Beiträge von Mab

    Vielen Dank Schweinchenfan !!

    Zum Jahreswechsel lesen wir, Mieter u. Vermieter, die Zählerstände / den Ölstand gemeinsam ab.

    Die Zwischenstände (monatlich) notiert der Vermieter ohne dass wir diese kontrollieren können (der Vermieter ist in vielerlei Hinsicht unehrlich). Zählen diese monatlichen Notizen des Vermieters die wir nicht kontrollieren können als "Verbrauchserfassung"? Ich traue diesen Werten nicht.

    Als wir vor 8 Jahren in die Wohnung zogen einigten wir uns auf die prozentuale Ölkostenabrechnung. Ist das jetzt nicht mehr rechtmäßig? Da der Vermieter die Ölkosten-Jahresabrechnung die letzten Jahre immer zu seinen Gunsten abrechnete, "unterstützte" ich ihn bei der Abrechnung. Abgerechnet wurde nur das im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchte Heizöl.

    Anfangsbestand + Getanktes Öl - Restbestand = Jahresverbrauch

    Nach Möglichkeit möchten wir uns mit dem Vermieter außergerichtlich einigen da wir den Ärger "scheuen":-)

    Hallo Fruggel,

    danke für Deine Antwort.

    Jedes Jahr ermitteln wir anhand des Tankniveaus den Heizölverbrauch. Wie du oben schon geschrieben hast.

    Vom Gesamtverbrauch wurden 43% der Kosten auf uns umgelegt. Bei der Abrechnung unterstützten wir den Vermieter da sonst komischerweise immer zu hohe Werte rauskamen.

    Wenn jetzt der tatsächliche Verbrauch gleich bleibt oder nur geringfügig runter geht ist das ein Zeichen dass der Vermieter die leerstehende Wohnung trotzdem geheizt hat und somit seine Aussage nicht stimmt dass er die Wohnung komplett ungeheizt gelassen hat.

    So könnte man doch schlüssig argumentieren. Umgerechnet aufs Jahr 1000 l Verbrauch wären für mich ok.

    Hallo Schweinchenfan,

    Danke für Deine Antwort.

    einerseits ist es schön wenn der Vermieter die NK Abrechnung so lange "rauszögert". Andererseits präsentierte er uns die letzten Jahre immer zum spätest möglichen Termin (meist Ende Dez. um die Weihnachtszeit) die NK Abrechnung vom Vorjahr. Der fällige Betrag war regelmäßig zu hoch angesetzt. Die Weihnachtstage für schriftlichen Wiederspruch gegen die ungerechfertigte NK-Abrechnung zu verwenden ist alles Andere als schön.


    2 Fragen hab ich noch:

    1. Ist es ausreichend wenn die Vermieterin mir den Erhalt der Kündigung per whatsapp-Foto bestätigt hat oder benötige ich eine Unterschrift mit Datum und Unterschrift auf dem Kündigungsschreiben ?

    2. Im Mietobjekt (2 Wohnungen) steht seit Febr. eine Wohnung leer. Die Heizkostenabrechnung wurden die letzten Jahre nach Wohnfläche prozentual abgerechnet. Wir 43% - für jetzt leerstehende Wohnung 57%. Wärmezähler wurden vom Vermieter nicht installiert.

    Der Vermieter möchte dass die vollen Heizkosten ab Febr. auf uns umgeschlagen werden obwohl er wahrscheinlich die Heizkörper in den kalten Tagen in der leerstehenden Wohnung nicht ausgeschaltet hatte.

    Mein Vorschlag: Wir nehmen den Verbrauch der letzten 7 Jahre und berechnen hier den Durchschnitt. Die Prozentuale Verteilung des Jahresverbrauchs wird anhand der "Gradtagszahlentabelle" berechnet.

    Unterscheiden sich der berechnete Heizölverbrauch und der tatsächliche Heizölverbrauch sehr werden wir nicht auf den Vorschlag eingehen die gesamten Kosten zu übernehmen.

    Ist das ein praktikabler Vorschlag den der Vermieter akzeptieren sollte ?

    Danke für Eure Hilfestellung. Wir werden die Miete pünktlich bezahlen wie bisher auch.

    Ein paar Fragen hab ich noch:

    Der Vermieter hat auf eigenen Wunsch die monatlich fälligen NK niedrig angesetzt. In der NK-Abrechnung die der Vermieter erst zum spätest möglichen Zeitpunkt macht kommt dann der "große Brocken". Die NK Abrechnung für 2024 gab er uns Ende Dez. 2025 und wir überwiesen diese in der ersten Januarwoche 2026. Grundsätzlich ist das ja aus Vermietersicht zulässig und "steuerlich besser für ihn".

    Kann der Vermieter nach Kündigung (zum 31.08.) und Auszug die NK-Abrechnungen (2025+2026) ebenfalls so lange rausziehen und die Kautionszahlung so lange zurückhalten ? Wieviel Kaution kann der Vermieter einbehalten ?

    Wir hatten dem Vermieter schon vor 5 Jahren einen von uns verursachten Schaden am Außenputz gemeldet. Bisher hat er noch keine Reparatur vorgenommen. Gibt es hier eine Verjährungsfrist ? Wenn NEIN, besteht das Recht den Schaden in Eigenregie auszubessern ?

    Vielen Dank für Eure Hilfe !

    Wir haben 8 jähriger Mietzeit die Wohnung jetzt gekündigt.

    Unser Vermieter ist relativ unehrlich und versuchte die letzten Jahre immer wieder ungerechtfertigte Kosten über die jährliche NK-Abrechnung mit abzurechnen. (z.B. Umlage der Tankkosten auch für nicht belegte Wohnung auf uns., Reparaturkosten die eigentlich Vermietersache sind ect.)

    Das wird auch erst Recht beim Auszug der Fall sein. Jetzt hat er noch das Druckmittel - 3 Monatsmieten Kaution, das wir am Anfang zahlten in der Hand.

    Wir haben in den 8 Jahren Miete immer pünktlich bezahlt und möchten auch zukünftig nichts schuldig bleiben. Allerdings wollen wir möglichst nicht erpressbar sein durch die Zurückbehaltung der Mietkaution durch den Vermieter.

    Was würde sein wenn wir die letzten beiden Monatsmieten vorerst zurückbehalten und erst dann bezahlen wenn die Wohnungsübergabe (samt der ausstehenden NK-Abrechnungen und des Abnahmeprotokolls) rechtmäßig erfolgt ist?

    Vielen Dank für Eure Hilfe

    Unser Haus ist seit kurzem ans Glasfasernetz angeschlossen.

    Obwohl wir mit unserem bisherigen DSL- Anschluss klar kommen können wir uns wahrscheinlich nicht pauschal gegen die Mietumlage des Glasfaserbereitstellungsentgelts stellen.

    Der Vermieter stellt nur den Glasfaseranschluss im Keller bereit. Eine gebäudeinterne Glasfaserleitung ist bisher nicht vorhanden. (Glasfaseranschluss ist im Keller / Wir wohnen 2 Geschosse höher).

    Geplante Vorgehensweise unsererseits (Mieterseits): Da wir den Glasfaseranschluss nicht benötigen warten wir erst mal ab und nutzen diesen nicht. Wenn der Vermieter in der NK-Abrechnung ein Glasfaserbereitstellungsentgelt verlangt können wir uns darauf berufen dass Gebäudeintern keine Glasfaserleitung verlegt ist und somit keine Kosten dafür abgerechnet werden können.

    Stimmt meine Annahme ?

    Vielen Dank für Euren Rat

    Vielen Dank Fruggel für die Antwort,

    Nochmals eine Detailfrage:

    Ist für den qualifizierten Mietspiegel

    - das Baujahr des Hauses Bj 2002 genommen werden (Wohnung wurde fertiggestellt ohne Einbauküche + Duschkabine)

    dann stand die Wohnung unvermietet leer bis diese 2018 an uns vermietet wurde.

    - 2018 wurde vom Vermieter die Einbauküche + Duschkabine ergänzt.

    Sind für die Definition des Zeitpunkts der Fertigstellung die Einbauküche + Duschkabine ausreichend ?

    Welches Baujahr ist für den qualifizierten Mietspiegel relevant 2002 oder 2018 ?

    Vielen Dank für die Hilfestellung

    Wenn das alles ist, was in dem Mieterhöhungsverlangen steht, ist das nicht ausreichend für die Begründung.

    Danke für die schnelle und gute Hilfestellung.

    Der Vermieter schrieb folgendes in der Mieterhöhung:

    "Die ortsübliche Vergleichsmiete für eure Wohnung ergibt sich aus dem qualifizierten Mietspiegel ...

    Hab eben mal bei [Link entfernt, nicht zulässig] nachgeschaut. Da werden nur 6 Häuser als Berechnungsgrundlage genommen die nicht vergleichbar sind mit unserer Wohnung.

    Was muss der Vermieter uns vorlegen damit man den qm-Preis als "qualifizierten Mietspiegel" akzeptieren kann???

    In dem Mieterhöhungsschreiben vom Vermieter steht unter Baujahr nicht das "tatsächliche Baujahr" sondern der "Zeitpunkt der Fertigstellung" (Die neu gebaute Wohnung stand 16 Jahre leer). Ist das zulässig ?

    Der Brief mit der Mieterhöhung hatten wir am 01.01.24 bekommen

    Die Erhöhung soll schon ab 01.03.24 sein. Ist das fristgerecht ?

    Dachte es müssen volle 2 Monate dazwischen sein - Ist doch quasi 1 Tage weniger oder rechne ich da falsch?

    Begründung ist denk ich ok:

    Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete

    Allerdings haben wir nach 5 Jahren immer noch nicht die versprochenen separaten Strom- Wärme- u. Wasserzähler.

    Die Kosten werden von den beiden Mietern nach qm geteilt.

    Ist das rechtens ?

    Vielen Danke für Eure Ratschläge

    2 Fragen zu Heizkosten (Reparatur Heizung + gesamte Tankkosten oder detaillierte Verbrauchskosten)

    In Altbau neue Anschlüsse für Gas, Strom, Wasser, Glasfaser-Internet

    Hallo Zusammen, wir haben ein gutes Verhältnis zum Vermieter sind uns aber nicht sicher ob unsere NK-Abrechnung so stimmt.

    Sowohl uns als auch dem Vermieter fehlt etwas die Erfahrung was Mietrecht angeht.

    Frage 1)

    in der NK Abrechnung ist eine Pos "Rep. Heizkessel" enthalten. Es dürfen doch nur die laufenden Kosten "Wartungskosten" dem Vermieter berechnet werden und nicht die Reparaturkosten?

    Frage 2)

    Der Vermieter übernimmt das Heizöltanken für uns. Abgerechnet wird nach Wohneinheiten. Wir kommen da definitiv schlechter weg da wir im OG wohnen und die niedrigere Wohnfläche (m²) haben.

    Bei Mietbeginn war der Stand in den Öltanks ca. 35cm. Nach dem Abrechnungszeitraum war der Ölstand definitiv höher ca. 100cm.

    Wir wohnen im OG, der Vater des Vermieters im EG, die Wohnung ist nicht mit Wärmezähler ausgestattet.

    Abgerechnet wird: Gesamte Tankkosten / 2 Wohneinheiten

    In der Nebenkostenabrechnung sind aber die gesamten Öl-Tankkosten ohne den Ölstand zu berücksichtigen enthalten. Ist das korrekt so?


    in unserer NK Abrechnung sind anteilige Kosten für den neuen Anschluss enthalten den jedes Haus in unserem Ort erhalten hat (unter anderem auch unser Mietshaus).

    - neuer Gasanschluss (derzeit nicht benutzt da wir Öl-Heizung haben)

    - neuer Stromanschluss

    - Leerrohr für Glasfaser (derzeit ist noch kein Glasfaser eingeschossen)

    Ist das ok dass diese Anschlusskosten von uns als Vermieter bezahlt werden muss?

    Danke für Eure Hilfe

    Zwei Themen zusammengefügt, Titel-Korrektur und

    bitte weiterführen

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