Kündigungsfrist wenn Mietvertrag fälschlich nicht richtig ausgefüllt?

  • Hallo,
    nach unzumutbaren Mängeln (kein Heisswasser in der Küche zum Beispiel, Vermieter tut nix) und einem mehr als unzumutbarem Vermieter habe ich eine neue Wohnung gefunden.
    Ich habe eine Frage zur Kündigung:
    Mein Vermieter sagte beim Abschluß des Mietvertrages die Kündigungsfrist wäre "6 Wochen zum Quartalsende". Ich weiß es noch genau weil ich ihn drauf hinwies, das diese Art von Frist im Mietrecht nicht üblich sei. Er bestand (wie bei allem) auf seine Ansicht und ich wollte mich nicht gleich rum streiten.
    Nun stellte ich fest, das der Vermieter in meinem Mietvertrag-Exemplar weder "befristetes" noch "unbefristetes" Mietverhältnis angekreuzt hat.
    Auch im übrigen Vertrag steht nirgends eine Kündigungsfrist erwähnt. Weder seine seltsame noch eine sonstige.
    Hätte er wie vereinbart "unbefristet" angekreuzt wäre alles klar, die gesetzliche Frist von drei Monaten wäre gültig.
    Wie ist das nun bei mir? Muß ich die einhalten oder habe ich garkeine Frist?
    Mir wurde gesagt ich hätte keine, es gilt für den Mieter immer das Exemplar das er ausgehändigt bekam und da nicht drin steht ob befristet oder unbefristet.
    Möchte noch dazu fügen: Der Vermieter ist ein richtiges Ekel, unbegründet denn ich kam allen Vertragspflichten nach.
    Bei jedem anderen Vermieter würde ich seinen Fehler beim ausfüllen nicht ausnützen.
    Aber da ich eine kleine Rente habe und somit doppelte Mietzahlungen vermeiden könnte... mein Angebot einen Nachmieter zu suchen hat er rundweg abgelehnt wie alles, was man ihn fragt prinzipiell mit "nein" beantwortet wird.
    Danke schon mal für Antwort.


  • Nun stellte ich fest, das der Vermieter in meinem Mietvertrag-Exemplar weder "befristetes" noch "unbefristetes" Mietverhältnis angekreuzt hat.
    Auch im übrigen Vertrag steht nirgends eine Kündigungsfrist erwähnt. Weder seine seltsame noch eine sonstige.
    Hätte er wie vereinbart "unbefristet" angekreuzt wäre alles klar, die gesetzliche Frist von drei Monaten wäre gültig.
    Wie ist das nun bei mir? Muß ich die einhalten oder habe ich garkeine Frist?

    Doch, Sie haben ein unbefristetes Mietverhältnis.

    § 573c BGB Fristen der ordentlichen Kündigung
    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.
    (2).............
    (3).............
    (4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

  • Wenn befristet nicht angekreuzt ist, ist der Vertrag unbefristet. Das wäre er auch wenn befristet angekreuzt und kein zulässiger Grund dafür angegeben wäre.

    Folglich, Vertrag unbefristet mit gesetzlicher Kündigungsfrist.

    Zitat

    Mir wurde gesagt ich hätte keine, es gilt für den Mieter immer das Exemplar das er ausgehändigt bekam und da nicht drin steht ob befristet oder unbefristet.

    Wer das gesagt hat, hat Null Ahnung.

    Kein Warmwasser in der Küche?

    Wurde das vertraglich zugesagt?

  • Meine beiden Vorredner haben recht.

    Kein Warmwasser in der Küche?
    Wurde das vertraglich zugesagt?


    Da müsste unser Fragesteller mal im MV nachsehen.

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