Hallo,
ich bin am 31.05.2013 aus meiner damaligen Wohnung ausgezogen und musste natürlich meine neue Adresse mit angeben.
Allerdings bin ich ein dreiviertel Jahr später nochmals umgezogen, habe meinen damaligen Vermieter darüber per E-Mail informiert und später wurde diese neue Anschrift auch noch einmal in einem Schreiben, in dem es um die Rückforderung der Kaution ging, mit aufgeführt.
Da mir die Kaution zeitnah überwiesen wurde, gehe ich davon aus, dass er dieses Schreiben auch erhalten hat.
Da mir bis zum 21.01.2015 keine Betriebskostenabrechnung für 2013 geschickt wurde und ich mit einer Rückzahlung rechnete, forderte ich diese schriftlich ein. Heute kam die Abrechnung mit einer ordentlichen Forderung und einem Anschreiben, in dem der Vermieter mir mitteilt, dass er mir bisher nichts zuschicken konnte, da ihm lt. Abnahmeprotokoll eine andere Adresse vorlag.
Nun meine Frage: Kann der Vermieter auf Dummfang gehen und behaupten es wäre meine Schuld und er könne nichts dafür, dass er die Frist nicht einhalten konnte, da er die falsche Adresse hatte?
Seine Frist war meiner Meinung nach bis zum 31.12.2014?!
Mit meinem Schreiben wegen der Kaution, ist die neue Adresse doch noch einmal klar aufgeführt oder nicht?
Danke schon mal für Antworten ![]()