Liebe Mietrechts-Community,
1. was genau ist unter "für den Vermieter zumutbare Zeiten" zu verstehen, für die Terminvorschläge des Mieters bei seiner schriftlichen Forderung zur Belegseinsicht (der letzten Betriebskostenabrechnung)?
leider konnte ich im Netz nichts aussagekräftiges dazu finden.
2. Wären zum Beispiel ab 17 Uhr wochentags und ab 13 Uhr samstags zumutbar?
3. Muss der Mieter einen neuen Brief verfassen, wenn er unwissentlich unzumutbare Zeiten vorgeschlagen hat oder liegt der Ball erst mal beim Vermieter, dass er für sich zumutbare Zeiten vorschlagen muss?
Schöne Grüße,
euer Mieter3001 ![]()