Beiträge von strubel

    Hallo!

    Die Wohnung meiner Tochter war möbliert, mit alten Möbeln. Nun ist sie im April ausgezogen und der Vermieter hat die Möbel, Schrank und Couch, entsorgt. Abgenutzt,Tochter hat es der Versicherung gemeldet

    Dann geht es um einen Schlüssel. Sie soll angeblich laut Mietvertrag gehabt haben,war nie der Fall. Nun möchte er eine neue Schließanlage, da es Sicherheitsschlüssel für seine und die Mietwohnung ist. Wurde auch abgelehnt die Kostenübernahme.

    Neue Türen weil oben Wasserschäden waren. Man muss wissen, es ist seit Mai eine neue Mieterin drin und es wurde nichts verändert. Da die Versicherung alles ablehnt wüssten wir gerne, wie hoch die Kosten sein dürfen, die er verlangt und was davon wir zahlen müssen. Er hat die Wohnung danach unmöbliert vermietet.

    Der fehlende Schlüssel wurde nicht verloren, weil wir keinen hatten. Im Gegenteil, er hat einen einbehalten, falls niemand da ist und er rein müsste

    bei Gefahr.

    Vielen Dank für alle Antworten

    extremer Schimmel in der Wohnung der schon öfter gemeldet aber nicht behoben wurde
    ich bin ausgezogen habs wieder gemeldet aber nicht behoben

    kann der Vermieter jetzt die komplette Wohnung streichen lassen und auch den Schimmel beseitigen lassen und mir in Rechnung stellen oder darf er wenn überhaupt nur die braunen Wände überstreichen lassen?

    oder besser gesagt kann der Vermieter mir das streichen der Wände in Rechnung stellen.
    Und zwar bin ich eigentlich unsachgemäss aus der Wohnung ausgezogen(früher als der Vermieter wollte bzw.ich gedurft hätte,aber dies ist ein anderesThema)
    auf alle Fälle hätte ich im gleichen Haus zuerst eine Wohnung bekommen sollen, wo die Vormieterin knalligem dunklem Lila,blau,gelb gestrichen hatte und nicht renoviert hatte, was bisher keiner der Vormieter gemacht hat.
    Und und zog ich in eine andere Wohnung ein,wohnte dort ein Jahr.
    Habe eine Wand in dunklem Lila gestrichen und 3 Wände in hellem braun,wie Kaffee mit viel Milch drin sieht es aus.
    Nun verliess ich die Wohnung und habe umRuhe zu haben;Nachbarn die stellvertretend für den Vermieter die Wohnungen übergeben, haben mir geraten zu gehen ohne zu streichen schliesslich hätte dies niemand machen müssen.
    Ich habe die lila Wand 3 mal weiss gestrichen die Wohnung ordentlich geputzt und dann Schlüssel an einen Nachbarn übergeben der dies machen darf.
    Nun will der Vermieter die Wohnung streichen lassen weil ich hätte sie malermässig zu hinterlassen und ich soll zahlen.

    Muss ich damit rechnen dass er damit durchkommt?

    Vielen Dank

    Vielleicht haben wir eine Lösung für unser Problem gefunden.
    Ich will ja vorzeitig ausziehen aus beruflichen Gründen.
    Der Vermieter will uns aber(einerseits verständlich nicht gehen lassen)
    Nachmieter hätten wir gefunden aber er wollte sie nicht.
    Nun sah ich mich schon zahlen müssen.
    Und nun bauen wir die Küche aus.
    Die Möbel waren jetzt nicht ganz eng an der Wand.
    Das Problem in der Wohnung und im Haus vor allem in den 2 unteren Wohnungen ist seit Jahren bekannt so die Nachbarn:
    Schimmel
    Wir hatten immer wieder mal probleme im bad(kann schon mal vorkommen) und im Wohnzimmer,am Fensterrahmen der Balkontür.
    Wir haben de Vermieter darauf hingewiesen,aber wie immer sind die Mieter schuld.
    kriegen eben dann einen Zettel fürs richtige Lüften.
    Leider haben wir alles richtig gemacht.Leider für den Vermieter.
    Er riet mir mit Essig zu hantieren.
    Nun bin ich so dermassen erschrocken als ich den extremen Schimmelbefall sah,schwarz und nass und riecht furchtbar.
    meine Tochter seit dem einem jahr wo wir hier wohnen immer wieder krank.
    Und nun dass.
    Auch im Wohnzimmer gehts wieder los.
    Kann ich nun sofort ausziehen?
    Oder muss ich die 2 Monate noch zahlen?
    Ich weise den Vermieter darauf hin aber er wird sich dennoch wieder auf den Mieter berufen.
    ich habe Zeugen und alle sagen, dass kommt von der Aussenisolierung und von der schlechten Bausubstanz(ein Bekannter kennt sich damit aus)

    Soll ich zum Anwalt?
    oder abwarten ob er mich rauslässt?

    Vielen Dank

    Als ich die Wohnung bezog,wollte ich zunächst eine andere im Haus.Da waren die Wände bunt von der Vormieterin.
    Letzendlich bekam ich eine andere die war auch nicht renoviert,aber die Wände weiss.
    Ich durfte(hab nichts schriftlich)umstreichen und tat dies an 3 Wänden.
    2 mal beige
    1 mal lila
    Nun will der Vermieter dass ich umstreiche,muss ich dass wenn folgendes im Mietvertrag steht:
    zu den Schönheitsreparaturen gehören das Tapezieren bzw.anstreichen der Wände und Decken usw.
    die genannten Fristen beginnen mit dem Beginn des Mietverhältnissesbzw.ab dem Zeitpunkt der letzten vom Mieter durchgeführten Schönheitsreparatur die Fristen sind nicht zwingend sie gelten nicht wenn und soweit aufgrund desZustandes der jeweiligen Räume die Durchführung von Schönheitsreparaturen nciht erforderlich ist

    kann mir dazu jemand mehr sagen?
    Vielen Dank

    Erst einmal vorweg,ich will aus der Wohnung raus und bin ehrlich, ich such einen Weg schnell rauszukommen, nicht nur Mobbing durch vermieter,im Moment leichter Schimmelbefall,sowie wie ich jetzt feststellen musste, dass die Grösse der Wohnung nicht stimmt.
    Kurzum ich suche einen Weg,hab ich evt.eine Chance,weil ich durch die falsche Angabe der Grösse der Wohnung zuviel bezahlt habe?
    Wie kann ich dass rausfinden?
    Gibt es nicht auch einen Spiegel wonach die Nebenkosten angemessen gegenüber der Miete(Kaltmiete)sein müssen?

    Ich bezahle 260 Euro Kaltmiete,und 140 Euro Nebenkosten

    Ich bin für alle Antworten mehr als dankbar

    Wir zogen ein in eine Wohnung die nicht renoviert wurde.
    Ich hab dann insgesamt 2 Wände in hellem braun gestrichen eine Wand dunkles Lila,nun will der vermieter dass ich umstreiche.
    Muss ich dass?
    Wir haben einen ganz normalen Mietvertrag da wo jetzt nichts von überstreichen bunter Wände steht.
    Und wenn ja,darf ich dann nur die bunten Wände streichen.Rest nicht?
    Danke für alle Antworten

    Meine Wohnung hab ich vor einem Jahr gemietet.Man muss erwähnen der Vermieter lügt wo er kann.
    Auf alle Fälle ist es so dass ich umziehen darf(beziehe Hartz4)und auch muss weil meine Tochter einen Schulplatz bekommen hat den wir kurzfristig annehmen müssen.
    Somit dreht es sich um 2 Monatsmieten.
    Mein Vermieter der eigentlich froh sein müsste mich los zu sein(wir streiten ja nur)will mich aber nicht aus dem vertrag rauslassen.
    Nun ist es auch so dass immer wieder Schimmel auftritt von dem er weiss.Aber er behebt ihn nicht weil das käme von der guten Dichtung der Fenster und Aussenislolierung wir sollten immer wieder mit Essig hantieren.
    Mir hat ein Freund der sich damit auskennt gesagt das Haus weist Baumängel auf,daher kommt das.
    Wäre dies ein grund zu gehen?Notfalls mit Attest vom Arzt dass wir allergisch gegen Schimmel sind, allerdings geht es jetzt im Sommer.
    Wenns wieder feucht und kalt wieder greift er wieder um sich der Schimmel.
    Kann man notfalls darauf bestehen, dass wir nur Kaltmiete zahlen weil wir ja nicht mehr hier drin wohnen?
    Ich habe noch andere Fragen bezüglich der Wohnung die ich an anderer Stelle stellen werde

    Im Vorrang steht:wie komm ich hier schnell raus
    Kann man auch Mobbing angeben als Grund?
    Übrigens ist die Wohnung angeblich 59qm tatsächlich aber nur 49qm
    Hilft dass?

    Danke für alle Antworten

    Habe eine neue Wohnung in Aussicht allerdings zum 1.10.2013,muss umziehen weil meine Tochter an eine andere Schule wechselt.
    Nun ist es so, dass ich eh schon im Streit mit dem vermieter bin.
    Er hat bisher jeden bei der nebenkostenabrechnung betrogen.
    Und diese liegt nun beim Anwalt,dieser ist aber jetzt in urlaub gegangen.
    Ich sollte die Nebenkostenabrechnung bereits im Mai zahlen hab ich bisher nicht.
    vermieter hat mal angerufen aber sonst ist nichts passiert.
    Mir wird übrigens die Miete vom Arbeitsamt bezahlt weil ich Hartz 4 bekomme, durch Krankheit und Arbeitslosigkeit.
    Die Wohnung ist zudem kleiner als er angegeben hat im Mietvertrag aber wie sollte ich dass als Frau wissen?
    Nachgemessen ist sie statt 59qm,nur 48 qm.
    Schimmel tritt immer wieder auf,Vermieter kennt das Problem.
    Meine Tochter verträgt diesen nicht aktuell ist es durch die Hitze etwas besser,man sieht kaum Schimmel.

    Ich muss einen Weg finden hier schnell rauszukommen, gibt es irgendeine Möglichkeit?
    Reden wird nicht gehen der schaltet auf stur dass weiss ich
    Danke für alle Antworten

    Hallo!
    Die Nebenkostenabrechnung meines Vermieters stimmt nicht.
    Und unter anderem teilt er die Kosten auf indem er die Gesamtwohnfläche des Hauses als Richtwert nimmt.
    Und zwar sind in dem Haus 4 offizielle Wohnungen, seine hat er nicht angegeben(er ist nur selten da wohnt in Gera) wir im bayerischen Wald(wo auch sein Haus steht indem sich die Wohnungen befinden)
    er hat aber auch eine komplette Wohnung.
    Nun sind die Wohnungen laut Mietvertrag bei mir und 2 anderen:
    59qm, 5qm Terrasse.
    Tatsächlich sind die Wohnungen:mit Terrasse 53qm
    bei den andern laut Mietvertrag 70qm,tatsächlich:inklusive Terrasse 63qm dass sind 2 Wohnungen seine eingeschlossen

    somit würde sich nie eine anrechenbare Gesamtfläche von 300,84qm ergeben oder liege ich da falsch

    Und wie kann ich dass erfahren wie gross die Gesamtfläche wirklich ist?
    Es handelt sich ja um mein Geld

    Vielen Dank
    übrigens ist er nciht bereit die Unterlagen über alle Rechnungen in Kopieform rauszugeben ich brauche dies aber für evt.Mieterschutzbund,Arbeitsamt(ich bekomme Hartz 4)
    mir gehts auch darum dass wenn es das Amt übernehmen würde(komplett, was noch geklärt werden muss) dass er auch die nicht betrügt

    Ich bin im Streit mit meinem Vermieter.Weil die Nebenkostenabrechnung nciht stimmen kann.
    Dass ist aber nicht das Thema.
    Er will die Wohnung besichtigen, ich will ihn nicht reinlassen weil ich mit ihm im Streit bin.
    Nun hat er mir folgendes geschrieben und ich wollte wissen ob ich ihn reinlassen muss.
    Termiin ist für den 29.4.2013 um 9 Uhr 30 angekündigt.
    mit folgendender Begründung:
    aus gegebenem Anlass werden wir eine Überprüfung bzw.Besichtigung aller Ventile,Absperreinrichtungen die Dichtigkeit der Fenster und Türen und die Schimmelresistenz Ihrer von uns gemieteten Wohnung nach §15 unseres Mietvertrages vom 2.07.2012 durchführen.


    So nun meine Frage muss ich ihn reinlassen Brief kam per Post also nicht mit Einschreiben oder so

    Und wenn ich ihn reinlassen muss, was muss ich mir gefallen lassen

    Vielen Dank

    Seit September 2012 hab ich eine Wohnung gemietet.
    Ich hab jetzt Ärger mit dem Vermieter wegen der Nebenkostenabrechnung rede mit dem nicht mehr.
    Nun hat er aber gesagt dass er Ende April kommen will und die Wohnung besichtigen.
    Zu den Hausmeistern hat erst gesagt Anfang Mai nun doch Ende April.
    Gesagt nicht schriftlich festgelegt und dann will er mit dem Hausmeister meine Wohnung besichtigen.
    Ich will mit dem Mann ncihts mehr zu tun haben, will ihn also auch nciht reinlassen.
    Kann ich dass verhindern?
    Muss er es schriftlich festlegen?Der Hausmeister will damit ncihts zu tun haben und will auch nicht mitgehen.
    Muss ich ihn reinlassen? Oder nur mit Begründung?
    Er muss ja nachsehen ob ich nicht ein messie bin so er zu den Nachbarn.
    Als ich ihn das erste Mal sah,er wohnt ja nicht hier, hat er zwar geklingelt und ich bin dann später zu ihm in die Wohnung die er hier im haus hat und nur etwa(Gott sei Dank) einmal im Jahr für wenige Tage nutzt gegangen.
    Ich wusste nicht wann er kommt.
    Später schimpfte er bei den Nachbarn(es sind 4 Parteien hier)über mich ich hätte ihn nicht reingelassen.
    Ich habe ihn aus irgendwelchen gründen weiss ich heute nicht mehr nicht reingelassen ich denke ich hatte Besuch oder was auch immer.
    Auf alle Fälle will er nun unbedingt rein.
    Kann ich dass verhindern?

    auf der Rechnung steht neben den andern Sachen:


    Wartung der Hausantenne 155 Euro

    ------------------------------------------
    dass wird dann auf 4 Parteien aufgeteilt

    dazu hätt ich mehr fragen weil es meine erste ist.Aber ich hab sie jetzt ans Arbeitsamt die mir die Miete zahlt durch hartz 4 weitergegeben vielleicht können die diese prüfen.

    Unter anderem sind hier im Haus 4 Parteien.
    Die über uns haben schon öfter den Techniker dagehabt für den fernseher.
    Da ich früher ein eigenes Haus hatte weiss ich aus Erfahrung dass ich jahrelang keine Wartung an der Antenne vom fernseher durchführen lassen musste.

    Nun steht da aber unter anderem
    155 Euro aufgeteilt auf 4 Parteien für Wartung an Hausantenne

    Muss ich also die Rechnung zahlen die ein anderer verursacht hat?
    weil es lag nicht an der Antenne da wurde definitiv nichts gemacht (hätte er aufs Dach gemusst was ich gesehen hätte) sondern eben an deren Gerät oder was auch immer.
    Kann es nun sein der techniker schreibt Rechnung dass es daran liegt, die geben es an vermieter weiter und der verlangt es dann von allen?

    Vielen Dank

    Hallo!
    Ich wohne in einer 2 Zimmerwohnung zusammen mit meiner Tochter.
    59qm.
    Nun ja ob dass stimmt hab ich jetzt nicht nachgerechnet.
    Plus kleinem Balkon.
    Und einer Terrasse in der im Mietvertrag steht:Grösse ca. 5qm

    kann ich nun also davon ausgehen, dass die Grösse 5 qm betragen muss?
    Oder aber vielleicht ein wenig weniger?
    Es ist so dass die Terrasse in der Länge stimmt,in der Breite nicht.
    In der Länge habe ich 2,5m in der Breite 1,20m

    und dass kommt so.
    Es ist keine richtige Abtrennung zum nachbarn da.Die sind Hauswart hier im Haus. 4 Parteien sind es.
    Wir sind mit den nachbarn unten die anderen oben haben Balkon.
    Mir wurde vor dem Einzug noch eine andre Wohnung gezeigt selbe Grösse selber Preis aber eben nur mit Balkon und keiner Terrasse dafür mit Einbauküche die hier in der Wohnung fehlte.

    Nun würde mich interessen wie ich herausfinden kann welche grösse mir zusteht mit dem vermieter bin ich etwas im Zwiespalt und mit den Nachbarn/Hauswart auch weil die dermassen nerven und sich ausbreiten.
    Terrasse eben keine Abtrennung also gehört ihnen fast die ganze mir nur ein kleines Eck wo man keine 2 Stühle hinstellen plus Tisch.
    Nun würde ich gerne aber auch die Terrasse nutzen weil der Balkon eben sehr klein ist und wenn sie eben da ist und ich sie auch mitbezahle wollte ich sie nutzen

    wie gross muss sie also mindestens sein?
    Vielen Dank für alle Antworten

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