Muss ich nach Auszug Wände streichen?

  • Als ich die Wohnung bezog,wollte ich zunächst eine andere im Haus.Da waren die Wände bunt von der Vormieterin.
    Letzendlich bekam ich eine andere die war auch nicht renoviert,aber die Wände weiss.
    Ich durfte(hab nichts schriftlich)umstreichen und tat dies an 3 Wänden.
    2 mal beige
    1 mal lila
    Nun will der Vermieter dass ich umstreiche,muss ich dass wenn folgendes im Mietvertrag steht:
    zu den Schönheitsreparaturen gehören das Tapezieren bzw.anstreichen der Wände und Decken usw.
    die genannten Fristen beginnen mit dem Beginn des Mietverhältnissesbzw.ab dem Zeitpunkt der letzten vom Mieter durchgeführten Schönheitsreparatur die Fristen sind nicht zwingend sie gelten nicht wenn und soweit aufgrund desZustandes der jeweiligen Räume die Durchführung von Schönheitsreparaturen nciht erforderlich ist

    kann mir dazu jemand mehr sagen?
    Vielen Dank

  • Beige ist, aus meiner Sicht, eine gedeckte Farbe. Muß also nicht überstrichen werden.

    Lila auf jeden Fall.

    Ansonsten nur wenn es, wie es in der Klausel steht, erforderlich ist.

  • habe ein Problem mit meinen Vermieter.Anfang Mai 2011 bin ich eingezogen,Laut Mietvertrag* steht bei Instandhaltung und Instandsetzung der Mietraeume* folgendes : Der Mieter verpflichtet sich,waehrend der Mietzeit gemäß nachstehendem Fristenplan die Schönheitsreparaturen ( Tapezierenund Anstreichen der Wände und Decken ) auf eigene Kosten in fachhandwerklicher Ausführung vornehmen zulassen oder vorzunehmen.Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken sowie Neuanbringen von Raufasertapeten und Streichen der Türen 5 JahreFuer Arbeiten in küchen,Wohnküchen,Waschräumen,WC,Bädern und dgl mit starker Dampfabwicklung verkürzen sich die Fristen um 2 Jahren. Der Nachweis über laufend durchgeführte Schönheitsreparaturen ist durch die Vorlage der Malerfachbetriebes an den Vermieter mit folgender Maßgabe zu bezahlen.Am*27.09.2013*bin ich ausgezogen,der Vermieter beanstandete das ich nicht gemalert habe. laut Mietvertrag zitiere" Bei Mietende sind alle Räume weiß zu streichen oder zu tapezieren. Die Arbeiten sind fachmännisch auszuführen.Da ich bereits Probleme mit den Vermieter hatte wegen der Nebenkostenzahlung informierte ich mich bereits beim Anwalt,welcher mir sagte ,das ich die Wohnung besenrein zu uebergeben habe und nicht streichen muß. Nun zu meiner Frage wie verhalte ich mich.*

  • Entschuldigung ,aber ich kenn mich hier noch nicht aus. Ich wollte mir nur einen Rat holen.


    OK, also: Sauber, besenrein, ohne Beschädigungen/übermässige Abnutzungen/farbige Wände, mit allen (auch nachgemachten) Schlüsseln.

  • Ja ich habe die Wohnung sauber ( besenrein bzw gewischt ) übergeben doch ich habe nicht gemalert,das beanstandet der Vermieter. Ich befürchte das er sich eine Malerfirma kommen lässt und dies mit meiner Kaution verrechnet.

  • sylvi:

    "Der Mieter verpflichtet sich,waehrend der Mietzeit gemäß nachstehendem Fristenplan die Schönheitsreparaturen .... Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken sowie Neuanbringen von Raufasertapeten und Streichen der Türen 5 Jahre
    Fuer Arbeiten in küchen,Wohnküchen,Waschräumen,WC,Bädern und dgl mit starker Dampfabwicklung verkürzen sich die Fristen um 2 Jahren."
    - Fristenplänne wurden vom BGH gekippt. Ein Fristenplan verbunden mit vorgeschriebener endrenovierung wäre doppelt gemoppelt und gilt also nicht.

  • Vieken Dank, du hast mir sehr geholfen. Ich war vor einiger Zeit bei einen Anwalt ,da ging es um die Nebenkostenabrechnung und da mein Vermieter mir die Wohnung kündigen wollte. Natürlich habe ich dann im endeffekt die Nebenkostenabrechnung doch getragen,aber durch den Hinweis meines Anwaltes,das ich bei Auszug nur besenrein die Wohnung übergeben muss,hatte ich das auch getan. Mein Vermieter bestritt das und meinte laut Mietvertrag muss ich die wände streichen und ich kann gern nochmal zum Anwalt gehen. Habe deshalb nochmals um Rat gesucht ,ob ich richtig gehandelt habe. Jetzt kann ich beruhigt weiter sehen ,was mein Vermieter sich noch ausdenkt und wie er weiter gegen mich vorgeht.

    lg sylvi

    Einmal editiert, zuletzt von sylvi (5. Oktober 2013 um 21:10)

  • Vieken Dank, du hast mir sehr geholfen. Ich war vor einiger Zeit bei einen Anwalt ,da ging es um die Nebenkostenabrechnung und da mein Vermieter mir die Wohnung kündigen wollte. Natürlich habe ich dann im endeffekt die Nebenkostenabrechnung doch getragen,aber durch den Hinweis meines Anwaltes,das ich bei Auszug nur besenrein die Wohnung übergeben muss,hatte ich das auch getan. Mein Vermieter bestritt das und meinte laut Mietvertrag muss ich die wände streichen und ich kann gern nochmal zum Anwalt gehen. Habe deshalb nochmals um Rat gesucht ,ob ich richtig gehandelt habe. Jetzt kann ich beruhigt weiter sehen ,was mein Vermieter sich noch ausdenkt und wie er weiter gegen mich vorgeht.
    lg sylvi


    Du lässt es uns sicherlich wissen...:)

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