Vielen Dank Schweinchenfan !!
Zum Jahreswechsel lesen wir, Mieter u. Vermieter, die Zählerstände / den Ölstand gemeinsam ab.
Die Zwischenstände (monatlich) notiert der Vermieter ohne dass wir diese kontrollieren können (der Vermieter ist in vielerlei Hinsicht unehrlich). Zählen diese monatlichen Notizen des Vermieters die wir nicht kontrollieren können als "Verbrauchserfassung"? Ich traue diesen Werten nicht.
Als wir vor 8 Jahren in die Wohnung zogen einigten wir uns auf die prozentuale Ölkostenabrechnung. Ist das jetzt nicht mehr rechtmäßig? Da der Vermieter die Ölkosten-Jahresabrechnung die letzten Jahre immer zu seinen Gunsten abrechnete, "unterstützte" ich ihn bei der Abrechnung. Abgerechnet wurde nur das im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchte Heizöl.
Anfangsbestand + Getanktes Öl - Restbestand = Jahresverbrauch
Nach Möglichkeit möchten wir uns mit dem Vermieter außergerichtlich einigen da wir den Ärger "scheuen":-)
Hallo Fruggel,
danke für Deine Antwort.
Jedes Jahr ermitteln wir anhand des Tankniveaus den Heizölverbrauch. Wie du oben schon geschrieben hast.
Vom Gesamtverbrauch wurden 43% der Kosten auf uns umgelegt. Bei der Abrechnung unterstützten wir den Vermieter da sonst komischerweise immer zu hohe Werte rauskamen.
Wenn jetzt der tatsächliche Verbrauch gleich bleibt oder nur geringfügig runter geht ist das ein Zeichen dass der Vermieter die leerstehende Wohnung trotzdem geheizt hat und somit seine Aussage nicht stimmt dass er die Wohnung komplett ungeheizt gelassen hat.
So könnte man doch schlüssig argumentieren. Umgerechnet aufs Jahr 1000 l Verbrauch wären für mich ok.