Kündigung - Mietkaution / Monatsmiete zurückbehalten

  • Wir haben 8 jähriger Mietzeit die Wohnung jetzt gekündigt.

    Unser Vermieter ist relativ unehrlich und versuchte die letzten Jahre immer wieder ungerechtfertigte Kosten über die jährliche NK-Abrechnung mit abzurechnen. (z.B. Umlage der Tankkosten auch für nicht belegte Wohnung auf uns., Reparaturkosten die eigentlich Vermietersache sind ect.)

    Das wird auch erst Recht beim Auszug der Fall sein. Jetzt hat er noch das Druckmittel - 3 Monatsmieten Kaution, das wir am Anfang zahlten in der Hand.

    Wir haben in den 8 Jahren Miete immer pünktlich bezahlt und möchten auch zukünftig nichts schuldig bleiben. Allerdings wollen wir möglichst nicht erpressbar sein durch die Zurückbehaltung der Mietkaution durch den Vermieter.

    Was würde sein wenn wir die letzten beiden Monatsmieten vorerst zurückbehalten und erst dann bezahlen wenn die Wohnungsübergabe (samt der ausstehenden NK-Abrechnungen und des Abnahmeprotokolls) rechtmäßig erfolgt ist?

    Vielen Dank für Eure Hilfe

  • Was würde sein wenn wir die letzten beiden Monatsmieten vorerst zurückbehalten und erst dann bezahlen wenn die Wohnungsübergabe (samt der ausstehenden NK-Abrechnungen und des Abnahmeprotokolls) rechtmäßig erfolgt ist?

    In dem Fall bleibt ihr einfach die Miete schuldig und der Vermieter kann sie gerichtlich einfordern, auf eure Kosten. Ihr habt überhaupt keine rechtliche Grundlage, die Miete zurückzuhalten (deiner Schilderung nach).

    Ein Abnahmeprotokoll muss ebenfalls nicht erstellt werden, dazu gibt es keine gesetzliche Pflicht. Wenn ihr sagt, ohne Übergabeprotokoll gibt's keine Mietzahlungen, dann ist das eher Erpressung von eurer Seite. Wenn ihr mir mit solchen Forderungen/Mietzurückhaltungen kommen würdet, gäbe es kein Protokoll, in dem ich Mängelfreiheit bescheinige (weil's keine Pflicht dazu gibt und nur nachteilig für den Vermieter sein kann!) und würde die Mieten auf gerichtlichem Weg einklagen.

    Allerdings wollen wir möglichst nicht erpressbar sein durch die Zurückbehaltung der Mietkaution durch den Vermieter.

    Dass Vermieter die Kaution (teilweise) zurückhalten können, bis klar ist, dass keine Forderungen mehr bestehen, ist so im Mietrecht vorgesehen. Das hat nichts mit Erpressung zu tun. Wenn der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt, obwohl die zulässigen Forderungen des Vermieters alle befriedigt sind, könnt ihr sie ohne großes Risiko einklagen.

  • Das wird auch erst Recht beim Auszug der Fall sein.

    Die Befürchtung ist durchaus nachvollziehbar. Doch man kann vorab nichts tun, um das zu vermeiden. Alles was einem in den Sinn kommen könnte geht nicht mit den gesetzlichen Regelungen konform. Man muss leider wirklich die Abrechnung über die Kaution abwarten, diese dann prüfen, wofür konkret der Vermieter wie viel abzieht. Und erst dann hat man etwas in der Hand, was man tun kann, wenn nötig mit gerichtlicher Hilfe. Doch so weit muss es nicht kommen, man kann in vielen Fällen außergerichtlich dem Vermieter die passenden Zeilen schreiben, dass er sein Vorgehen überdenkt.

  • Danke für Eure Hilfestellung. Wir werden die Miete pünktlich bezahlen wie bisher auch.

    Ein paar Fragen hab ich noch:

    Der Vermieter hat auf eigenen Wunsch die monatlich fälligen NK niedrig angesetzt. In der NK-Abrechnung die der Vermieter erst zum spätest möglichen Zeitpunkt macht kommt dann der "große Brocken". Die NK Abrechnung für 2024 gab er uns Ende Dez. 2025 und wir überwiesen diese in der ersten Januarwoche 2026. Grundsätzlich ist das ja aus Vermietersicht zulässig und "steuerlich besser für ihn".

    Kann der Vermieter nach Kündigung (zum 31.08.) und Auszug die NK-Abrechnungen (2025+2026) ebenfalls so lange rausziehen und die Kautionszahlung so lange zurückhalten ? Wieviel Kaution kann der Vermieter einbehalten ?

    Wir hatten dem Vermieter schon vor 5 Jahren einen von uns verursachten Schaden am Außenputz gemeldet. Bisher hat er noch keine Reparatur vorgenommen. Gibt es hier eine Verjährungsfrist ? Wenn NEIN, besteht das Recht den Schaden in Eigenregie auszubessern ?

    Vielen Dank für Eure Hilfe !

  • Über die Nebenkosten für 2025 ist bis Ende 2026 abzurechnen, für die 2026 bis Ende 2027. So lange kann das der Vermieter "rauszögern", weil das den Fristen per Gesetz entspricht. Für euch ist das aber doch sehr gut, denn solange könnt ihr das Geld noch anlegen und Zinsen dafür bekommen. Für den Vermieter ist das negativ, weil er ja die ganze Zeit in Vorkasse geht

  • Hallo Schweinchenfan,

    Danke für Deine Antwort.

    einerseits ist es schön wenn der Vermieter die NK Abrechnung so lange "rauszögert". Andererseits präsentierte er uns die letzten Jahre immer zum spätest möglichen Termin (meist Ende Dez. um die Weihnachtszeit) die NK Abrechnung vom Vorjahr. Der fällige Betrag war regelmäßig zu hoch angesetzt. Die Weihnachtstage für schriftlichen Wiederspruch gegen die ungerechfertigte NK-Abrechnung zu verwenden ist alles Andere als schön.


    2 Fragen hab ich noch:

    1. Ist es ausreichend wenn die Vermieterin mir den Erhalt der Kündigung per whatsapp-Foto bestätigt hat oder benötige ich eine Unterschrift mit Datum und Unterschrift auf dem Kündigungsschreiben ?

    2. Im Mietobjekt (2 Wohnungen) steht seit Febr. eine Wohnung leer. Die Heizkostenabrechnung wurden die letzten Jahre nach Wohnfläche prozentual abgerechnet. Wir 43% - für jetzt leerstehende Wohnung 57%. Wärmezähler wurden vom Vermieter nicht installiert.

    Der Vermieter möchte dass die vollen Heizkosten ab Febr. auf uns umgeschlagen werden obwohl er wahrscheinlich die Heizkörper in den kalten Tagen in der leerstehenden Wohnung nicht ausgeschaltet hatte.

    Mein Vorschlag: Wir nehmen den Verbrauch der letzten 7 Jahre und berechnen hier den Durchschnitt. Die Prozentuale Verteilung des Jahresverbrauchs wird anhand der "Gradtagszahlentabelle" berechnet.

    Unterscheiden sich der berechnete Heizölverbrauch und der tatsächliche Heizölverbrauch sehr werden wir nicht auf den Vorschlag eingehen die gesamten Kosten zu übernehmen.

    Ist das ein praktikabler Vorschlag den der Vermieter akzeptieren sollte ?

  • Zu 1. Der Vermieter muss gar nichts bestätigen. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Es ist nett, wenn er es bestätigt (egal wie), aber nicht notwendig. Daher ist die Form egal.

    Der Vermieter möchte dass die vollen Heizkosten ab Febr. auf uns umgeschlagen werden obwohl er wahrscheinlich die Heizkörper in den kalten Tagen in der leerstehenden Wohnung nicht ausgeschaltet hatte.

    Selbst wenn er das getan hätte, wäre das hier nicht relevant. Zumal die Wohnung ja trotzdem indirekt von euch beheizt wurde, sie wird kaum Außentemperatur gehabt haben.

    Er wäre gesetzlich verpflichtet, verbrauchsabhängig abzurechnen, schon die ganze Zeit. Ich würde hier gar nichts diskutieren oder anbieten (ihr zieht ja eh aus), sondern auf eine korrekte Abrechnung bestehen, wie sie in diesem Fall vom Gesetz her vorgesehen ist. Der Vermieter hat den Verbrauch an Heizöl für jedes Jahr korrekt zu ermitteln. Dann werden die Kosten, mangels Verbrauchserfassung, nach Wohnfläche verteilt und anschließend anhand der Gradtagstabelle auf anteiligen Nutzer der Wohnung verteilt. Da der Vermieter keine Verbrauchserfassung macht, obwohl er dazu verpflichtet ist, könnt ihr die Kosten um 15 % mindern. Ihr könntet ihm evtl. anbieten, bei zeitnaher, gesetzeskonformer Abrechnung, auf die Kürzung zu verzichten, wenn ihr das wollt. Vielleicht macht ihm das Beine. Da ja noch zwei Abrechnungen ausstehen, geht es damit auch nicht um unerheblich Geld. Wenn er nicht korrekt abrechnet und ihr euch nachher gerichtlich um die Kaution streitet, dann fällt ihm das sowieso auf die Füße.

  • Mein Vorschlag: Wir nehmen den Verbrauch der letzten 7 Jahre und berechnen hier den Durchschnitt.

    Das ist keine gute Idee, und das führt noch nicht mal zu eine besseren Ergebnis. Denn auch wenn der Verbrauch in den einzelnen Wohnungen unbekannt ist, so kann man zumindest die tatsächlichen Gesamtkosten des Objekts ermitteln. Für das Heizöl wäre das Anfangsbestand zum Beginn des Abrechnungszeitraums plus Zukäufe abzüglich Restbestand zum Ende des Abrechnungszeitraums. Die anderen Heizkosten wie Schornsteinfeger, Wartung etc kommt dazu.

    Die gesamten Heizkosten auf euch abzuwälzen ist jedenfalls vom Grundprinzip her abzulehnen, denn ein Vermieter hat immer die Kosten des Leerstands zu tragen. Selbst wenn es Verbrauchszähler gäbe, würden auf die leere Wohnung 30-50% an Grundkosten entfallen, die immer nach Wohnfläche zu verteilen sind.

  • Vielen Dank Schweinchenfan !!

    Zum Jahreswechsel lesen wir, Mieter u. Vermieter, die Zählerstände / den Ölstand gemeinsam ab.

    Die Zwischenstände (monatlich) notiert der Vermieter ohne dass wir diese kontrollieren können (der Vermieter ist in vielerlei Hinsicht unehrlich). Zählen diese monatlichen Notizen des Vermieters die wir nicht kontrollieren können als "Verbrauchserfassung"? Ich traue diesen Werten nicht.

    Als wir vor 8 Jahren in die Wohnung zogen einigten wir uns auf die prozentuale Ölkostenabrechnung. Ist das jetzt nicht mehr rechtmäßig? Da der Vermieter die Ölkosten-Jahresabrechnung die letzten Jahre immer zu seinen Gunsten abrechnete, "unterstützte" ich ihn bei der Abrechnung. Abgerechnet wurde nur das im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchte Heizöl.

    Anfangsbestand + Getanktes Öl - Restbestand = Jahresverbrauch

    Nach Möglichkeit möchten wir uns mit dem Vermieter außergerichtlich einigen da wir den Ärger "scheuen":-)

    Hallo Fruggel,

    danke für Deine Antwort.

    Jedes Jahr ermitteln wir anhand des Tankniveaus den Heizölverbrauch. Wie du oben schon geschrieben hast.

    Vom Gesamtverbrauch wurden 43% der Kosten auf uns umgelegt. Bei der Abrechnung unterstützten wir den Vermieter da sonst komischerweise immer zu hohe Werte rauskamen.

    Wenn jetzt der tatsächliche Verbrauch gleich bleibt oder nur geringfügig runter geht ist das ein Zeichen dass der Vermieter die leerstehende Wohnung trotzdem geheizt hat und somit seine Aussage nicht stimmt dass er die Wohnung komplett ungeheizt gelassen hat.

    So könnte man doch schlüssig argumentieren. Umgerechnet aufs Jahr 1000 l Verbrauch wären für mich ok.

  • Ich wüsste nicht, was man da groß argumentieren müsste. Der Vermieter hat Leerstandkosten zu tragen, das gilt in der gesamten Rechtsprechung. Also wird einfach wie bisher nach Fläche gerechnet. Wenn dem Vermieter das nicht passt, könnt ihr entgegen halten, dass ihr auf die euch zustehende Reduzierung von 15% verzichtet.

    Zumindest sollte man die Abrechnung nochmal genauer anschauen, ob noch Fehler drin sind. Beispielsweise hat der Vermieter meistens einen Teil der CO2 Kosten zu tragen um nur ein Beispiel zu nennen.

  • Nach allem, was man aus der Rechtsprechung dazu kennt, ist die Sache bei Leerstand eigentlich ziemlich klar: Das Risiko einer unvermieteten Wohnung trägt grundsätzlich der Vermieter und nicht der Mieter. Deshalb wirkt es zumindest fragwürdig, die kompletten Heizkosten einfach auf die einzige bewohnte Wohnung umzulegen – allein schon aus Sicht einer nachvollziehbaren und fairen Kostenverteilung.

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