Kündigung - Mietkaution / Monatsmiete zurückbehalten

  • Wir haben 8 jähriger Mietzeit die Wohnung jetzt gekündigt.

    Unser Vermieter ist relativ unehrlich und versuchte die letzten Jahre immer wieder ungerechtfertigte Kosten über die jährliche NK-Abrechnung mit abzurechnen. (z.B. Umlage der Tankkosten auch für nicht belegte Wohnung auf uns., Reparaturkosten die eigentlich Vermietersache sind ect.)

    Das wird auch erst Recht beim Auszug der Fall sein. Jetzt hat er noch das Druckmittel - 3 Monatsmieten Kaution, das wir am Anfang zahlten in der Hand.

    Wir haben in den 8 Jahren Miete immer pünktlich bezahlt und möchten auch zukünftig nichts schuldig bleiben. Allerdings wollen wir möglichst nicht erpressbar sein durch die Zurückbehaltung der Mietkaution durch den Vermieter.

    Was würde sein wenn wir die letzten beiden Monatsmieten vorerst zurückbehalten und erst dann bezahlen wenn die Wohnungsübergabe (samt der ausstehenden NK-Abrechnungen und des Abnahmeprotokolls) rechtmäßig erfolgt ist?

    Vielen Dank für Eure Hilfe

  • Was würde sein wenn wir die letzten beiden Monatsmieten vorerst zurückbehalten und erst dann bezahlen wenn die Wohnungsübergabe (samt der ausstehenden NK-Abrechnungen und des Abnahmeprotokolls) rechtmäßig erfolgt ist?

    In dem Fall bleibt ihr einfach die Miete schuldig und der Vermieter kann sie gerichtlich einfordern, auf eure Kosten. Ihr habt überhaupt keine rechtliche Grundlage, die Miete zurückzuhalten (deiner Schilderung nach).

    Ein Abnahmeprotokoll muss ebenfalls nicht erstellt werden, dazu gibt es keine gesetzliche Pflicht. Wenn ihr sagt, ohne Übergabeprotokoll gibt's keine Mietzahlungen, dann ist das eher Erpressung von eurer Seite. Wenn ihr mir mit solchen Forderungen/Mietzurückhaltungen kommen würdet, gäbe es kein Protokoll, in dem ich Mängelfreiheit bescheinige (weil's keine Pflicht dazu gibt und nur nachteilig für den Vermieter sein kann!) und würde die Mieten auf gerichtlichem Weg einklagen.

    Allerdings wollen wir möglichst nicht erpressbar sein durch die Zurückbehaltung der Mietkaution durch den Vermieter.

    Dass Vermieter die Kaution (teilweise) zurückhalten können, bis klar ist, dass keine Forderungen mehr bestehen, ist so im Mietrecht vorgesehen. Das hat nichts mit Erpressung zu tun. Wenn der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt, obwohl die zulässigen Forderungen des Vermieters alle befriedigt sind, könnt ihr sie ohne großes Risiko einklagen.

  • Das wird auch erst Recht beim Auszug der Fall sein.

    Die Befürchtung ist durchaus nachvollziehbar. Doch man kann vorab nichts tun, um das zu vermeiden. Alles was einem in den Sinn kommen könnte geht nicht mit den gesetzlichen Regelungen konform. Man muss leider wirklich die Abrechnung über die Kaution abwarten, diese dann prüfen, wofür konkret der Vermieter wie viel abzieht. Und erst dann hat man etwas in der Hand, was man tun kann, wenn nötig mit gerichtlicher Hilfe. Doch so weit muss es nicht kommen, man kann in vielen Fällen außergerichtlich dem Vermieter die passenden Zeilen schreiben, dass er sein Vorgehen überdenkt.

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