail Adresse bekannt. Beides hätte ihm durchaus geholfen, falls er tatsächlich beide Hinweise auf meine neue Adresse nicht bekommen hat - daher gehe ich auch von Dummfang aus, denn bei mir hat sich niemand vor dem 21.01.2015 gemeldet.
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Hallo,
ich bin am 31.05.2013 aus meiner damaligen Wohnung ausgezogen und musste natürlich meine neue Adresse mit angeben.
Allerdings bin ich ein dreiviertel Jahr später nochmals umgezogen, habe meinen damaligen Vermieter darüber per E-Mail informiert und später wurde diese neue Anschrift auch noch einmal in einem Schreiben, in dem es um die Rückforderung der Kaution ging, mit aufgeführt.
Da mir die Kaution zeitnah überwiesen wurde, gehe ich davon aus, dass er dieses Schreiben auch erhalten hat.
Da mir bis zum 21.01.2015 keine Betriebskostenabrechnung für 2013 geschickt wurde und ich mit einer Rückzahlung rechnete, forderte ich diese schriftlich ein. Heute kam die Abrechnung mit einer ordentlichen Forderung und einem Anschreiben, in dem der Vermieter mir mitteilt, dass er mir bisher nichts zuschicken konnte, da ihm lt. Abnahmeprotokoll eine andere Adresse vorlag.
Nun meine Frage: Kann der Vermieter auf Dummfang gehen und behaupten es wäre meine Schuld und er könne nichts dafür, dass er die Frist nicht einhalten konnte, da er die falsche Adresse hatte?
Seine Frist war meiner Meinung nach bis zum 31.12.2014?!
Mit meinem Schreiben wegen der Kaution, ist die neue Adresse doch noch einmal klar aufgeführt oder nicht?Danke schon mal für Antworten

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