Beiträge von Mab

    Unser Haus ist seit kurzem ans Glasfasernetz angeschlossen.

    Obwohl wir mit unserem bisherigen DSL- Anschluss klar kommen können wir uns wahrscheinlich nicht pauschal gegen die Mietumlage des Glasfaserbereitstellungsentgelts stellen.

    Der Vermieter stellt nur den Glasfaseranschluss im Keller bereit. Eine gebäudeinterne Glasfaserleitung ist bisher nicht vorhanden. (Glasfaseranschluss ist im Keller / Wir wohnen 2 Geschosse höher).

    Geplante Vorgehensweise unsererseits (Mieterseits): Da wir den Glasfaseranschluss nicht benötigen warten wir erst mal ab und nutzen diesen nicht. Wenn der Vermieter in der NK-Abrechnung ein Glasfaserbereitstellungsentgelt verlangt können wir uns darauf berufen dass Gebäudeintern keine Glasfaserleitung verlegt ist und somit keine Kosten dafür abgerechnet werden können.

    Stimmt meine Annahme ?

    Vielen Dank für Euren Rat

    Vielen Dank Fruggel für die Antwort,

    Nochmals eine Detailfrage:

    Ist für den qualifizierten Mietspiegel

    - das Baujahr des Hauses Bj 2002 genommen werden (Wohnung wurde fertiggestellt ohne Einbauküche + Duschkabine)

    dann stand die Wohnung unvermietet leer bis diese 2018 an uns vermietet wurde.

    - 2018 wurde vom Vermieter die Einbauküche + Duschkabine ergänzt.

    Sind für die Definition des Zeitpunkts der Fertigstellung die Einbauküche + Duschkabine ausreichend ?

    Welches Baujahr ist für den qualifizierten Mietspiegel relevant 2002 oder 2018 ?

    Vielen Dank für die Hilfestellung

    Wenn das alles ist, was in dem Mieterhöhungsverlangen steht, ist das nicht ausreichend für die Begründung.

    Danke für die schnelle und gute Hilfestellung.

    Der Vermieter schrieb folgendes in der Mieterhöhung:

    "Die ortsübliche Vergleichsmiete für eure Wohnung ergibt sich aus dem qualifizierten Mietspiegel ...

    Hab eben mal bei [Link entfernt, nicht zulässig] nachgeschaut. Da werden nur 6 Häuser als Berechnungsgrundlage genommen die nicht vergleichbar sind mit unserer Wohnung.

    Was muss der Vermieter uns vorlegen damit man den qm-Preis als "qualifizierten Mietspiegel" akzeptieren kann???

    In dem Mieterhöhungsschreiben vom Vermieter steht unter Baujahr nicht das "tatsächliche Baujahr" sondern der "Zeitpunkt der Fertigstellung" (Die neu gebaute Wohnung stand 16 Jahre leer). Ist das zulässig ?

    Der Brief mit der Mieterhöhung hatten wir am 01.01.24 bekommen

    Die Erhöhung soll schon ab 01.03.24 sein. Ist das fristgerecht ?

    Dachte es müssen volle 2 Monate dazwischen sein - Ist doch quasi 1 Tage weniger oder rechne ich da falsch?

    Begründung ist denk ich ok:

    Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete

    Allerdings haben wir nach 5 Jahren immer noch nicht die versprochenen separaten Strom- Wärme- u. Wasserzähler.

    Die Kosten werden von den beiden Mietern nach qm geteilt.

    Ist das rechtens ?

    Vielen Danke für Eure Ratschläge

    2 Fragen zu Heizkosten (Reparatur Heizung + gesamte Tankkosten oder detaillierte Verbrauchskosten)

    In Altbau neue Anschlüsse für Gas, Strom, Wasser, Glasfaser-Internet

    Hallo Zusammen, wir haben ein gutes Verhältnis zum Vermieter sind uns aber nicht sicher ob unsere NK-Abrechnung so stimmt.

    Sowohl uns als auch dem Vermieter fehlt etwas die Erfahrung was Mietrecht angeht.

    Frage 1)

    in der NK Abrechnung ist eine Pos "Rep. Heizkessel" enthalten. Es dürfen doch nur die laufenden Kosten "Wartungskosten" dem Vermieter berechnet werden und nicht die Reparaturkosten?

    Frage 2)

    Der Vermieter übernimmt das Heizöltanken für uns. Abgerechnet wird nach Wohneinheiten. Wir kommen da definitiv schlechter weg da wir im OG wohnen und die niedrigere Wohnfläche (m²) haben.

    Bei Mietbeginn war der Stand in den Öltanks ca. 35cm. Nach dem Abrechnungszeitraum war der Ölstand definitiv höher ca. 100cm.

    Wir wohnen im OG, der Vater des Vermieters im EG, die Wohnung ist nicht mit Wärmezähler ausgestattet.

    Abgerechnet wird: Gesamte Tankkosten / 2 Wohneinheiten

    In der Nebenkostenabrechnung sind aber die gesamten Öl-Tankkosten ohne den Ölstand zu berücksichtigen enthalten. Ist das korrekt so?


    in unserer NK Abrechnung sind anteilige Kosten für den neuen Anschluss enthalten den jedes Haus in unserem Ort erhalten hat (unter anderem auch unser Mietshaus).

    - neuer Gasanschluss (derzeit nicht benutzt da wir Öl-Heizung haben)

    - neuer Stromanschluss

    - Leerrohr für Glasfaser (derzeit ist noch kein Glasfaser eingeschossen)

    Ist das ok dass diese Anschlusskosten von uns als Vermieter bezahlt werden muss?

    Danke für Eure Hilfe

    Zwei Themen zusammengefügt, Titel-Korrektur und

    bitte weiterführen

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