Dann lesen Sie zunächst mal §10 der Heizkostenverordnung, bevor Sie der Meinung sind, dass man eine solche Vereinbarung nicht treffen könnte.
ja, Sie haben Recht. In dem Fall, wenn es vertraglich vereinbart wurde, ist dann so.
Dann muss man fragen, was im Mietvertrag vereinbart wurde.
Meine Erfahrung: im Vertrag steht 30/70, in der Abrechnung 100%-einmal widersprochen, dann korrigiert.