Wände bunt gestrichen muss ich bei Auszug umstreichen?

  • Wir zogen ein in eine Wohnung die nicht renoviert wurde.
    Ich hab dann insgesamt 2 Wände in hellem braun gestrichen eine Wand dunkles Lila,nun will der vermieter dass ich umstreiche.
    Muss ich dass?
    Wir haben einen ganz normalen Mietvertrag da wo jetzt nichts von überstreichen bunter Wände steht.
    Und wenn ja,darf ich dann nur die bunten Wände streichen.Rest nicht?
    Danke für alle Antworten

  • Zitat

    Und wenn ja,darf ich dann nur die bunten Wände streichen.Rest nicht?

    Wenn du es hinbekommst, dass dann alle Wände gleich aussehen, dann darfst du. Wenn nicht, dann solltest du es dir bei der nächsten Wohnung verkneifen, solche Farben wie braun oder lila zu streichen.

    Egal was im Mietvertrag geschrieben steht, solche Farben könnte man als Sachbeschädigung werten, und das macht dich dann schadensersatzpflichtig.

  • Dem Mainschwimmer schliesse ich mich an mit der weiteren Empfehlung, bei Mietbeginn ein genaues Protokoll über den Zustand der Mietsache zu erstellen und e.F. vereinbaren, WIE die Mietsache zurückzugeben ist.

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