Als ich die Wohnung bezog,wollte ich zunächst eine andere im Haus.Da waren die Wände bunt von der Vormieterin.
Letzendlich bekam ich eine andere die war auch nicht renoviert,aber die Wände weiss.
Ich durfte(hab nichts schriftlich)umstreichen und tat dies an 3 Wänden.
2 mal beige
1 mal lila
Nun will der Vermieter dass ich umstreiche,muss ich dass wenn folgendes im Mietvertrag steht:
zu den Schönheitsreparaturen gehören das Tapezieren bzw.anstreichen der Wände und Decken usw.
die genannten Fristen beginnen mit dem Beginn des Mietverhältnissesbzw.ab dem Zeitpunkt der letzten vom Mieter durchgeführten Schönheitsreparatur die Fristen sind nicht zwingend sie gelten nicht wenn und soweit aufgrund desZustandes der jeweiligen Räume die Durchführung von Schönheitsreparaturen nciht erforderlich ist
kann mir dazu jemand mehr sagen?
Vielen Dank