Beiträge von sylvi

    Vieken Dank, du hast mir sehr geholfen. Ich war vor einiger Zeit bei einen Anwalt ,da ging es um die Nebenkostenabrechnung und da mein Vermieter mir die Wohnung kündigen wollte. Natürlich habe ich dann im endeffekt die Nebenkostenabrechnung doch getragen,aber durch den Hinweis meines Anwaltes,das ich bei Auszug nur besenrein die Wohnung übergeben muss,hatte ich das auch getan. Mein Vermieter bestritt das und meinte laut Mietvertrag muss ich die wände streichen und ich kann gern nochmal zum Anwalt gehen. Habe deshalb nochmals um Rat gesucht ,ob ich richtig gehandelt habe. Jetzt kann ich beruhigt weiter sehen ,was mein Vermieter sich noch ausdenkt und wie er weiter gegen mich vorgeht.

    lg sylvi

    habe ein Problem mit meinen Vermieter.Anfang Mai 2011 bin ich eingezogen,Laut Mietvertrag* steht bei Instandhaltung und Instandsetzung der Mietraeume* folgendes : Der Mieter verpflichtet sich,waehrend der Mietzeit gemäß nachstehendem Fristenplan die Schönheitsreparaturen ( Tapezierenund Anstreichen der Wände und Decken ) auf eigene Kosten in fachhandwerklicher Ausführung vornehmen zulassen oder vorzunehmen.Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken sowie Neuanbringen von Raufasertapeten und Streichen der Türen 5 JahreFuer Arbeiten in küchen,Wohnküchen,Waschräumen,WC,Bädern und dgl mit starker Dampfabwicklung verkürzen sich die Fristen um 2 Jahren. Der Nachweis über laufend durchgeführte Schönheitsreparaturen ist durch die Vorlage der Malerfachbetriebes an den Vermieter mit folgender Maßgabe zu bezahlen.Am*27.09.2013*bin ich ausgezogen,der Vermieter beanstandete das ich nicht gemalert habe. laut Mietvertrag zitiere" Bei Mietende sind alle Räume weiß zu streichen oder zu tapezieren. Die Arbeiten sind fachmännisch auszuführen.Da ich bereits Probleme mit den Vermieter hatte wegen der Nebenkostenzahlung informierte ich mich bereits beim Anwalt,welcher mir sagte ,das ich die Wohnung besenrein zu uebergeben habe und nicht streichen muß. Nun zu meiner Frage wie verhalte ich mich.*

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